Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 225

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Die enormen Gewalten des vorjährigen Hochwassers haben uns auch in meiner Hei­matregion, dem Waldviertler Grenzland, gezeigt, dass Hochwasserschutz nicht alleine durch nationale Vorkehrungen abgehandelt werden kann. Deshalb ist der Ansatz dieser Richtlinie, sowohl länder- als auch bundesgrenzenüberschreitende Planungs­räume zu konzipieren, der einzig richtige. (Präsident Dr. Khol übernimmt wieder den Vorsitz.)

Die Wasserrahmenrichtlinie ist eine Planungsrichtlinie. Daher sieht sie die Festlegung von Qualitätszielen für Gewässer vor. Die Qualitätsziele sollen durch integrierte Maß­nahmenprogramme als Hauptbestandteil von Bewirtschaftungsplänen für Flussein­zugsgebiete erreicht werden, wobei die Öffentlichkeit, einschließlich der Wassernut­zungsberechtigten, in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden soll. Hier ist nun vor allem die enge Zusammenarbeit der Verwaltung mit den betroffenen Interessen­gruppen im ländlichen Raum gefordert.

An dieser Stelle möchte ich den Beamten des Ministeriums für die vorbildliche Vorbe­reitung dieser komplexen Gesetzesmaterie danken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abwasserentsorgung im ländlichen Raum ist auf Grund von topographischen und geologischen Gegebenheiten eine hohe tech­nische und daher auch eine große finanzielle Herausforderung. Kilometerlange Abwas­serkanäle durch härtesten Granit waren in der Vergangenheit nicht nur sündteure Unterfangen, sondern waren als Überland-Drainagen in manchen Fällen auch ökolo­gisch bedenklich.

Deshalb sind die Bewohner des ländlichen Raumes sehr dankbar dafür, dass dieses neue Wasserrechtsgesetz den ganzheitlichen Lösungsansatz in den Mittelpunkt stellt. Das bedeutet, dass die effizientesten Lösungen aus ökologischer und ökonomischer Sicht zum Einsatz kommen und dass auch auf die schwierige finanzielle Situation so mancher kleiner Landgemeinden Rücksicht genommen werden muss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz ist Garant dafür, dass das wichtigste Lebensmittel, unser Wasser, auch in Zukunft auf hohem Qualitätsniveau erhalten bleiben wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.56

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Oberhaidinger. Wunschgemäß 4 Minuten. Wenn Sie sich an die 4 Minuten annähern, mache ich einen kleinen „Bimmler“. (Heiterkeit.) Nur damit Sie es wissen. – Bitte, Herr Kollege.

 


20.56

Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ): Wenn Sie mir 5 Minuten einstellen, Herr Präsident, ist es mir noch lieber. – Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich habe mich wirklich gründlich umgesehen und muss feststellen: Die Nichtanwesenheit der Erstredner der Regierungspartei ÖVP, Kopf und Ellmauer, ist wirklich bezeichnend dafür, wie „wichtig“ Ihnen diese Wasserrechtsgesetz-Novelle ist. (Abg. Mag. Molterer: Wo ist denn der Klubobmann der SPÖ?) Sie behandeln uns hier im Plenum so, wie Sie uns eigentlich auch im Ausschuss behandelt haben. Relativ kurzfristig wurde uns die Novelle zugestellt, und nach der „Friss, Vogel, oder stirb!“-Methode haben wir die Möglichkeit gehabt, entweder zuzustimmen oder dagegen zu sein.

Meine Damen und Herren! Ich habe bereits im Ausschuss darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Rechtsmaterie um eine sehr heikle und – ich glaube, das ist wirklich un­umstritten – um eine oft über Generationen sehr umstrittene Rechtsmaterie handelt. Die Änderungen greifen tief in private und öffentliche Interessen ein. Wir wären gerne und rechtzeitig in die Verhandlungen eingebunden gewesen.

 


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