Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.
6. Punkt
Bericht des Bautenausschusses über den
Antrag 170/A der Abgeordneten Wolfgang Großruck, Doris Bures,
Detlev Neudeck, Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
geändert wird (192 der Beilagen)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nunmehr zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Die Debatte beginnt der Berichterstatter, Mag. Tancsits, mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.29
Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Bei diesem von vier Parteien eingebrachten Antrag, also einer konsensualen Materie, geht es darum, bei den steuerbefreiten gemeinnützigen Wohnbauträgern auch jene Gewinne aus der Vermögensverwaltung, die das Reservekapital betreffen, von der Kapitalertragsteuer – logischerweise möchte ich sagen – freizustellen. Auch das ist eigentlich keine Neuerung, sondern seit 1988 respektive 1993, als das Reservekapital dezidiert festgelegt wurde, so im Gesetz verankert. In der Praxis haben sich verschiedene Beurteilungen durch die zuständigen Finanzbehörden ergeben. Um hier nicht den Instanzenzug abwarten zu müssen, um hier nicht mit einem Erlass eingreifen zu müssen, was übrigens auf die Spruchpraxis der unabhängigen Finanzsenate keinen Einfluss hätte, haben wir uns entschlossen, diese klare Feststellung im Gesetz zu treffen.
Ich freue mich, dass wir innerhalb kurzer Frist diese notwendige Veränderung durchführen können, und möchte damit auch noch einmal unterstreichen, dass für uns die Handhabung einer modernen, zweckgerichteten Gemeinnützigkeit im Wohnbau wichtig und von Bedeutung ist. Ich nehme das gleich vorweg, da Sie von der Opposition beim nächsten Tagesordnungspunkt, bei der Verwertung der ehemals gemeinnützigen Bundeswohnbaugesellschaften wahrscheinlich genau das Gegenteil behaupten werden.
Ich unterstreiche, dass wir in wenigen Jahren, gerade was die Novellierung der Wohnbaugesetze und des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes betrifft, diese auf den Stand der Zeit gebracht haben. Eine moderne, verschärfte Reservekapitalbildung zwingt zum relativ raschen Einsatz des Geldes im sozialen Wohnbau. Wir haben die Möglichkeit geschaffen, dass die gemeinnützigen Wohnbauträger Vorreiter bei neuen Wohnformen, bei Innovationen – Stichwort: betreutes Wohnen – sein können und Vorreiter sind bei der Erreichung des Kyoto-Ziels, etwa durch das gut angenommene Contracting-Verfahren.
Und mir ist auch wichtig, dass sie im sozialen Wohnbau nicht nur für eine Grundversorgung zu sorgen, sondern auch zu breiter Eigentumsbildung beizutragen haben und dass derjenige, der bestimmte Beträge an Grundkosten- oder Eigenmittelanteil zu leisten hat, auch eine entsprechende Option auf Eigentumsbildung hat.
Wir bekennen uns also zu diesem modernen,
sozialen, gemeinnützigen Wohnbau, und diese Gesetzesänderung ist ein
entsprechender Beitrag dazu. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
13.33