Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 79

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Grundsätzlich sehe ich das aber nur als einen Zwischenschritt, weil wir über genau das, was nun in der Berufsschule möglich wird, seit Jahren auch bei weiterführenden Schulen, bei berufsbildenden mittleren Schulen, sprechen. Dabei ist immer das Argu­ment gekommen, die gesamte Anforderung könne nicht erfüllt werden, daher sei es auch nicht möglich, die Schulen zu öffnen. Jetzt haben wir eine Formulierung gefun­den, mit der festgelegt wird, für welche Teile die Berufsschulpflicht gilt, womit sozu­sagen eine individuelle Lösung herbeigeführt wird. Ich glaube, dass es problemlos möglich sein muss, auch bei berufsbildenden mittleren Schulen ähnliche Lösungen anzudenken. Es kann also möglich sein, trotz Schwierigkeiten in einzelnen Bereichen auch dort Integration zuzulassen, auch diese Schulen zu öffnen. Schauen wir, ob wir auch da etwas bewegen können!

Ich hoffe, dass sich diese Gesetzesänderung als ein Schritt aus der Erstarrung heraus erweisen wird und es auch bezüglich der weiteren, absolut notwendigen Schritte ins­besondere in der ÖVP zu Bewegungsbereitschaft kommt. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.29

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Amon. Frei­willige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


12.29

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute in einer Vier-Parteien-Übereinkunft eine Novelle des Berufsausbildungsgesetzes be­schließen und auch Teile des Schulpflichtgesetzes ändern, dann ist das, denke ich, ein sehr schönes Signal, eine Weiterentwicklung im Rahmen der dualen Berufsausbildung.

Wir sind in Österreich, was die Integration von körper- und sinnesbehinderten Kindern in unser Bildungssystem anlangt, sehr weit – das sollte man nicht immer schlecht­reden! Die Integration ist im Grunde genommen in allen Bereichen möglich. Dass das mit Schwierigkeiten verbunden ist, steht außer Streit. Aber wir sind hier sehr weit.

In der Frage der Integration von Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung stehen wir sicherlich am Anfang einer Diskussion, einer Diskussion, die aber nicht ein­fach ist, die eine schwierige Diskussion ist und wo, wie ich glaube, eine wie immer ge­artete Polemik keinen Platz hat. Es geht daher heute nicht darum, salbungsvoll oder huldvoll große Taten zu lobpreisen. Vielmehr geht es darum, nicht nur einer Reihe von Menschen, die in die Verhandlungen rund um die Gesetzwerdung involviert waren, danke zu sagen, sondern es gilt auch, jenen österreichischen Unternehmen, die bereit sind, hier einen wesentlichen Schritt in Sachen Integration zu leisten, im Vorhinein danke zu sagen, denn das ist natürlich auch für Unternehmen – oft sind es ja Klein- und Kleinstbetriebe, die eine derartige Integration betreiben – eine Herausforderung und sicherlich keine ganz einfache Aufgabe. Daher sollte man diesen Betrieben im Vornhinein Dank sagen, dass sie dazu bereit sind.

Worum geht es? – Es geht darum, dass wir eine Teilqualifikation aus Lehrberufen schaffen. In Österreich gibt es fast 300 Lehrberufe, also ein wirklich breites Feld an Möglichkeiten, sich beruflich zu betätigen. Wenn nun diese an einem solchen Ausbil­dungsvertrag, an einem solchen Ausbildungsverhältnis Beteiligten übereinkommen, eine Teilqualifikation zu ermöglichen, dann soll es, wenn es als sinnvoll angesehen wird – wovon wir ausgehen –, damit auch möglich sein, jene Teile im Rahmen der Be­rufsschule zu absolvieren. Ich halte das deshalb für wichtig, weil es gerade die duale Ausbildung ist, die sehr stark auf individuelle Talente und Möglichkeiten Rücksicht nimmt. So wie das unser differenziertes Bildungssystem insgesamt tut, ist es insbeson-


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