der Espoo-Konvention für mit potenziell
gewässerbelastenden Folgen behaftete Großprojekte am
österreichisch-tschechischen Grenzübergang Kleinhaugsdorf/Hate
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert,
bei der Tschechischen Republik bezüglich der Einleitung eines
grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens zum Factory Outlet der Fa. Freeport am
österreichisch-tschechischen Grenzübergang Kleinhaugsdorf/Hate umgehend
vorstellig zu werden.
Weiters ist für den auf tschechischem
Gebiet in Planung befindlichen Themenpark am Grenzübergang Kleinhaugsdorf/Hate
frühzeitig das Interesse der Republik Österreich an einem grenzüberschreitenden
UVP-Verfahren anzumelden.
Seitens des Nationalrates der Republik
Österreich wird von der Tschechischen Republik erwartet, dass ein
Betriebsbeginn für das Factory Outlet erst gestattet wird, nachdem ein
entsprechendes grenzüberschreitendes UVP-Verfahren abgeschlossen wurde. Es ist
sicherzustellen, dass vor Beginn des Betriebs des Factory Outlets die Auswirkungen
(insbesondere aufgrund des zu erwartenden grenzüberschreitenden Verkehrs) auf
österreichische Schutzgüter untersucht und bewertet und auch die Parteistellung
österreichischer Bürgerinnen und Bürger gemäß den Verpflichtungen internationalen
Umweltrechts gewahrt wurden.
Die Bundesregierung wird weiters
aufgefordert, die laut Espoo-Konvention vorgesehenen Streitbeilegungsverfahren
einzuleiten, falls es zu keiner Einleitung eines grenzüberschreitenden
UVP-Verfahrens zum Factory Outlet kommen sollte.
Der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft wird um die Umsetzung des
gegenständlichen Entschließungsantrages und um entsprechende Berichterstattung
an den Nationalrat ersucht.
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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. – Bitte.
20.05
Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wasser und Wasserressourcen sind ein sehr sensibles Thema, und Ziele für die Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualität sollten über alle Parteigrenzen hinweg und frei von parteipolitischer Überlegung mitgetragen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Ich finde es daher sehr schade, dass schon im Vorfeld von Sozialdemokraten und Grünen gesagt wird, dass sie dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen werden.
In den EU-Wasserrahmenrichtlinien werden klare Umweltziele festgelegt, durch die alle Gewässer vor Verschlechterungen bewahrt werden. Die Umsetzung dieser Richtlinien in der neuen Wasserrechtsgesetz-Novelle bietet ein sehr gutes Fundament für die Gewässerreinhaltung, wobei die Erreichung der Ziele natürlich sehr hohe Anforderungen an die Regierung stellt.
Der Schutz der Zukunftsressource Wasser muss wirklich auch in Zukunft ernst genommen werden. Besonders ernst genommen wurde und wird das ja in Oberösterreich, wo seit mehrjähriger freiheitlicher Leitung des Wasserressorts die Wasserwirtschaft sehr fortschrittlich und erfolgreich durchgeführt wird.