14.13
Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatsekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir, nämlich alle Fraktionen des Nationalrates, diskutieren zurzeit sehr interessiert im Österreich-Konvent (Abg. Dr. Glawischnig: Der hat noch gar nicht begonnen!) über sehr wichtige Themen wie die Kompetenzneuordnung des Staates, wie Verwaltungsvereinfachung, wie auch die künftigen Kernaufgaben des Staates. Ich glaube, dass es – zumindest aus unserer Sicht – auch unbestritten ist, dass es nicht zu den Kernaufgaben des Staates zählen kann, dass wir für Wohnungen sorgen (Abg. Eder: Das ist natürlich eine Kernaufgabe des Staates!), die die Beamten, die Bundesbediensteten in unserem Land bewohnen. (Abg. Eder: Das ist ein völliger Schwachsinn, was Sie da sagen, Herr Kollege! Das ist natürlich eine der Kernaufgaben! Wer, wenn nicht der Staat sollte das machen? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ und den Freiheitlichen.) – Wenn Sie in die Vergangenheit schauen, so hat es in der Nachkriegsphase durchaus eine Zeit gegeben, in der es sehr wichtig war, für Wohnungen zu sorgen, für Billigwohnungen zu sorgen, als die Bundesbediensteten nur über ein geringes Einkommen verfügt haben. Aber in die heutige Zeit umgelegt, hat sich doch einiges in diesem Bereich verändert. (Abg. Eder: Sie haben eine schöne Ansicht, die Sie da den Leuten weitergeben!)
Daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist das strategische Ziel der Bundesregierung, den Mietern die Chance für den Eigenerwerb ihrer Wohnungen zu geben, ein durchaus sinnvolles und richtiges, auch wenn das Angebot der Bundesregierung an die Mieter nicht in dem Ausmaß angenommen wurde, wie das ursprünglich erwartet wurde. Nur 5 Prozent der Wohnungen haben Absatz bei den Mietern gefunden. Das liegt sicherlich daran, dass der Preis, der für die Wohnungen ausgeschrieben wurde, zwar 20 Prozent unter dem Marktwert gelegen ist, aber in Gegenrechnung zu den Mieten, die bezahlt werden, doch relativ hoch erscheint.
Einzelveräußerungen, wie sie auch von der SPÖ ursprünglich angesteuert wurden, sind nicht geeignet, denn wir wissen, dass die Transaktionskosten für die Abwicklung der Einzelveräußerungen, beispielsweise für Marketing und für Parifizierungen, unwirtschaftliche Vorgangsweisen sind, die den Vorgang enorm verteuern und einen sehr hohen Verwaltungsaufwand verursachen.
Daher erscheint es uns sehr sinnvoll, dass die Bundesregierung Experten beauftragt hat, eine Bewertung der Liegenschaften vorzunehmen, das Portfolio in seiner Marktkapitalisierung zu bewerten und Veräußerungsvarianten aufzuzeigen, die eine Maximierung der Erlöse aus den BUWOG-Gesellschaften ermöglichen.
Ich verstehe die Argumentation der
Sozialdemokraten nicht ganz, weil sie ja selbst 1997 eine Verwertung der BUWOG-Wohnungen
beziehungsweise der ESG in Villach, in Linz und in Wien angesteuert haben, und
zwar zu dem Nennwert, den wir heute schon berichtet bekommen haben. Damals
wollten sie zum Nominalwert von 180 Millionen Schilling veräußern, obwohl
sie gewusst haben, dass der Gesamtwert der Wohnungen mehr als
12 Milliarden Schilling ausgemacht hat. Das wären etwa 1,5 Prozent
des Verkehrswertes gewesen, den sie damals erlöst hätten. (Beifall bei den
Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren! Weil Sie den Herrn Bundesminister wegen dieses Beratungsaufwandes kritisieren, darf ich Ihnen schon auch sagen, dass sich in Relation zum Gesamterlös, der für die insgesamt 62 000 Wohnungen in Aussicht gestellt und der in etwa 600 Millionen bis 1 Milliarde € betragen wird (Abg. Öllinger: Das soll alles sein?), der gesamte Beratungsaufwand in einer Größenordnung von 0,8 Prozent bewegt. Das ist durchaus auf internationalem Niveau. Und wenn Sie einhaken, dass es hier um mögliche persönliche Bevorzugungen geht, so ist das doch sehr, sehr dünn, denn in der Sache selbst möchte ich festhalten, dass der Herr Bundesminister richtig