schluss
des Europäischen Rates von Kopenhagen (2002) über die Erweiterung der EU um 10
neue Mitgliedsländer mit Wirksamkeit 1. Mai 2004 und schließlich die
nächste WTO-Runde in Cancun/Mexiko (September 2003).
Ablauf:
Am 10. Juli 2002 hat die Europäische Kommission
in einer Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat erstmals ihre
Vorstellungen in Form eines politischen Strategiepapiers zur Halbzeitbewertung
(Midterm-Review – MTR) im Rahmen der Agenda 2000 vorgestellt.
Österreich hat sich dazu in den Kernfragen klar positioniert. Am
22. Jänner 2003 folgten die Legislativtexte zu diesem Strategiepapier.
Auch hierzu ist eine klare inhaltliche Positionierung seitens Österreich
erfolgt. Nach
langer Diskussion im EU-Agrarministerrat einigte man sich schließlich am
26. Juni 2003 auf einen politischen Kompromiss.
Von zentraler Bedeutung ist dabei, den
österreichischen Weg einer bäuerlichen und naturnahen, flächendeckenden
Landwirtschaft zu verteidigen und für die Zukunft abzusichern.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an
den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
gemäß § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 1 GOG NR folgenden
Dringlichen Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ersucht, bei der Umsetzung
des politischen Kompromisses der EU-Agrarminister vom 26. Juni 2003 in die
entsprechenden EU-Rechtsnormen dafür zu sorgen, dass die für Österreich
erzielten Ergebnisse bestmöglich implementiert werden.
Der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ferner ersucht, bei der
Umsetzung für eine Verwaltungsvereinfachung zu sorgen.
Der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird im Zusammenhang mit der
innerstaatlichen Umsetzung ersucht, folgende Maßstäbe anzulegen:
Sicherung und Stabilisierung der
Einkommen für die bäuerliche Landwirtschaft sowie Schaffung von weiteren
Einkommensperspektiven
Weiterer Ausbau der Ländlichen Entwicklung
zur Stärkung des ländlichen Raumes und zur Erreichung positiver
Arbeitsplatzeffekte
Sicherung der Lebensmittelqualität, um
dem hohen Konsumentenvertrauen auch künftig gerecht werden zu können
Sicherung und Stärkung der Marktposition
und Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere im
Zusammenhang mit der EU-Erweiterung
Aufrechterhaltung der multifunktionalen
Landwirtschaft sowie der ökologischen Leistungsfähigkeit, um nachhaltiges
Wirtschaften auch ökonomisch sinnvoll zu gestalten
Erhaltung der Attraktivität unserer
Kulturlandschaft
Anreize für Jung- und investierende
Bauern, die ihren Betrieb zukunfts- und marktorientiert ausrichten