Der größte Erfolg ist jedoch die Verlängerung der Milchquote bis ins Jahr 2015. Es war ganz klar: Wäre diese Quote europaweit verloren gegangen, hätten vor allem jene Standorte überleben können, die in den zentralen, eher industrialisierten Gebieten Milch produzieren – sprich: in den nördlichen Teilen Europas sehr intensiv Milch produzieren. Der Erhalt der Quote ist daher für Österreich ein ganz zentraler Erfolg und sichert den Milchstandort Österreich in den benachteiligten Gebieten ab.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abseits der Marktordnungen war die Frage der Entkoppelung heiß umstritten: Soll man in Zukunft Prämien von Leistungen trennen? – Die österreichische Position dazu war ganz klar und deutlich: Wenn wir die Produktion halten wollen, dann müssen wir ein Modell finden, das die Koppelung von Leistung und Ausgleichszahlung auch in Zukunft ermöglicht.
In diesem Bereich ist es zu einem Ergebnis gekommen, das ich gerne ein bisschen anders gehabt hätte – ich sage das ganz offen –, nämlich in Europa zentral, einheitlich geregelt. Es ist so, dass wir im Bereich der Flächenprämien zwei Modelle zur Auswahl haben werden und im Bereich der Tierprämien-Entkoppelung drei Modelle, wobei die Mutterkuh-Prämien in Zukunft zu 100 Prozent gekoppelt bleiben können. Das heißt, dass jedenfalls unser Hauptproblem, das alle Studien gezeigt haben, dass nämlich bei der Totalentkoppelung die benachteiligten Gebiete vom Produktionsabfluss gefährdet wären, hintangehalten werden konnte.
Wir haben auch erreicht, dass für Härtefälle in Zukunft nicht 1 Prozent, sondern 3 Prozent der Summe zur Verfügung stehen. Es wird uns damit möglich sein, jene Landwirte, die aus dieser Reform als Verlierer hervorgehen, weil sie im historischen Zeitraum zum Beispiel Betriebsumstellungen gemacht haben, entsprechend zu bedienen. – Die Reform wird in dieser Frage mit 1. Jänner 2005 oder 1. Jänner 2007 umzusetzen sein.
Ein weiterer Punkt, der heftig umstritten war, wo Österreich aber immer eine klare Position bezogen hat: Ja, wir bekennen uns zu einer Staffelung der Ausgleichszahlungen. Das Ergebnis lautet wie folgt: Für Betriebe ab 5 000 € Ausgleichszahlung kommt es zu einer Reduktion im Jahre 2005 von 3 Prozent, im Jahre 2006 von 4 Prozent und ab dem Jahre 2007 von 5 Prozent für die Summe über 5 000 €.
68 Prozent der Betriebe sind davon nicht betroffen. Jene, die betroffen sind, liefern zirka 115 Millionen € in der Gesamtperiode bis 2012 ab. Dieses Geld fließt in einen Zentraltopf der Europäischen Union und wird von dort nach objektiven Kriterien in die ländliche Entwicklung der Länder zurückfließen. Der Rückfluss macht zirka 260 Millionen € aus, das bedeutet über die Gesamtperiode einen Nettozufluss im Bereich der ländlichen Entwicklung von 144 Millionen € oder zirka 17,5 bis 18 Millionen € pro Jahr aus der Modulation.
Wir schneiden bei jenen ab, die in größeren Strukturen wirtschaften, und geben das ganz bewusst in die ländliche Entwicklung, um diese in Zukunft entsprechend unterstützen zu können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den Standards: Wir haben in Zukunft europaweit einheitlich 18 verpflichtende Standards, die als Grundlage für die Gewährung von Ausgleichszahlungen dienen. Ich halte das für einen wirklichen, einen substantiellen Fortschritt. Wir in Österreich sind hier schon sehr weit vorne und mit der ökosozialen Ausrichtung unserer Agrarpolitik seit mehreren Jahren ganz bewusst diesen Weg gegangen. Ich bin froh darüber, dass nunmehr auch für alle anderen Staaten, die Ausgleichszahlungen für ihre Bauern beziehen, diese Cross-Compliance-Maßnahmen, diese Rechtsakte, einheitlich zu gelten haben. Damit ist auch ein wesentlicher Beitrag zur Wettbewerbsgleichstellung in Europa getan.