diese Sitzung des Finanzausschusses, in der wir am Rande dieses Thema besprochen haben, dass die ÖVP zugestimmt hat. Es ist nur deswegen nicht zu dieser Transaktion gekommen, weil sich die beteiligten Gemeinden untereinander nicht einigen konnten und ÖVP und SPÖ damals der Meinung waren: wenn nicht alle Gebietskörperschaften einverstanden sind, dann wird diese Transaktion nicht durchgeführt. – Fakt zwei.
Fakt drei: Wie schon gesagt, ÖVP-Zustimmung!
Das heißt, das wäre ein ganz anderes Thema gewesen, in einem ganz anderen rechtlichen und wirtschaftlichen Bereich.
Aber wenn Sie schon die Eisenbahner-Wohnbaugesellschaften ansprechen: Der wirkliche Skandal liegt tatsächlich dort begraben – aber in der jetzigen Vorgangsweise! Denn wie Sie wissen, ist die Übertragung, die Sie hier vorhaben, und die Verwertung schlicht und ergreifend rechtswidrig. Rechtswidrig, weil der Verfassungsgerichtshof die Stichtagsvorverlegung hinsichtlich der Entlassung aus der Gemeinnützigkeit aufgehoben hat! Das hat wesentliche Auswirkungen auf eine der Eisenbahner-Wohnbaugesellschaften, nämlich die WBG. Wie Sie wissen, sind dort Anteile von zwei steirischen Gemeinden verkauft worden, an eine Wohnbaugenossenschaft ebenfalls im gemeinnützigen Bereich, und dann kam merkwürdigerweise der Versuch eines Bediensteten Ihres Hauses, sich rückwirkend in den Aufsichtsrat dieser Gesellschaft zu bestellen und rückwirkend den Veräußerungsbeschluss rückgängig zu machen – etwas, was inzwischen ebenfalls von den Gerichten aufgehoben worden ist!
Das führt uns zu dem Schluss, dass die WBG derzeit – und hier ist sowohl der Antrag als auch der Bericht des Finanzausschusses schlichtweg falsch – gemeinnützig ist und daher einer Verwertung überhaupt nicht zur Verfügung stehen kann, zumal mit einem entsprechenden Beschluss der Wiener Landesregierung zu rechnen ist, dieser Beschluss sich nach Auskunft aller Rechtsexperten zumindest in der letzten Instanz als rechtsgültig erweisen wird und damit erhebliche Schadenersatzforderungen auf die Republik Österreich zukommen – aber nicht nur auf die Republik Österreich, sondern letztlich werden, wenn dieses Faktum und diese Aufzählung der Rechtswidrigkeiten im Gutachten von Lehman Brothers nicht enthalten sind, diese Schadenersatzforderungen auch auf Lehman Brothers zukommen!
Daher ein gut gemeinter Rat zum Schluss: Wenn Sie schon dieses Gesetz unbedingt heute beschließen wollen, nehmen Sie die Eisenbahner-Wohnbaugesellschaften heraus! Denn das entsprechende Amtshaftungsverfahren ist vorprogrammiert. (Beifall bei der SPÖ.)
18.33
Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Jakob Auer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.
18.33
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Kogler hat wiederum einen Antrag eingebracht, um dem Herrn Bundesminister Grasser das Misstrauen auszusprechen. Nichts Neues war dabei! Der erfolgreichen Arbeit des Herrn Bundesministers kann man sachlich und fachlich nichts entgegensetzen, jetzt versucht man es eben auf andere Art und Weise. Darf ich daran erinnern: Budgetstabilisierung, Familienpolitik, Wirtschaftspolitik, Exporterfolge sind mit dem Bundesminister und dieser Bundesregierung in Einklang zu bringen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Aber weil man nichts Griffiges gegen den Bundesminister hat, versucht man es gegen die Regierung im Gesamten. Ich war ja erstaunt – heute hat Kollege Öllinger auch