Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 131

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Erstens: auf der Basis der Agenda-2000-Bestimmungen für die europäische Landwirt­schaft, inmitten deren Periode wir uns jetzt befinden. Zweitens: unter dem Prinzip des Nachhaltigkeitsgipfels von Göteborg; das Nachhaltigkeitsprinzip war die zweite Säule der Diskussion. Zwei internationale Ereignisse, die unmittelbar bevorstehen, haben auch ihre Schatten auf die Reformdiskussion geworfen, zum einen: die Erweiterung der Europäischen Union am 1. Mai kommenden Jahres, weiters die WTO-Verhandlungs­runde, die im Herbst in Mexiko, in Cancun, starten wird. – Diese vier Bereiche haben die Reformdiskussion ganz entscheidend beeinflusst.

Von Österreich aus sind wir mit einer klaren Positionierung in diese Reformdebatte ge­gangen. Im Vordergrund, und zwar sowohl in der Vergangenheit als auch in Zukunft, stand beziehungsweise wird immer der bäuerliche Familienbetrieb stehen. Wir setzen nicht auf eine industrialisierte Landwirtschaft, nein: Wir setzen auf unsere bäuerlichen Familienbetriebe!

Weiters: Wir wollen eine nachhaltige Landwirtschaft, eine Landwirtschaft, die sorgsam mit den Ressourcen umgeht. Wir wollen dem Konsumenten qualitativ hochwertige und sichere Nahrungsmittel zur Verfügung stellen. Und wir setzen mit der ökologischen Ausrichtung der Landwirtschaft ganz bewusst auf umweltgerechte Standards. Mit die­sen Prämissen wurde auch seitens Österreichs in der Reformdiskussion das Wort er­griffen, und wir konnten am 26. Juni dieses Jahres für Österreichs Bauern und den ländlichen Raum einen, wie ich meine, gangbaren Kompromiss sicherstellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Folgende zentrale Bereiche waren in Diskus­sion, und zwar erstens die Frage der Marktordnung bei Getreide und Milch, vor allem die Milch, ein entscheidender Standortfaktor für die österreichische Landwirtschaft und daher von besonderer Bedeutung. Zweitens: die Frage der Systemumstellung, die Frage: Entkoppelung, ja oder nein? Drittens war in Diskussion die Frage der Modula­tion, sprich: Ab welcher Höhe werden Ausgleichszahlungen für welche Betriebe zu­rückgeführt, und was passiert mit diesem Geld? Viertens die Frage cross compliance, sprich verpflichtende Standards als Grundlage für die Gewährung von Ausgleichszah­lungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den Ergebnissen im Einzelnen; mit dem Getreide möchte ich beginnen. Es war so, dass von der Kommission vorgeschlagen war: minus 5 Prozent Interventionspreissenkung im Bereich des Getreides. – Dazu möchte ich klar und deutlich sagen: Wir haben da ganz klar Position bezogen, weil es nicht sein kann, dass zwar die Qualitätsschraube immer weiter in der Produktion nach oben geschraubt wird – ja, wir bekennen uns dazu! –, es aber gleichzeitig stets Diskus­sionen in Bezug auf die Preisschraube nach unten für die Bauern gibt! Und dieser unser Weg hat sich auch durchgesetzt: Es gibt beim Interventionspreis bei Getreide keine Senkungen in der kommenden Periode, und, meine Damen und Herren, es wird sogar für jene zentralen Bereiche in den benachteiligten Gebieten, nämlich bei der Roggenproduktion, Übergangsregelungen für Österreich geben.

Die ursprünglich geplante Abschaffung der Lagerkostenerstattung ist ebenfalls weg, wir reduzieren sie nur um die Hälfte und werden damit vor allem auch den Einkommen in den Getreidebaugebieten Stabilität verleihen können.

Zweiter Punkt: Milch, Ergebnis bei der Milchmarktordnung. Sie wissen, dass die Milch­produktion in Österreich vor allem in den benachteiligten Gebieten in den Bergbauern-Regionen von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung ist. Ursprünglich war eine massive Senkung des Interventionspreises für Butter und Magermilchpulver geplant. Wir haben erreicht, dass es nur einen zusätzlichen Schritt gibt und dieser zu 80 Prozent für die Bauern ausgeglichen wird.

 


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