Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 99

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Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

6. Punkt

Bericht des Bautenausschusses über den Antrag 170/A der Abgeordneten Wolf­gang Großruck, Doris Bures, Detlev Neudeck, Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungsgemein­nützigkeitsgesetz geändert wird (192 der Beilagen)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nunmehr zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die Debatte beginnt der Berichterstatter, Mag. Tancsits, mit einer freiwilligen Redezeit­beschränkung von 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.29

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Bei diesem von vier Parteien eingebrachten Antrag, also einer konsensualen Materie, geht es darum, bei den steuerbefreiten ge­meinnützigen Wohnbauträgern auch jene Gewinne aus der Vermögensverwaltung, die das Reservekapital betreffen, von der Kapitalertragsteuer – logischerweise möchte ich sagen – freizustellen. Auch das ist eigentlich keine Neuerung, sondern seit 1988 respektive 1993, als das Reservekapital dezidiert festgelegt wurde, so im Gesetz ver­ankert. In der Praxis haben sich verschiedene Beurteilungen durch die zuständigen Finanzbehörden ergeben. Um hier nicht den Instanzenzug abwarten zu müssen, um hier nicht mit einem Erlass eingreifen zu müssen, was übrigens auf die Spruchpraxis der unabhängigen Finanzsenate keinen Einfluss hätte, haben wir uns entschlossen, diese klare Feststellung im Gesetz zu treffen.

Ich freue mich, dass wir innerhalb kurzer Frist diese notwendige Veränderung durch­führen können, und möchte damit auch noch einmal unterstreichen, dass für uns die Handhabung einer modernen, zweckgerichteten Gemeinnützigkeit im Wohnbau wichtig und von Bedeutung ist. Ich nehme das gleich vorweg, da Sie von der Opposition beim nächsten Tagesordnungspunkt, bei der Verwertung der ehemals gemeinnützigen Bun­deswohnbaugesellschaften wahrscheinlich genau das Gegenteil behaupten werden.

Ich unterstreiche, dass wir in wenigen Jahren, gerade was die Novellierung der Wohn­baugesetze und des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes betrifft, diese auf den Stand der Zeit gebracht haben. Eine moderne, verschärfte Reservekapitalbildung zwingt zum relativ raschen Einsatz des Geldes im sozialen Wohnbau. Wir haben die Möglichkeit geschaffen, dass die gemeinnützigen Wohnbauträger Vorreiter bei neuen Wohnfor­men, bei Innovationen – Stichwort: betreutes Wohnen – sein können und Vorreiter sind bei der Erreichung des Kyoto-Ziels, etwa durch das gut angenommene Contrac­ting-Verfahren.

Und mir ist auch wichtig, dass sie im sozialen Wohnbau nicht nur für eine Grundversor­gung zu sorgen, sondern auch zu breiter Eigentumsbildung beizutragen haben und dass derjenige, der bestimmte Beträge an Grundkosten- oder Eigenmittelanteil zu leisten hat, auch eine entsprechende Option auf Eigentumsbildung hat.

Wir bekennen uns also zu diesem modernen, sozialen, gemeinnützigen Wohnbau, und diese Gesetzesänderung ist ein entsprechender Beitrag dazu. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

 


13.33

 


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