Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 235

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21.28

Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Das vorliegende Agrarrechtsänderungsgesetz ist wieder einmal ein Bei­spiel dafür, wie verschiedenste Gesetzesmaterien, und zwar in diesem Fall im agrari­schen Bereich, in eine Sammelgesetznovelle gemanscht werden.

Herr Bundesminister! Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass der Bundes­verfassungsdienst immer wieder anregt, dass solche Sammelnovellen zu unterlassen sind. Sie schaffen nicht mehr Übersichtlichkeit und sie dienen nicht gerade dazu, dass auch die Opposition den Anträgen, die sie für richtig befindet, wirklich zustimmen kann.

Im Hinblick darauf werden wir eine getrennte Abstimmung verlangen. Wir können näm­lich der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes sehr wohl unsere Zustimmung geben, weil es in dieser um EU-Anpassungen geht. Ich werde aber im Folgenden er­läutern, warum wir die weiteren geplanten Änderungen im Bereich Ernährungssicher­heitsgesetz und Forstgesetz nicht unterstützen und diesen daher nicht zustimmen können.

Die Debatte über die Agentur für Ernährungssicherheit und das Bundesamt für Ernäh­rungssicherheit hat immer wieder gezeigt, dass es nicht nur darum geht, eine Bundes­kompetenz aufrechtzuerhalten, sondern dass es auch darum ginge, einen umfassen­den jährlichen Lebensmittelbericht vorzulegen, der alle Kontrollbereiche, von den land­wirtschaftlichen Betriebsmitteln bis hin zu den Pestizidrückständen in den Lebens­mitteln, in einem Bericht zusammenfasst. Das ist nach wie vor überfällig, Herr Bundes­minister! Sie schlagen vor, dass es sehr wohl amtliche Nachrichten des Bundesamtes geben soll, die aber nur dazu dienen, Verordnungen bekannt zu geben und Tarife zu publizieren.

Das ist unzureichend, das ist weitaus zu wenig, wir brauchen einen umfassenden Lebensmittelbericht, damit der österreichischen Bevölkerung und auch diesem Hause hier Unterlagen vorliegen, die ausreichend diskutiert werden können, die eine Basis bil­den, anhand der man sieht, ob wir Fortschritte im Bereich der Qualitätssicherung, im Ernährungsbereich machen.

Zur Novelle des Forstgesetzes, meine Damen und Herren, Folgendes: Sie haben offensichtlich bei der letzten Novelle des Forstgesetzes im Bereich der erleichterten Rodungsbewilligung Formalfehler begangen. Daher können wir auf keinen Fall zustim­men, weil wir auch damals der erleichterten Rodungsbewilligung für Flächen bis zu 1 000 Quadratmetern unsere Zustimmung verweigert haben.

So weit unsere Begründung, warum wir nicht zustimmen können. Ich hoffe, Sie werden in Zukunft von solchen Sammelgesetznovellen Abstand nehmen. (Beifall bei den Grü­nen. – Abg. Grillitsch: Wollen Sie nicht die Eigenständigkeit der Grundbesitzer stei­gern?)

21.31

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Freund. Gleiche Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


21.31

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Bei der vorliegenden Regierungsvorlage zum Agrar­rechtsänderungsgesetz, welche die Themen Pflanzenschutz, Gesundheits- und Ernäh­rungssicherheit, Futtermittelgesetz, Qualitätsklassengesetz und Forstgesetz beinhaltet, handelt es sich um EU-Anpassungen, zu denen ich stehe. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte bei meinen Ausführungen zu dieser Sammelnovelle speziell auf die Ände­rungen des Pflanzenschutzgesetzes aus dem Jahre 1995 eingehen. Die Richtlinie ent-


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