13.17
Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter
Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben hier einen
Gesetzesvorschlag, einen Staatsvertrag zu unterzeichnen, der die Aufweichung
des Washingtoner Artenschutzabkommens vorsieht, und zwar in einer Art und
Weise, die uns gar nicht gefällt, nämlich diese Aufweichung auch dort zu
realisieren, wo Staaten, die vom Export dieser geschützten Tiere betroffen
sind und die das in ihren Staaten nicht erlaubt haben, in ihren
Exportverbot-Kompetenzen übergangen werden sollen.
Ich halte das für eine sehr bedenkliche Art und Weise, einerseits aus
tierschutzrechtlicher Sicht, aber andererseits auch aus Sicht
zwischenstaatlicher Akzeptanz, Koordinierung und Kooperation in
Tierschutzangelegenheiten, wenn man nicht mehr Wert darauf legt, dass
Ursprungszeugnisse und Ausfuhrgenehmigungen jenes Staates notwendig sind, um
solche Tiere – sei es lebend oder auch in Form von Fellen – zu exportieren.
Ich glaube, das ist im Wesentlichen der Beginn des Unterlaufens aller
Tierschutzmaßnahmen im internationalen Bereich bei den schützenswerten Tieren.
Man kann sagen: Heute ist es das Wiesel, der Rotfuchs und der Hermelin,
nächstes Jahr ist es wahrscheinlich dann der Elefant oder das Elfenbein des
Elefanten aus Kenia, das, obwohl dort verboten, hier offiziell importiert
werden darf.
Ich glaube, das
ist keine gute Methode, als Europäische Union internationalen Tierschutz
wirklich glaubwürdig zu betreiben. Daher werden die Sozialdemokraten diese
Vorlage ablehnen. (Beifall bei der SPÖ.)
13.19
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter
Dipl.-Ing. Scheuch zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.19
Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr
Minister! Meine geschätzten Damen und Herren! Der Handel mit tierischen und
pflanzlichen Produkten – das ist allgemein bekannt – ist neben der
Zerstörung von bestehenden Lebensräumen mitunter sicherlich einer der Hauptgründe
für die Gefährdung und Ausrottung von diversen Tierarten.
Es ist daher ein guter Ansatz und voll zu unterstützen, dass es seit dem
Jahre 1973 dieses Washingtoner Artenschutzabkommen gibt und dass auch
Österreich im Jahre 1982 diesem Abkommen und Übereinkommen über den Handel
mit gefährdeten Tierarten und gefährdeten Pflanzenarten aus freier Natur
beigetreten ist. Es werden damit – das wissen wir alle – über
3 000 Tierarten und über 30 000 Pflanzenarten geschützt.
Damit wird sozusagen ein Grundstein dafür gelegt, dass diese Pflanzen und Tiere
weiterhin existieren.
Es gibt – das wissen wir auch – bei Ahndung Strafen, die zwischen 700 und 36 000 € betragen, und damit ist sicherlich vorgesorgt, dass keine Probleme und keine Fehler auftreten. In diesem Zusammenhang – und das möchte ich heute auch einmal sagen – kann man wirklich einmal mit Recht den grünen Organisationen, den verschiedenen Naturschutz- und Tierschutzorganisationen danken, weil sie sicherlich mit dazu beigetragen haben, dass in der Bevölkerung ein Umdenken stattgefunden hat und dass die Leute sensibilisiert wurden. Es wurde damit erreicht, dass vom Elefanten bis zum Meerestier, von der gefährdeten Schlange bis zu seltenen Vögeln ein Grundschutz gewährleistet ist.