Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 218

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Dazu noch Folgendes: Wir haben ein Riesenproblem: Oberösterreich. Da gibt es Ent­schädigungen, so um die 40 Prozent, aber die bekommen Sie nur dann, wenn Sie 100 Prozent belegen. Jene, die vielleicht schon mit Schulden in das Hochwasser ge­gangen sind, um das einmal so zu sagen, müssen jetzt wieder Kredite aufnehmen, damit sie diese 40 Prozent an Entschädigungen bekommen. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist nicht vorbildhaft, da gibt es andere Möglichkeiten und andere Methoden! – Leider ist meine Redezeit gleich aus.

Ich habe jetzt noch eine letzte Frage, und damit bin ich´s, an Sie, Herr Bundesminister: Der Herr Finanzminister und der Herr Bundeskanzler haben im Vorjahr und heuer in der Budgetdebatte wieder davon gesprochen, dass die Republik Österreich auf sechs Abfangjäger verzichtet, weil wir Hochwasser hatten. Können Sie mir sagen, wann jetzt endlich die Hochwasseropfer über diese Mittel verfügen werden, die wir uns da laut Finanzminister und Kanzler eingespart haben? (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

20.28

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort ge­langt Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll. – Bitte.

 


20.28

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Die Europäische Union hat mit der Wasserrahmenrichtlinie im Jahre 2000 vollkommen neue Wege in der europäischen Gewässerpolitik beschritten. Es ist darin festgelegt, wie wir gemein­sam europaweit Wasserschutz-, Wassernutzpolitik machen sollten. Wir sind mit der Wasserrechtsgesetz-Novelle nun darangegangen, diese Wasserrahmenrichtlinie, die in vielen Punkten entscheidende Verbesserungen bringen wird, auch in nationales Recht umzusetzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Wasserrechtsgesetz-Novelle ist aus Sicht der Wasserpolitik tatsächlich ein Meilenstein. Wir implementieren erstmals klar und deutlich ökologische Kriterien im Wasserrechtsgesetz, wir beteiligen die Öffentlich­keit in der Diskussion um die Maßnahmenpläne beim Monitoring wesentlich stärker, als das in der Vergangenheit der Fall war. Umwelt-, Naturschutzverbände bis hin zur Wirt­schaft, verschiedene Interessengruppen werden sich an der Diskussion über die Was­serpolitik aktiv beteiligen können. Das Verschlechterungsverbot in diesem Wasser­rechtsgesetz ist ebenfalls ein entscheidender Vorteil für die Zukunft.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn nun davon gesprochen wird, diese Wasserrechtsgesetz-Novelle würde zu rasch, also überfallsartig kommen, dann kann ich nur dagegenhalten: Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union im Jahr 2000, Diskussion in Österreich zwei Jahre lange mit allen Interessenverbänden auf Länder- und Gemeindeebene, mit allen Betroffenen, sechs Wochen Begutachtung der Wasser­rechtsgesetz-Novelle, dann auch Angebot des Ressorts an alle Klubs – manche haben das frühzeitig, manche etwas später wahrgenommen –, Experten zu hören und über diese Materie zu diskutieren. Wir haben dann auch noch viele Änderungen aufgenom­men. Ein Experten-Hearing gab es im Ausschuss. Ich glaube, transparenter kann man bei einer Gesetzesnovelle nicht mehr vorgehen. (Beifall bei der ÖVP.)

Was sind die wesentlichen Neuerungen? – Wir setzen neue Standards in der Ökologi­sierung der Gewässerpolitik. Wir gehen weg vom punktbezogenen Ansatz der Bewer­tung im Wasserrechtsgesetz hin zu einer ganzheitlichen Politik, Flussräume abzugren­zen, Regionen abzugrenzen, in Europa grenzüberschreitend zu denken. Ich halte das für eine wichtige Entwicklung. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das alles, weil Wasser unser wichtigstes Lebensmittel ist, weil wir in Österreich hier auf einem Schatz sitzen und weil das Wasser auch eine Riesenchance für unsere Zukunft ist.

 


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