Abgeordneter Schopf versuchte hier einen
Kraftakt zwischen Umweltinformation und Abfangjägern. – Ich glaube,
inzwischen seid ihr von den Abfangjägern so verfolgt, dass euch kein anderes
Thema mehr interessiert! (Abg. Schopf: Das ist auch ganz wichtig!)
Es sind hier Sachthemen gefragt, und daher würde ich mehr auf den Inhalt
eingehen und nicht auf etwas anderes! (Zwischenruf
des Abg. Wimmer.)
Die Seveso-II-Richtlinie stelle ich natürlich gerne zur Verfügung, damit auch Sie darüber Bescheid wissen, denn dann würden Sie diesem Gesetz zustimmen! Es sollte das seit 1989 zur Umsetzung kommen, die Beschlussfassung erfolgte 1992, und wir sind auch jetzt ein bisschen spät dran beim letzten Schritt der Umsetzung dieser Novellierung.
In der Gewerbeordnung 1994 für gewerbliche Betriebsanlagen ist diese Regelung schon enthalten und auch die notwendige Informationsbestimmung dazu. Wesentlich ist, dass die Seveso-II-Richtlinie auch für nichtgewerbliche Betriebsanlagen im Kompetenzbereich des Bundes umgesetzt wird. Es wurde auch festgehalten, dass es sich bei Nichtumsetzung um eine Vertragsverletzung handeln würde, welche ein Verfahren gegen Österreich nach sich ziehen würde. Ziel ist es, bei schweren Unfällen auch mit gefährlichen Stoffen schnell und effizient reagieren zu können.
Durch die Umsetzung dieser Richtlinie wird
auch ein besserer Schutz der Bevölkerung gewährleistet. Es wird dies auch eine
Verringerung des Verwaltungsaufwandes zur Folge haben. Wir von den
Freiheitlichen begrüßen diese Novellierung und werden selbstverständlich
zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
21.27
Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter verzichtet auf ein Schlusswort.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 167 der Beilagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte wiederum um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
22. Punkt
Bericht des Ausschusses
für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (117 der Beilagen):
Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzgesetz 1995, das Gesundheits- und
Ernährungssicherheitsgesetz, das Futtermittelgesetz 1999 und das
Qualitätsklassengesetz geändert werden (Agrarrechtsänderungsgesetz 2003)
(157 der Beilagen)
Präsident
Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 22. Punkt der
Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde
verzichtet.
Zum Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter
Dipl.-Ing. Pirklhuber. Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.