rater bedient, angeblich seinen Freundeskreis bedient. Sie haben über Jahre Ihre Freunde in diesen Gesellschaften versorgt und aus diesen Gesellschaften Ihre Freunde mit Wohnungen versorgt! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Nach der Rede des Finanzministers ist es
nicht mehr notwendig, die Damen und Herren hier im Haus von den „hohen Flügen“
und „Skandalen“, in die sie Kogler versucht hat, zu führen – und Öllinger
nach mir wird das fortsetzen –, zurückzuholen, denn er hat die Tatsachen
auf den Tisch gelegt. Er hat eine transparente Vergabe klargelegt. (Abg. Faul:
Alles falsch! Sie kennen das Gemeinnützigkeitsgesetz nicht!) Aber das ist
es, was Sie von der Opposition besonders stört, nämlich dass er in seinen Anfragebeantwortungen
der letzten Monate penibel aufgelistet hat, wie diese Vergaben erfolgt sind,
und welche Mehrerträge durch diese Berater erzielt werden konnten. (Abg. Dr. Moser: Ja, welche?) Geld, Vermögen des Staates, das in Ihrem
Dunstkreis über Jahrzehnte schlecht „behandelt“ wurde, wird durch diesen
Minister und seine Beratungen ordnungsgemäß verwaltet und – veräußert. (Abg. Mag. Wurm: Alle Freunde ...!)
Meine Damen und Herren! Kollege Kummerer
hat vorhin gesagt, dass es einmal eine freiheitliche Wohnbaugenossenschaft
gegeben hat, die es nun nicht mehr gibt. Das ist wirklich ein Kuriosum. Es gab
eine solche Genossenschaft. (Abg.
Mag. Wurm: Vorsitzender:
Rosenstingl! Oder?) Und ich glaube, das war die einzige Genossenschaft in
Österreich, die eine Partei Geld gekostet hat. Bei allen anderen geht es in die
andere Richtung. Es ist üblich, dass über Inserate, über Leihverträge oder
sonstige Konstruktionen Geld aus diesen Gesellschaften in die Parteien geht.
Das war bei der FPÖ nicht so! (Ironische
Heiterkeit bei der SPÖ. – Abg. Dr. Moser: Ihr seid damit geflüchtet!)
Meine Damen und Herren! Wenn Abgeordnete der SPÖ und der Grünen hier herausgehen und Panik machen, dann haben sie den Bericht des Finanzausschusses nicht gelesen. Sie waren anwesend. Darin steht – ich zitiere –:
„Gemäß Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
finden die bisherigen Regelungen über die Mietzinsbildung auch bei den
Wohnungen der aus der Gemeinnützigkeit ausgeschiedenen Gesellschaften unverändert
Anwendung. Das derzeit günstige Mietniveau bei den Bundeswohnbaugesellschaften
bleibt somit für bestehende Vertragsverhältnisse auch für die Zukunft
gesichert.“ (Abg. Mag. Wurm: Nur die mit
den ... Verträgen!)
Weiters gibt es – und es sollen die Wähler und Wählerinnen hören, welche Panikmache Sie hier betreiben – im Bericht des Finanzausschusses folgende Feststellung – ich zitiere –:
„Die Veräußerung der Geschäftsanteile hat weder eine Auswirkung auf die Mietverhältnisse noch auf das anwendbare Recht. Auch von einem neuen Eigentümer kann in keiner Weise in die bestehenden Verträge eingegriffen werden. Es kommt daher zu keiner Schlechterstellung der Mieter.“ – Kauf bricht nicht Miete!
Darin steht auch: „Kein Eingriff in bestehende Verträge“, „Da das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz auch die Mieten bei Neuvermietungen reguliert, bleiben durch einen Verkauf der Geschäftsanteile auch diese Mieter in ihrer sozialen Erwartungshaltung geschützt.“
Zudem wurde sowohl der Verkauf als auch die Verbriefung – das heißt, der Verkauf der Erträge der nächsten Jahre – in diesem Beratungsvertrag vorgesehen. Es ist durchaus möglich, dass der Staat weiterhin Eigentümer dieser Gesellschaften bleibt und einen Ertrag aus der Veräußerung der Mieteinnahmen beziehungsweise aus der Verbriefung dieser Mieteinnahmen erzielt. (Abg. Dr. Moser: Das entgeht ja dem sozialen Wohnbau!) Dann ist es aber besonders wichtig, dass das derzeit bestehende Management ausgewechselt wird, damit dort nach ordentlichen kaufmännischen Richt-