Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 207

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19.55

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Damen und Herren! Gleich zu Beginn, Frau Kollegin Sima: Schade, dass Sie, obwohl Sie im Ausschuss angekündigt haben, dass Sie es sich noch einmal überlegen werden, diesem Entwurf jetzt doch nicht zustimmen wollen oder können oder glauben zu können.

Ich denke, dass wir mit dieser Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU in dieser Wasserrechtsgesetznovelle eigentlich einen Meilenstein setzen und einen Paradig­menwechsel vornehmen, was die Gewässerschutzpolitik anbelangt. Bisher war das doch immer sehr stark vom Schutz des Wassers vor Immissionen verschiedenster Schadstoffe geprägt. Jetzt geht schon die Richtlinie sehr stark in Richtung langfristige Planung, Abstimmung ökologischer, ökonomischer, sozialer Aspekte in einem integrier­ten Planungsprozess, also in Richtung Gewässermanagement umfassender Art, mit einem sehr langen Planungshorizont und unter Einbindung aller Betroffenen.

Ich denke, dieser Weg ist anspruchsvoll, er ist aber auch nicht ganz risikolos; das ist überhaupt keine Frage. Ich denke aber, dass es der absolut richtige Weg ist, wenn man wirklich noch Verbesserungen zu vernünftigen und vertretbaren Kosten bei den Gewässern und beim Gewässerschutz erreichen will. Wir haben ja schon viel erreicht; das soll man nicht unter den Teppich kehren. Wir haben viel erreicht. Wenn man aber zu vertretbaren Kosten noch Verbesserungen erreichen will, dann, glaube ich, ist diese Art des Zugangs, wie sie hier gewählt wird, genau die richtige.

Und zur Kritik, die Sie angebracht haben, Frau Kollegin Sima: Der ganze Prozess der Entstehung der Richtlinie und ihrer Umsetzung zieht sich jetzt schon über ein, zwei Jahre hin. Und zum Thema Eile: Wir müssen uns beeilen. Wir haben bis Dezember die Richtlinie umzusetzen, aber nicht nur in Gesetzesform, sondern auch nachfolgend mit einer Vielzahl von Verordnungen, und das ginge sich zeitlich einfach nicht mehr aus, wenn wir dieses Gesetz nicht noch vor der Sommerpause beschließen würden.

Dass der Wegfall des Gewässerschutzberichtes oder die Anpassung des Begriffes „Stand der Technik“ an Gewerbeordnung und Abfallwirtschaftsgesetz, die gleiche Ver­wendung dieses Begriffes der Grund für die Ablehnung sein sollen, das kann ich nicht ganz glauben. Ich wundere mich über Ihre Nicht-Zustimmung schon sehr, weil ich glaube, dass uns mit der Umsetzung der Richtlinie eigentlich ein großer Wurf zum Schutz des österreichischen Wassers und der Gewässer gelungen ist. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.58

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. – Bitte.

 


19.58

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Wertung – „schade“ – kann ich nur nehmen und wieder zurückgeben. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass es im Zuge des Begutachtungsverfahrens bezüglich der Kritikpunkte, die es im Vorfeld gegeben hat, einige Verbesserungen gegeben hat, aber unterm Strich überwiegen leider noch die nachteiligen Interpretationen dieser Richtlinie.

Es stimmt, die Wasserrahmenrichtlinie ist ein sehr, sehr großes Vorhaben. Sie geht von Planung aus, sie geht über einen sehr langen Zeitraum, und es ist nicht nur die Erhaltung eines Zustandes das Ziel, sondern es ist von Planung die Rede, von Bürger­beteiligung – also ein umfassendes Instrumentarium, mit dem man den Gewässerzu­stand in einer sehr umfassenden Sicht verbessern kann.

 


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