Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 223

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ser Hinsicht auch neue Wege gehen. Es wurde auch diskutiert, dass man auf Grund der angespannten Finanzsituation in den Landgemeinden und auf Grund der besonde­ren Berücksichtigung für den ländlichen Raum auch ruhig einmal dazu übergehen sollte, hier Alternativen zu suchen, Kleinkläranlagen, Pflanzenkläranlagen, und neue Wege zu gehen.

Ich glaube, das ist ein Ansatzpunkt, wo wir auch einen breiten Konsens finden werden, weil das sicherlich im Interesse aller ist, die in diesem Gebiet leben.

Im Bereich der Umsetzung der geplanten Wasserrechtsgesetz-Novelle gibt es noch einen sehr schwierigen Punkt, über den heute noch nicht gesprochen wurde, nämlich die Finanzierung. Es wird darüber diskutiert, dass natürlich zusätzliche Kosten für die Länder und Kommunen entstehen werden. Ich glaube, dass es gerade für einen Ver­treter aus dem ländlichen Raum sehr wichtig ist, dass die Bundesregierung, der zu­ständige Minister, aufgefordert wird, einen Arbeitskreis einzusetzen, sodass man da laufend evaluiert, wie hoch die Kosten in Zukunft sein werden, weil das, glaube ich, eine wichtige Planungsgrundlage für die Bereitstellung der budgetären Mittel auf Landes- und auf kommunaler Ebene ist.

Insgesamt betrachtet, meine ich, ist die Änderung des Wasserrechtsgesetzes gut, sie ist wichtig und sie wird uns auch vorgeschrieben. Wir von der freiheitlichen Fraktion werden das natürlich mittragen, weil wir das als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung erachten. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.48

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zum Wort gelangt Herr Abge­ordneter Dobnigg. – Bitte.

 


20.48

Abgeordneter Karl Dobnigg (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das aktuelle OECD-Umweltmonitoring stellt Österreichs Wasser und insbesondere dem obersteirischen Wasser – solches steht ja hier im Saal auf den Tischen – ein ausgezeichnetes Zeugnis aus. So hat Österreich in weiten Teilen hervorragendes Wasser von bester Qualität und kann seine Bevölkerung selbst bei länger andauernden Trockenperioden gut versorgen.

Es gibt aber leider auch einige Regionen, in denen es Probleme mit der Wasserversor­gung gibt. Da wird es notwendig sein, sehr bald entsprechende Konzepte zu erstellen.

Laut Befund der OECD ragt Österreich vor allem im Bereich der Trinkwasserversor­gung, der Verbesserung der Gewässergüte, der Reinhaltung der Seen, Flüsse und des Grundwassers sowie des Ausbaus der kommunalen Kläranlagen doch eher positiv her­vor. Dennoch gibt es noch eine Reihe von Hausaufgaben zu erledigen, etwa die Errei­chung eines besseren ökologischen Status der Flüsse bei gleichzeitiger Verbesserung des Rückhalts von Hochwasserwellen, Maßnahmen der Raumplanung mit dem Ziel des Schutzes der Bevölkerung in hochwassergefährdeten Gebieten beziehungsweise weitere Verbesserungen in der Landwirtschaft zur Reduktion des Eintrags an Nitrat in das Grundwasser.

Mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht böte sich ge­rade im „Jahr des Wassers“ die einzigartige Möglichkeit, in Österreich einen weiteren entscheidenden Schritt in Richtung Ökologisierung der heimischen Gewässer zu set­zen.

Ziel der Richtlinie ist ein guter ökologischer Zustand sämtlicher Oberflächen und Grundwässer. Das soll bei gleichzeitiger Absicherung einer nachhaltigen Wasserwirt­schaft innerhalb von 15 Jahren erreicht werden. Bisher hat ja der Bedarf an sauberem Wasser stetig zugenommen, zugleich haben aber leider vielfach menschliche Aktivitä-


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