Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 219

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Aber, meine Damen und Herren, wir haben auch Verantwortung wahrzunehmen. Wir haben das in der Vergangenheit getan. 99 Prozent der Bevölkerung beziehen ihr Wasser aus Quell- und Grundwasser, weltweit einzigartig! 86 Prozent der Bevölkerung haben ihre Haushalte an Abwasserreinigungsanlagen angeschlossen. Auch da wurden ökologische Meilensteine in der Vergangenheit gesetzt. 87 Prozent der Fließgewässer haben mindestens die Güteklasse II. 1998 waren es nur 81 Prozent. In so einem kurzen Zeitraum eine spürbare Steigerung! Man sieht, dass auch das Wasserrechts­gesetz bis jetzt seinen Sinn erfüllt hat, und ich sage, die Wasserrechtsgesetz-Novelle wird einen weiteren qualitativen Sprung nach vorne bringen.

Alle Seen in Österreich haben Badewasserqualität, viele Seen Trinkwasserqualität. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir nützen derzeit 3 Prozent unseres Was­serdargebots.

Wir haben jetzt mit dieser Wasserrechtsgesetz-Novelle, die wir heute hier besprechen und behandeln, das beste Fundament für die Wasserzukunft Österreichs gelegt. Wir haben im Wasserrechtsgesetz auch mitgedacht, im Sinne der Bevölkerung keine zu­sätzlichen bürokratischen Barrieren aufzubauen, sondern es schlank, aber trotzdem effizient zu gestalten und umzusetzen. Wir werden mit dem einheitlichen wasserwirt­schaftlichen Datenpool, Wasserinformationssystem Austria – es wurde angespro­chen –, für die Planung eine ganz neue Grundlage im Datenmaterial schaffen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird auch alle sechs Jahre einen Bericht an das Hohe Haus geben, nämlich den Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan, den wir nach den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie jedenfalls konsequent umsetzen und auch öffentlich präsentieren werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden in der Frage Schutz des Wassers vor den Gefahren des Menschen – Verschmutzung! – mit dem Wasserrechtsgesetz neue Maßstäbe setzen können, so wie wir das auch nach dem Hochwasser des letzten Jahres Punkt für Punkt umgesetzt haben. Wir werden mit dem Wasserrechtsgesetz die Grundlage auch dafür schaffen – und haben dies bereits getan –, wie wir zukünftig Wasser in Österreich auch effizient nutzen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf diese drei Fragen: Schutz des Wassers vor den Menschen, Schutz der Menschen vor dem Wasser und wie nutzen wir zukünf­tig Wasser, gibt diese Wasserrechtsgesetz-Novelle die richtige Antwort. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.34

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Glaser. – Bitte.

 


20.34

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Mit einer umfassenden Novellierung des Wasserrechtsgesetzes setzen wir die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union gerade noch rechtzeitig um. Mir per­sönlich gefällt der Zugang, dass wir hier eine Gesamtsicht des Wassereinzugsgebietes haben, wesentlich besser, als dass man, so wie bisher, in Einzelaspekten dieses Bild betrachtet.

Wohin solche Einzelbetrachtungen führen können, dafür ist für mich immer ein See ein krasses Beispiel, und zwar der Aral-See in Kasachstan, der vor 40 Jahren an und für sich noch eine florierende, schöne Landschaft um sich gehabt hat und heute eine Salz­wüste ist, wo die Hälfte der Oberfläche und zwei Drittel des Volumens verloren gegan­gen sind, hervorgerufen dadurch, dass man Flüsse umgeleitet beziehungsweise das Wasser für eine intensive Monokultur, nämlich Baumwolle, genutzt hat.

 


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