Sauberes und gutes Wasser ist Grundlage und Kapital für Landwirtschaft, Wirtschaft und Tourismus und ein tagtägliches Lebensmittel für die Bürger. Österreich ist in puncto Wasser und Wasserschutz sicher Vorreiter in Europa. Wir haben schon seit jeher unsere Trinkwassergebiete und Schongebiete geschützt und vor Einflüssen bewahrt.
Wir haben aber auch im Bereich der Abwasserentsorgung unsere Hausaufgabe gemacht. Beweis dafür ist, dass in Österreich ein Anschlussgrad im Bereich der Kanalisierung im Ausmaß von fast 90 Prozent erreicht ist. Während andere Staaten ihre Abwässer noch ungeklärt ins Meer entsorgen, ist Österreich flächendeckend mit Kanalisation versorgt.
Es ist für uns eine Herausforderung und Pflicht, diese EU-Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen und die Frist nicht verstreichen zu lassen, sondern pünktlich zu sein. Diese EU-Wasserrahmenrichtlinie hat zum Ziel, dass es europaweite Standards gibt, dass wir bis 2027 festgelegte Ziele erfüllen und dass wir ein Maßnahmenprogramm mit begleitender Kontrolle durchführen.
Es soll für alle Länder in Europa gleich bleibende Standards geben. Alle müssen in diesem Bereich etwas tun, alle müssen Veränderungen vornehmen – zum Wohle des Wassers. Wir müssen Zielsetzungen aufeinander abstimmen, wir müssen die Ökologie in den Mittelpunkt stellen. Wir binden aber auch die Öffentlichkeit ein, wenn es darum geht, unser kostbarstes Gut zu schützen.
Die Eckpunkte dieser Wasserrechtsgesetz-Novelle sind: rechtliche Rahmenbedingungen mit zeitgemäßer Basis, weil sich die Anforderungen laufend ändern, Schutz auf gleicher Basis für alle Gewässer, Bäche, Seen, Feuchtgebiete, aber auch Moore oder einen Tiroler Gletscher, und Transparenz bei den Gebühren. Wir brauchen aber auch mehr Kosteneffizienz unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Kriterien. Es gibt auch alternative Modelle wie Pflanzenkläranlagen oder modulare Kleinkläranlagen, wenn sich die Kosten nicht mehr rechnen.
Auch im Bereich Hochwasserschutz wollen wir ökologische Prinzipien stärker verankern.
Die Wasserrahmenrichtlinie ist also eine Chance, und mit dem neuen Wasserrechtsgesetz stellen wir die Wasserqualität langfristig sicher, ja wir können sie ausbauen. Wir wollen den nachhaltigen Wassergebrauch festschreiben, wir wollen Vorsorge statt Nachsorge betreiben und Schutz statt Sanierung.
Mit dem neuen Wasserrechtsgesetz bleibt
das Thema Wasser in Schwung oder, besser gesagt, in Fluss. Es ist ein
Fundament, auf dem wir aufbauen können, und der Weg ist offen für eine freie
und gute Wasserzukunft in Österreich! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und
bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
21.04
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Eßl. 4 Minuten – und Bimmel. – Bitte. (Abg. Eßl begibt sich zum Rednerpult und trinkt einen Schluck Wasser, bevor er mit seiner Rede beginnt.)
21.04
Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Das Wasser schmeckt eigentlich sehr gut, fast so gut wie bei mir zu Hause, wo es auf dem Feld entspringt, das ich als Bauer bewirtschafte. (Beifall bei der ÖVP.)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Herr Bundesminister! Mit der Änderung des Wasserrechtsgesetzes wird nicht nur den Erfordernissen der Europäischen Union Rechnung getragen, nämlich mit dem Einbau der Wasser-