Lobenswert ist auch der Abbau von Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung. Sehr gut ist weiters, dass die Betriebe in Zukunft ihre Störfallpläne ständig der Öffentlichkeit zugänglich machen müssen. Das heißt für mich, dass sie diese im Wesentlichen ins Internet zu stellen haben.
Das Argument der Regierung lautet: Durch die Verlängerung des Informationsintervalls von zwei auf fünf Jahre ist mit einer Verringerung des Verwaltungsaufwandes zu rechnen. Nach dieser Logik wäre es – unter Anführungszeichen – das „Beste“, das Informationsintervall auf 20, 30 oder 50 Jahre auszudehnen, denn dann wäre der Verwaltungsaufwand fast null.
Zum Zweck einer sinnvollen Umweltinformation zum Schutz der Menschen und der Natur brauchen wir aber mehr Informationen und nicht weniger! Das Mehr an Verwaltungsaufwand und damit an Sicherheit müssen wir uns als Republik Österreich und als österreichische Wirtschaft ganz einfach leisten können! Diese Regierung und Sie, meine Damen und Herren von ÖVP und FPÖ, sparen hier am Wichtigsten, nämlich an der Sicherheit für unsere Bevölkerung! (Abg. Wittauer: Das ist ein Blödsinn!)
Ich hätte mir gewünscht, dass Sie dieses Regierungsargument auch bei den Abfangjägern angewendet hätten! Null Abfangjäger verursachen nämlich geringere bis keine Verwaltungskosten im Vergleich zu 18 Abfangjägern! Doch bei den Abfangjägern haben Sie sich für die teuerste Variante entschieden. (Abg. Murauer – in Richtung des Abg. Schopf –: Walter, bleib seriös! – Abg. Scheibner: Das war jetzt ein „toller“ Vergleich! Das Parlament „tobt vor Begeisterung“ über diese „rhetorische Glanzleistung“! – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.)
Besonders in meiner Heimat, dem Mühlviertel, ist die Bevölkerung auf Grund des grenznahen Atomkraftwerks Temelin und der pausenlosen Störfälle besonders verängstigt, und das zu Recht, sehr geehrte Damen und Herren! Hier müsste die Regierung endlich mit aller Entschiedenheit aktiv werden und für lückenlose und rascheste Umweltinformation sorgen. Nur wenn man sofort über Grenzwertüberschreitungen informiert wird, kann man unverzüglich handeln und vielleicht noch das Schlimmste verhindern.
Kollege Murauer, diese Novelle bringt auch keine Verbesserung der Rechtslage betreffend Störfälle in militärischen Anlagen. Auch diesbezüglich müsste die Umweltinformation verbessert und mit Geheimniskrämereien aufgeräumt werden. Auch da ist die Bundesregierung säumig.
Zusammenfassend muss man sagen: Die
Novelle dient zwar dem Abbau von Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung,
verschlechtert aber andererseits die Berichtspflichten der Betriebe. Dem
Umweltschutz und den zu schützenden Menschen wird so ein schlechter Dienst
erwiesen. Wir als Sozialdemokraten können diesem Gesetz daher die Zustimmung
leider nicht geben. (Beifall bei der SPÖ.)
21.19
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet ist nunmehr Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Auer. 4 Minuten Redezeit. – Ich gebe Ihnen ein Signal, Herr Kollege.
21.19
Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! In Österreich ist, wie Kollege Schopf ausgeführt hat, die Information der Öffentlichkeit bei möglichen Störfällen in zwei Gesetzen geregelt, und zwar im Umweltinformationsgesetz, deren Novelle wir heute bearbeiten beziehungsweise beschließen, und in der Gewerbeordnung. Wichtig ist nebenbei auch noch eine EU-Richtlinie, welche die Beherrschung bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen betrifft, die so genannte Seveso-II-Richtinie.