21.28
Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Das vorliegende Agrarrechtsänderungsgesetz ist wieder einmal ein Beispiel dafür, wie verschiedenste Gesetzesmaterien, und zwar in diesem Fall im agrarischen Bereich, in eine Sammelgesetznovelle gemanscht werden.
Herr Bundesminister! Ich erinnere in diesem
Zusammenhang daran, dass der Bundesverfassungsdienst immer wieder anregt, dass
solche Sammelnovellen zu unterlassen sind. Sie schaffen nicht mehr Übersichtlichkeit
und sie dienen nicht gerade dazu, dass auch die Opposition den Anträgen, die
sie für richtig befindet, wirklich zustimmen kann.
Im Hinblick darauf werden wir eine getrennte
Abstimmung verlangen. Wir können nämlich der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes
sehr wohl unsere Zustimmung geben, weil es in dieser um EU-Anpassungen geht.
Ich werde aber im Folgenden erläutern, warum wir die weiteren geplanten
Änderungen im Bereich Ernährungssicherheitsgesetz und Forstgesetz nicht
unterstützen und diesen daher nicht zustimmen können.
Die Debatte über die Agentur für Ernährungssicherheit und das Bundesamt für Ernährungssicherheit hat immer wieder gezeigt, dass es nicht nur darum geht, eine Bundeskompetenz aufrechtzuerhalten, sondern dass es auch darum ginge, einen umfassenden jährlichen Lebensmittelbericht vorzulegen, der alle Kontrollbereiche, von den landwirtschaftlichen Betriebsmitteln bis hin zu den Pestizidrückständen in den Lebensmitteln, in einem Bericht zusammenfasst. Das ist nach wie vor überfällig, Herr Bundesminister! Sie schlagen vor, dass es sehr wohl amtliche Nachrichten des Bundesamtes geben soll, die aber nur dazu dienen, Verordnungen bekannt zu geben und Tarife zu publizieren.
Das ist unzureichend, das ist weitaus zu wenig, wir brauchen einen umfassenden Lebensmittelbericht, damit der österreichischen Bevölkerung und auch diesem Hause hier Unterlagen vorliegen, die ausreichend diskutiert werden können, die eine Basis bilden, anhand der man sieht, ob wir Fortschritte im Bereich der Qualitätssicherung, im Ernährungsbereich machen.
Zur Novelle des Forstgesetzes, meine Damen und Herren, Folgendes: Sie haben offensichtlich bei der letzten Novelle des Forstgesetzes im Bereich der erleichterten Rodungsbewilligung Formalfehler begangen. Daher können wir auf keinen Fall zustimmen, weil wir auch damals der erleichterten Rodungsbewilligung für Flächen bis zu 1 000 Quadratmetern unsere Zustimmung verweigert haben.
So weit unsere Begründung, warum wir nicht zustimmen können. Ich hoffe, Sie werden in Zukunft von solchen Sammelgesetznovellen Abstand nehmen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Grillitsch: Wollen Sie nicht die Eigenständigkeit der Grundbesitzer steigern?)
21.31
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Freund. Gleiche Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.
21.31
Abgeordneter Karl
Freund (ÖVP): Herr Präsident!
Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Bei der
vorliegenden Regierungsvorlage zum Agrarrechtsänderungsgesetz, welche die
Themen Pflanzenschutz, Gesundheits- und Ernährungssicherheit,
Futtermittelgesetz, Qualitätsklassengesetz und Forstgesetz beinhaltet, handelt
es sich um EU-Anpassungen, zu denen ich stehe. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich möchte bei meinen Ausführungen zu dieser Sammelnovelle speziell auf die Änderungen des Pflanzenschutzgesetzes aus dem Jahre 1995 eingehen. Die Richtlinie ent-