ten für Verunreinigungen und Stoffeinträge gesorgt, was die Ressource Wasser in Europa in Bezug auf Quantität und Qualität erheblich negativ beeinträchtigt hat.
Schwerpunkte der EU-Wasserpolitik sind unter anderem die Vorgabe einer ganzheitlichen Betrachtungsweise, die sich im notwendigen Ausmaß auf das gesamte Flusseinzugsgebiet erstreckt, die weitgehende Abkehr vom bisher verfolgten nutzungsbezogenem Ansatz hin zu einer ökologisch orientierten Schutzphilosophie und ebenso die Einbindung der Öffentlichkeit in die Planerstellung.
Meine Damen und Herren aus den Regierungsfraktionen, Sie sind mit der heute vorliegenden Umsetzung der EU-Richtlinie in Form der Wasserrechtsgesetz-Novelle drauf und dran, diese Chance auf ein Jahrzehnte-Gesetz zu verspielen, indem Sie nämlich diese richtungsentscheidende Novelle im Schnellverfahren durch das Parlament peitschen: ohne ausreichende Behandlung und Diskussion im Ausschuss und Plenum.
Dies ist auch deswegen völlig unverständlich, da die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erst bis Dezember dieses Jahres zu erfolgen hätte. Es wäre somit genügend Zeit, sich mit diesem wichtigen Thema eingehender und intensiver zu beschäftigen und so eine Zustimmung meiner Fraktion zu dieser Novelle möglich zu machen. So wäre es auch möglich gewesen, schwere inhaltliche Bedenken, die im Begutachtungsverfahren aufgetreten sind, auszudiskutieren und zu beseitigen, wie beispielsweise im Hinblick auf die Schwammigkeit der Formulierungen, die weitgehende Rechtsunsicherheit mit sich bringt, die Nichtdurchsetzbarkeit des Verschlechterungsverbotes, die Neudefinition des Standes der Technik, wo es zu einer Aufweichung des Qualitätsstandortes kommt, oder auch die Verschlechterungen im Bereich des Hochwasserschutzes, weil der zunehmenden Wahrscheinlichkeit von hundertjährigem Hochwasser nicht entsprechend Rechnung getragen wurde.
In der derzeitigen Fassung können wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten dieser Vorlage jedenfalls nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
20.52
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hornek. – Bitte.
20.52
Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Österreich hat in den letzten Jahrzehnten im Gewässerschutz viel erreicht. Dies soll aber nicht heißen, dass Bestehendes nicht verbesserbar ist. Im Gegenteil: Mit der nun vorliegenden Wasserrechtsgesetz-Novelle wird die Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt und erstmals ein flächendeckender Gewässerschutz in der EU eingeführt. Damit müssen alle heimischen Gewässer bis zum Jahre 2015 in einem guten ökologischen Zustand sein beziehungsweise in einen solchen gebracht werden.
Durch das Verschlechterungsverbot darf sich der Ausgangszustand der Gewässer nicht verschlechtern. Die großen Vorleistungen Österreichs durch das Wasserrechtsgesetz werden unser Land daher weiter zu einem Spitzenreiter in Bezug auf Wasserqualität machen. So gilt in Österreich schon bisher der flächendeckende Ansatz: Grundwasser soll Trinkwasserqualität haben! Es ist aber zu bedenken, dass die Ausgangssituation in Österreich bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auf einem wesentlich höheren Niveau angesiedelt ist, als dies in vielen anderen EU-Mitgliedsstaaten der Fall ist. Umweltverschmutzung und somit auch eine mögliche Wasserverschmutzung machen vor nationalen Grenzen nicht Halt. Gleiches gilt für die quantitative Wasserversorgung.