Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 211

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Durch Ausweisung von Grundwassersanierungsgebieten konnte eine Verbesserung der Defizite in der Grundwasserqualität erreicht werden. Das Projekt „Zukunft Trink­wasser“ führt dazu, dass durch Einbindung der Bevölkerung und sämtlicher Interes­senvertretungen die Sicherstellung der Versorgung mit Trinkwasser auch in Zukunft in Oberösterreich gewährleistet ist.

Für etwaige künftige Hochwasser wurde ein allumfassender Hochwasserschutzplan er­stellt, wobei einerseits ökologieverträgliche Schutzmaßnahmen in Angriff genommen oder berücksichtigt werden, aber auch technische Bauwerke zum Schutze des Sied­lungsraumes.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Wasserrahmenrichtlinie ist eine Planungsricht­linie, und statt starren Vorgaben gibt sie schrittweise Annäherungsprozesse zur Errei­chung der Ziele vor.

Die Umsetzung im Wasserrechtsgesetz wird daher auch in Zukunft ein Umdenken be­wirken. Man muss mit der Gefahr rechnen, dass schwer korrigierbare Fehlentwicklun­gen zum Nachteil für die Ökologie eingeleitet werden können. Dem muss man entge­genwirken, sodass die großen Chancen mit kreativen Maßnahmen genützt werden und ökologisch und ökonomisch ausgewogene Ansätze bringen.

Ich bringe im Folgenden einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Kopf, Witt­auer und Kollegen betreffend Schutz der österreichischen Wasserressourcen durch effizienten Planungseinsatz ein, den ich in seinen Kernpunkten erläutern möchte.

Es sind darin auch Forderungen der Opposition enthalten, die sich im Rahmen der De­batte des Ausschusses herauskristallisiert haben, sowie auch eine Forderung, die uns Freiheitlichen sehr wichtig ist, wenn es darum geht, dass Grundwasser dem Trinkwas­ser gleichgesetzt wird, sodass Grundwasser wieder als Trinkwasser verwendet werden kann.

Ein weiteres Anliegen, das speziell für Oberösterreich sehr wichtig ist, ist die Definition der Planungsräume, da lokale gute Maßnahmen durch Zusammenlegung von Pla­nungsräumen nicht beeinträchtigt werden dürfen. So ist auch in diesem Entschlie­ßungsantrag eine Überprüfung des Planungsraumes „Donau zentral“ vorgesehen, wo­bei gemeinsam mit den betroffenen Bundesländern dann noch einmal der Verwal­tungs- und Koordinationsaufwand in Zukunft überprüft werden soll. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

In diesem Entschließungsantrag wird der Bundesminister ersucht, geeignete Maßnah­men und Mechanismen einzusetzen: im Sinne eines Zielcontrollings, damit wirklich ein ausgewogener Zustand erreicht und sichergestellt werden kann.

Besonderes Augenmerk soll vom Bundesminister auch auf die notwendige Anpassung von bestehenden Anlagen gesetzt werden, insbesondere jene der E-Wirtschaften – dies umso mehr, als Steigerungen der Nutzung erneuerbarer Energien aus Gründen der Kyoto-Ziele von besonderem Interesse sind.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle tragen Verantwortung, wenn es darum geht, den Wasserschatz für kommende Generationen zu sichern und diesen in einem wirk­lich guten Zustand zu hinterlassen.

Ich fordere Sie – gerade die Kollegen von der Opposition – auf, gemeinsam mit uns Verantwortung zu tragen, gemeinsam Verantwortung für unsere Wasserressourcen zu übernehmen – und fordere Sie daher auch auf, für diese Regierungsvorlage und für diesen Entschließungsantrag zu stimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

 


20.10

 


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