Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 77

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12.21

Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz ist ein weiterer Meilenstein in der Integration, nämlich jener in den Berufsschulen. Auch meine Vorredner haben dies bereits begrüßt, und ich freue mich, dass es uns gelungen ist, hier eine Vier-Parteien-Einigung zu erzielen. Ich möchte aber auch erwähnen, dass dies das Anliegen unseres Sozialministers und Vizekanzlers Herbert Haupt war, der gerade im Jahr der Menschen mit Behinderungen einen weiteren Schritt in Richtung besserer Integrationsmöglichkeiten gesetzt hat. Ebenso steht er dazu, alle begonnenen Maßnahmen, die mit der Behindertenmilliarde eingeleitet wurden, weiter fortzusetzen. Und Gott sei Dank wurde es mit der Behindertenmilliarde auch ermöglicht, die Betriebe so auszurüsten und so zu adaptieren, dass Mitarbeiter mit Handikaps leichter beschäf­tigt werden können. Daher ist es nur allzu logisch, dass man nun diesen Schritt in der Berufsausbildung setzt, nämlich hin zu einer Lehrlingsausbildung.

Auch wenn Sie es nicht hören wollen: 30 Jahre sozialdemokratischer Sozialminister haben es nicht ermöglicht, dieses Gesetz zu verwirklichen, aber Gott sei Dank ist es nie zu spät! (Zwischenruf der Abg. Mag. Lapp.) Und so freue ich mich, dass es heute eben ein Vier-Parteien-Antrag geworden ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Ab­geordneten der ÖVP.)

Kernpunkt des Antrags ist die Miteinbeziehung von Jugendlichen mit sozialen, bega­bungsmäßigen und körperlichen Benachteiligungen. Wie kann das ermöglicht wer­den? – Bei leichten Handikaps durch eine Verlängerung der Lehrzeit – hier besteht eine absolute Berufsschulpflicht – und zweitens, bei größeren Handicaps, mit einer Teilqualifizierung und einer Abschlussprüfung. Das heißt, wir ermöglichen mit diesem Gesetz eine ganz individuelle Ausbildung, die auf die jeweiligen Bedürfnisse, Fertigkei­ten und Fähigkeiten der einzelnen Jugendlichen abgestellt ist.

So haben am Arbeitsmarkt benachteiligte Jugendliche erstmals eine reelle Chance, wirklich einen Abschluss zu erlangen, ins Berufsleben integriert zu werden und – das sei auch erwähnt – eigene Versicherungszeiten zu erwerben, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, soweit es eben das Handikap zulässt.

Ich beziehe mich auch auf die Ausschussfeststellung, die wir getroffen haben – wir haben ja viel darüber diskutiert –: In der Ausschussfeststellung ist festgehalten, dass bis spätestens 2005 eine erste Evaluierung vorzunehmen sein wird. Fragen wie: Wie viele sind davon betroffen? oder: Ist das Gesetz vielleicht in die eine oder andere Rich­tung noch zu adaptieren? werden dann zu behandeln sein.

Das heißt, wir beginnen damit einen Prozess, bei dem wir noch nicht wissen, wie er sich im Detail bewähren wird, aber es ist jedenfalls ein großer erster Schritt für unsere Jugendlichen mit Handikaps.

Ich erlaube mir, den folgenden Vier-Parteien-Antrag einzubringen:

Antrag

der Abgeordneten Amon, Mares Rossmann, Brosz, Mag. Christine Lapp und KollegIn­nen zum Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (109 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz, das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 und das Bäckereiarbei­ter/innengesetz 1996 geändert werden (171 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

In Artikel 1 Z 5 des bezeichneten Gesetzesantrags (§ 8b) hat der letzte Satz des Abs. 22 zu lauten:

 


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