Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 231

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Lobenswert ist auch der Abbau von Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung. Sehr gut ist weiters, dass die Betriebe in Zukunft ihre Störfallpläne ständig der Öffentlichkeit zu­gänglich machen müssen. Das heißt für mich, dass sie diese im Wesentlichen ins Internet zu stellen haben.

Das Argument der Regierung lautet: Durch die Verlängerung des Informationsintervalls von zwei auf fünf Jahre ist mit einer Verringerung des Verwaltungsaufwandes zu rech­nen. Nach dieser Logik wäre es – unter Anführungszeichen – das „Beste“, das Informa­tionsintervall auf 20, 30 oder 50 Jahre auszudehnen, denn dann wäre der Verwaltungs­aufwand fast null.

Zum Zweck einer sinnvollen Umweltinformation zum Schutz der Menschen und der Natur brauchen wir aber mehr Informationen und nicht weniger! Das Mehr an Verwal­tungsaufwand und damit an Sicherheit müssen wir uns als Republik Österreich und als österreichische Wirtschaft ganz einfach leisten können! Diese Regierung und Sie, meine Damen und Herren von ÖVP und FPÖ, sparen hier am Wichtigsten, nämlich an der Sicherheit für unsere Bevölkerung! (Abg. Wittauer: Das ist ein Blödsinn!)

Ich hätte mir gewünscht, dass Sie dieses Regierungsargument auch bei den Abfang­jägern angewendet hätten! Null Abfangjäger verursachen nämlich geringere bis keine Verwaltungskosten im Vergleich zu 18 Abfangjägern! Doch bei den Abfangjägern haben Sie sich für die teuerste Variante entschieden. (Abg. Murauer – in Richtung des Abg. Schopf –: Walter, bleib seriös! – Abg. Scheibner: Das war jetzt ein „toller“ Ver­gleich! Das Parlament „tobt vor Begeisterung“ über diese „rhetorische Glanzleistung“! – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.)

Besonders in meiner Heimat, dem Mühlviertel, ist die Bevölkerung auf Grund des grenznahen Atomkraftwerks Temelin und der pausenlosen Störfälle besonders ver­ängstigt, und das zu Recht, sehr geehrte Damen und Herren! Hier müsste die Regie­rung endlich mit aller Entschiedenheit aktiv werden und für lückenlose und rascheste Umweltinformation sorgen. Nur wenn man sofort über Grenzwertüberschreitungen in­formiert wird, kann man unverzüglich handeln und vielleicht noch das Schlimmste ver­hindern.

Kollege Murauer, diese Novelle bringt auch keine Verbesserung der Rechtslage betref­fend Störfälle in militärischen Anlagen. Auch diesbezüglich müsste die Umweltinforma­tion verbessert und mit Geheimniskrämereien aufgeräumt werden. Auch da ist die Bun­desregierung säumig.

Zusammenfassend muss man sagen: Die Novelle dient zwar dem Abbau von Doppel­gleisigkeiten in der Verwaltung, verschlechtert aber andererseits die Berichtspflichten der Betriebe. Dem Umweltschutz und den zu schützenden Menschen wird so ein schlechter Dienst erwiesen. Wir als Sozialdemokraten können diesem Gesetz daher die Zustimmung leider nicht geben. (Beifall bei der SPÖ.)

21.19

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet ist nunmehr Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Auer. 4 Minuten Redezeit. – Ich gebe Ihnen ein Signal, Herr Kollege.

 


21.19

Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! In Österreich ist, wie Kollege Schopf ausgeführt hat, die Information der Öffentlichkeit bei möglichen Störfällen in zwei Gesetzen geregelt, und zwar im Umwelt­informationsgesetz, deren Novelle wir heute bearbeiten beziehungsweise beschließen, und in der Gewerbeordnung. Wichtig ist nebenbei auch noch eine EU-Richtlinie, welche die Beherrschung bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen betrifft, die so genannte Seveso-II-Richtinie.

 


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