Was sehr schade ist, ist, dass doch große Einwände leider bestehen geblieben sind, vor allem ein Einwand, der seit dem letzten Jahr, seit dem Hochwasser im August des letzten Jahres, in Österreich eigentlich einen größeren Stellenwert haben müsste, nämlich die Frage der Renaturierung, die Fragen: Wie gehen wir mit den Flüssen um? Welchen Platz geben wir ihnen? Mit welchen Hochwässern rechnen wir in Zukunft? Welche Planungsinstrumentarien können wir verbessern, um den Flüssen mehr Raum zu geben?
Ein Beispiel: Es ist sehr schade, wie wenig Mut man bei der Novellierung des Wasserrechtsgesetzes bewiesen hat. Ursprünglich hat der Umweltminister selbst davon gesprochen, dass man in Zukunft den Hochwasserabflussbereich 30, dieses schreckliche Wort „HQ 30“, durch „HQ 100“ ersetzen und mit hundertjährigen Hochwassern rechnen möge, mit Retentionsflächen arbeiten und bei der Planung ansetzen möge. Das haben einige Bundesländer sehr gut gefunden, zum Beispiel das Land Salzburg, wo man es unverständlich findet, dass dann wieder die ersatzlose Streichung stattgefunden hat, bei Retentionsflächen und so weiter von einem hundertjährigen Hochwasser auszugehen.
Und was war der Auslöser dafür? – Dass einige Bundesländer den Konsultationsmechanismus angemeldet haben. Ich finde das sehr schade.
Bei anderen politischen Themen hat man sehr viel mehr Mut und sehr viel mehr Vehemenz, über Meinungen drüberzufahren. Man hätte hier durchaus etwas mehr Konsequenz bei diesem sehr sinnvollen Vorhaben an den Tag legen können.
Wir haben auch noch einmal versucht, von einer anderen Hochwassereinschätzung, von einem anderen Zugang zum Fluss und seinen Räumen auszugehen. Leider ist unser Abänderungsantrag in dieser Form abgelehnt worden.
Ich möchte noch ein paar andere Punkte erwähnen, die schade sind. Es gibt leider keine Garantie dafür, dass, vor allem was die Einleitung von Abwässern betrifft, der jetzige Zustand garantiert aufrecht erhalten wird. Wir werden weiter ein sehr behäbiges Instrument zwischen Bund und Ländern haben, weiterhin mit Umsetzungsdefiziten, Umsetzungsproblemen, die wir im Bereich Grundwasserschutz schon sehr lange haben. Und wir werden auch sehr wenig von den ganz offensiv positiven Elementen in das neue Wasserrecht übertragen.
Was die Grundwassersanierung betrifft, so wissen wir, dass das derzeitige Instrumentarium irrsinnig behäbig und schwerfällig ist. Da dauert es oft zehn bis 14 Jahre, bis man zu einer Grundwassersanierung kommt. Und ich sehe da keine wesentlichen Verbesserungen und Beschleunigungen.
Was die gesamte Problematik Renaturierung und Hochwasser betrifft, so gibt es zwei Punkte, die eigentlich sehr einfach zu regeln gewesen wären, indem man gerade bei Regulierungsbauten den derzeitigen sehr strikten Kurs, den das Gesetz vorsieht, lockert. Man muss sich das so vorstellen: Wenn man einen Regulierungsbau hat und es eine Überflutung gibt, dann kommt man oft zu dem Schluss, der Fluss braucht einfach mehr Raum, und daher würde es wenig Sinn machen, dieses Regulierungsbauwerk immer wieder zu 100 Prozent aufzubauen.
Nach derzeitiger Rechtslage geht das aber nicht. Im Gegenteil: Alle Grundstückseigentümer rundherum haben einen zwingenden Rechtsanspruch darauf, diese Regulierung wieder voll in Stand zu setzen.
Das steht diametral zu der Konsequenz, die wir aus der Hochwasserkatastrophe ziehen sollten, nämlich dort, wo sich die Flüsse den Raum nehmen, ihnen diesen auch wieder zu geben. Das wäre sehr leicht möglich gewesen: mit § 50 und einer Lockerung dieses Instandhaltungsgebots der Regulierungen.