Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 214

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Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Novelle des Wasserrechtsgesetzes garantiert nicht mehr den hohen Stand der Wasserreinhaltung in Österreich; darüber hinaus wird die unzureichende Grundwassersanierung weiter betrieben. Deshalb lehnen wir Sozial­demokraten diese Gesetzesvorlage ab. (Beifall bei der SPÖ.)

20.13

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ellmauer. Die Uhr ist wunschgemäß auf 4 Minuten eingestellt. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner. – Abg. Ellmauer – auf dem Weg zum Red­nerpult –: Hoffentlich enttäusche ich dich nicht, Herr Kollege!)

 


20.13

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Österreich wird von vielen Gästen, die zu uns kommen, wegen der hervorragenden Wasserqualität der fließenden und stehenden Gewässer bewundert. Mit der Novellierung des Wasserrechtsgesetzes wird die Umset­zung der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union durchgeführt.

Bei der Umsetzung dieser Rahmenrichtlinie und deren Evaluierung muss besonders auf die Verwaltungsvereinfachung und auf die sich in der Praxis als hemmend darstel­lenden Bestimmungen geachtet werden. Das langfristige Ziel dieser Richtlinie, einen guten Zustand sämtlicher Grund- und Oberflächenwässer in den Mitgliedsländern zu erreichen, ist in Österreich weitgehend erreicht. Die bisherigen rechtlichen Rahmenbe­dingungen haben einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung des österreichi­schen Wassers geleistet.

Mir als langjährigem Kommunalpolitiker ist es aber ein besonderes Anliegen, dass im Förderbereich, und zwar in enger Zusammenarbeit mit den Ländern, Änderungen her­beigeführt werden, die eine Entlastung der Gemeinden im ländlichen Raum mit sich bringen. Mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie soll eine schrittweise Ver­ringerung der Einleitung gefährlicher Stoffe in Gewässer aller EU-Länder, die Förde­rung eines nachhaltigen Wassergebrauchs und vor allem die Lösung grenzüberschrei­tender Wasserprobleme erreicht werden. Gewässer werden in Zukunft über jede Staats- und Verwaltungsgrenze hinweg ganzheitlich zu betrachten sein. Ziel ist der Schutz der Gewässer von der Quelle bis zur Mündung.

Mit dieser Novelle des Wasserrechtsgesetzes werden wichtige Ziele verankert; Fristen werden vorgesehen, ein Verschlechterungsverbot verankert; ein einheitlicher wasser­wirtschaftlicher Datenpool wird geschaffen. Diese Maßnahmen beweisen, dass der nachhaltige Schutz der Gewässer für diese Bundesregierung – wie schon bisher – auch weiterhin nicht nur ein Schlagwort ist. Unser geltendes Wasserrecht ist eines der strengsten in der Europäischen Union; eine weitere Verschärfung ist daher nicht nötig. Sehr wichtig ist aber eine regelmäßige Evaluierung.

Österreichs Wasserressourcen sind hervorragend, wobei besonders die wirtschaftliche Nutzung zunehmend von Bedeutung sein wird. Gerade deshalb werden jetzt, im „Jahr des Wassers“, vermehrt Aktionen gesetzt und eine umfassende Diskussion über Güte, Gebrauch und Verwendung unseres Wassers geführt.

Bundeskanzler Schüssel und Bundesminister Pröll haben mit der rot-weiß-roten Wasser-Charta wesentliche Punkte angesprochen. Sie haben einen Zielkatalog erstellt, der ein Bekenntnis zur Sicherung des Lebensraumes Wasser darstellt – und dem ich mich voll inhaltlich anschließe. Österreich hat Wasservorkommen in einer Menge und Güte, um die uns andere Länder beneiden. Die OECD stellt uns im Länderbericht ihres Umwelt-Monitorings ein sehr gutes Zeugnis aus. Ich zitiere daraus:

 


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