Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 209

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Es gibt auch andere Dinge, mit denen wir nicht zufrieden sind, aber ich erspare mir das, weil ich jetzt wenig Redezeit habe. § 104a wurde schon erwähnt. Das ist dieser Genehmigungsparagraph, nach dem man weiterhin – egal, was vorher geplant war – im Endeffekt jedes Kraftwerk genehmigen kann. Dass man hier nicht einen engeren Radius nimmt, dass man hier nicht sagt, keine weiteren Stau-Stufen in „Natura 2000“-Gebieten, keine weitere Stau-Stufen in Nationalparks beziehungsweise ja zur Erhal­tung naturnaher Fließstrecken, das alles ist in der Bilanz sehr negativ und zwingt uns letztendlich dazu, dieser Vorlage nicht zuzustimmen.

Im Zuge des gesamten Paketes rund um das Wasserrechtsgesetz sind auch einige An­träge mit erledigt worden. Im Zusammenhang mit einem dieser Anträge, nämlich rund um das UVP-Gesetz und eine Novelle möchte ich noch einen Abänderungsantrag ein­bringen, weil es dringend ist und weil es ein Problem betrifft, das im Zuge dieser Dis­kussion auch heute behandelt werden kann, nämlich eine Umweltverträglichkeitsprü­fung im grenzüberschreitenden Zusammenhang mit dem Problem der Ausweitung des Einkaufszentrums Excalibur bei Kleinhaugsdorf. Hier soll ein zusätzliches Einkaufs­zentrum mit einer Öffnungszeit von 8 bis 22 Uhr an 365 Tagen des Jahres entstehen. (Zwischenruf des Abg. Kopf.)

Ich möchte Ihnen nur sagen, es werden hier auch UVP-Anträge mit erledigt, und in diesem Zusammenhang möchte ich zu einer grenzüberschreitenden UVP einen Abän­derungsantrag einbringen. (Ironische Heiterkeit und ausholende Gesten des Abg. Kopf.) – Nein, das ist absolut korrekt! Sie können sich geschäftsordnungsmäßig gerne beschweren. Stimmen Sie lieber diesem Antrag zu! Ich glaube, das ist auch in Ihrem Interesse! (Beifall bei den Grünen.)

Es geht dabei um den Verstoß gegen die Espoo-Konvention. Es ist eine grenzüber­schreitende Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig und auch vorgeschrieben, und es gibt von Tschechien keine Ansatzpunkte, das zu tun, und es gibt von Österreich keine Ansatzpunkte, das einzufordern. Deswegen ist unser Antrag dahin gehend ge­richtet.

Er ist sehr umfassend, daher trage ich ihn nur in den Eckpunkten vor. Die Bundes­regierung wird eben aufgefordert, diese grenzüberschreitende UVP für dieses Projekt Kleinhaugsdorf einzufordern und auch durchzuführen, wie es dieser völkerrechtliche Vertrag auch vorsieht. Ich denke, das ist durchaus auch im Interesse der Regierungs­parteien, insbesondere der niederösterreichischen Abgeordneten. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.04

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Abgeordnete, auch wenn Sie darauf beharren: Einen Abänderungsantrag dieser Art kenne ich nicht! Mir liegt ein Antrag mit diesem Wortlaut vor, allerdings steht bei mir „Entschließungsantrag“ drauf. (Abg. Dr. Glawischnig: Ich korrigiere: Entschließungsantrag! Danke, Herr Präsident.)

Sollte es sich um diesen Entschließungsantrag handeln, den Sie verlesen haben, dann ist dieser ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung. Er wurde in seinen Kernpunkten erläutert, wird schriftlich verteilt und dem Stenographischen Protokoll bei­gedruckt.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Sburny, Glawischnig, Freundinnen und Freunde betreffend einen dringend erforderlichen Vorstoß des Bundes für eine grenzüberschreitende UVP nach


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