Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Sburny, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine grenzüberschreitende UVP betreffend Großprojekte am Grenzübergang Kleinhaugsdorf.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kopf und Wittmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz der österreichischen Wasserressourcen ... (Ruf bei den Freiheitlichen: Wittauer!) Was habe ich gelesen? – Ich verbessere: Wir stimmen ab über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kopf und Wittauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz der österreichischen Wasserressourcen durch effizienten Planungseinsatz.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für
diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das
ist die Mehrheit. Angenommen. (E 13.)
21. Punkt
Bericht des Umweltausschusses über die
Regierungsvorlage (74 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das
Umweltinformationsgesetz geändert wird (UIG-Novelle 2003) (167 der
Beilagen)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 21. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde
verzichtet. (Unruhe im Saal.)
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schopf. Seine Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte.
21.14
Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident, vielleicht könnten Sie dafür sorgen, dass es im Haus ein bisschen ruhiger ist!
Präsident
Dr. Andreas Khol (das Glockenzeichen gebend): Ich bitte wirklich, dem Redner den
elementaren Respekt zu zollen und jetzt in diesen Schlussstunden nicht
hemmungslos zu tratschen!
Am Wort ist Herr Abgeordneter Schopf. – Bitte.
Abgeordneter Walter Schopf (fortsetzend): Zum Thema Umweltinformationsgesetz: Mit der vorliegenden Regierungsvorlage zu diesem Gesetz sollen die Gewerbeordnung mit neu eingeführten Störfallregelungen und die Industrieunfallverordnung berücksichtigt werden. Weiters, sehr geehrte Damen und Herren, soll in diesem Gesetz die so genannte Seveso-II-Richtlinie umgesetzt werden.
Faktum ist, dass es mit dieser Novelle zu einer Einschränkung der Informationspflichten der meldepflichtigen Betriebe kommt. In Zukunft müssen diese Betriebe nicht mehr wie bisher alle zwei Jahre, sondern nur mehr alle fünf Jahre ihre Störfallinformationen leisten. Das führt bei Anlagen mit gefährlichen Stoffen beziehungsweise gefährlichem Potential zu einer unvertretbaren Risikoerhöhung. Das ist einer der Gründe, warum wir Sozialdemokraten diese Regierungsvorlage heute ablehnen. Diese Verschlechterung ist leider vor allem für unsere Bevölkerung so gravierend, dass die positiven Aspekte, die es zweifelsohne gibt, überdeckt werden.
Positiv ist zu vermerken, dass in Zukunft die örtlich zuständigen Raumplanungs– und Baubehörden in jedem Fall in die Störfallinformationen einbezogen werden müssen.