Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 111

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14.13

Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatsekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir, nämlich alle Fraktio­nen des Nationalrates, diskutieren zurzeit sehr interessiert im Österreich-Konvent (Abg. Dr. Glawischnig: Der hat noch gar nicht begonnen!) über sehr wichtige Themen wie die Kompetenzneuordnung des Staates, wie Verwaltungsvereinfachung, wie auch die künftigen Kernaufgaben des Staates. Ich glaube, dass es – zumindest aus unserer Sicht – auch unbestritten ist, dass es nicht zu den Kernaufgaben des Staates zählen kann, dass wir für Wohnungen sorgen (Abg. Eder: Das ist natürlich eine Kernaufgabe des Staates!), die die Beamten, die Bundesbediensteten in unserem Land bewohnen. (Abg. Eder: Das ist ein völliger Schwachsinn, was Sie da sagen, Herr Kollege! Das ist natürlich eine der Kernaufgaben! Wer, wenn nicht der Staat sollte das machen? – Wei­tere Zwischenrufe bei der SPÖ und den Freiheitlichen.) – Wenn Sie in die Vergangen­heit schauen, so hat es in der Nachkriegsphase durchaus eine Zeit gegeben, in der es sehr wichtig war, für Wohnungen zu sorgen, für Billigwohnungen zu sorgen, als die Bundesbediensteten nur über ein geringes Einkommen verfügt haben. Aber in die heutige Zeit umgelegt, hat sich doch einiges in diesem Bereich verändert. (Abg. Eder: Sie haben eine schöne Ansicht, die Sie da den Leuten weitergeben!)

Daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist das strategische Ziel der Bundes­regierung, den Mietern die Chance für den Eigenerwerb ihrer Wohnungen zu geben, ein durchaus sinnvolles und richtiges, auch wenn das Angebot der Bundesregierung an die Mieter nicht in dem Ausmaß angenommen wurde, wie das ursprünglich erwartet wurde. Nur 5 Prozent der Wohnungen haben Absatz bei den Mietern gefunden. Das liegt sicherlich daran, dass der Preis, der für die Wohnungen ausgeschrieben wurde, zwar 20 Prozent unter dem Marktwert gelegen ist, aber in Gegenrechnung zu den Mie­ten, die bezahlt werden, doch relativ hoch erscheint.

Einzelveräußerungen, wie sie auch von der SPÖ ursprünglich angesteuert wurden, sind nicht geeignet, denn wir wissen, dass die Transaktionskosten für die Abwicklung der Einzelveräußerungen, beispielsweise für Marketing und für Parifizierungen, unwirt­schaftliche Vorgangsweisen sind, die den Vorgang enorm verteuern und einen sehr hohen Verwaltungsaufwand verursachen.

Daher erscheint es uns sehr sinnvoll, dass die Bundesregierung Experten beauftragt hat, eine Bewertung der Liegenschaften vorzunehmen, das Portfolio in seiner Markt­kapitalisierung zu bewerten und Veräußerungsvarianten aufzuzeigen, die eine Maxi­mierung der Erlöse aus den BUWOG-Gesellschaften ermöglichen.

Ich verstehe die Argumentation der Sozialdemokraten nicht ganz, weil sie ja selbst 1997 eine Verwertung der BUWOG-Wohnungen beziehungsweise der ESG in Villach, in Linz und in Wien angesteuert haben, und zwar zu dem Nennwert, den wir heute schon berichtet bekommen haben. Damals wollten sie zum Nominalwert von 180 Mil­lionen Schilling veräußern, obwohl sie gewusst haben, dass der Gesamtwert der Woh­nungen mehr als 12 Milliarden Schilling ausgemacht hat. Das wären etwa 1,5 Prozent des Verkehrswertes gewesen, den sie damals erlöst hätten. (Beifall bei den Freiheit­lichen.)

Meine Damen und Herren! Weil Sie den Herrn Bundesminister wegen dieses Bera­tungsaufwandes kritisieren, darf ich Ihnen schon auch sagen, dass sich in Relation zum Gesamterlös, der für die insgesamt 62 000 Wohnungen in Aussicht gestellt und der in etwa 600 Millionen bis 1 Milliarde € betragen wird (Abg. Öllinger: Das soll alles sein?), der gesamte Beratungsaufwand in einer Größenordnung von 0,8 Prozent be­wegt. Das ist durchaus auf internationalem Niveau. Und wenn Sie einhaken, dass es hier um mögliche persönliche Bevorzugungen geht, so ist das doch sehr, sehr dünn, denn in der Sache selbst möchte ich festhalten, dass der Herr Bundesminister richtig


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