hält vorrangig neue Vorschriften für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen aus Drittländern, vor allem betreffend die Zusammenarbeit der Pflanzenschutzdienste mit den Zollbehörden.
Wichtig in dieser Richtlinie ist, dass bei der Beförderung von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen die Gefahr einer Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen eingedämmt werden soll. Jetzt schon haben wir in Österreich mit vielen Schädlingen und Krankheitserregern zu kämpfen, angefangen vom Borkenkäfer bis zum Feuerbrand. Sie richten jährlich Millionenschäden in der Forstwirtschaft, aber auch in der Landwirtschaft an. Gerade jetzt, wo wir in einigen Bundesländern verbissen gegen die Ausbreitung des Feuerbrands kämpfen – und das ist sehr wichtig –, wollen wir uns mit diesen Bestimmungen vor neuen Infektionen schützen, genauso wie das auch das Ausland tun will.
Für unsere einführenden Betriebe stellt diese neue Richtlinie eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen gegenüber den anderen Mitgliedsländern der EU dar. Unsere Betriebe, die ihre Güter in Holzverpackungen in Drittländer ausführen, profitieren in einem noch stärkeren Ausmaß von diesen neuen Regelungen. In der Vergangenheit hat es beim Pflanzenexport immer wieder Probleme gegeben wegen neuer internationaler Verpflichtungen betreffend Holzverpackungen im internationalen Handel. Diese Schwierigkeiten können durch die neue Verordnung ausgemerzt werden, indem klare Verfahrensregelungen für die Registrierung und Autorisierung von Betrieben sowie die zu verwendenden Kennzeichnungen festgelegt werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Konkret werden dabei an Prüfstellen die importierten Pflanzen nach Schädlingen und Krankheiten untersucht. Die amtliche Kontrolle wird vom Bundesamt für Ernährungssicherheit und den Zollorganen durchgeführt. Die Kosten für die Vollziehung werden durch Gebühren abgedeckt, die von der jeweils zuständigen Behörde eingehoben werden. Das Budget wird dadurch also nicht belastet, und das ist angesichts der derzeitigen Konjunktursituation und natürlich auch für das Budget besonders wichtig.
Ich ersuche Sie daher, geschätzte Damen und Herren, diesem Agrarrechtsänderungsgesetz zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
21.34
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Kummerer. Redezeit: 5 Minuten. – Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.
21.35
Abgeordneter Dipl.-Ing. Werner Kummerer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Zu Beginn eine Bemerkung zu den Ausführungen des Kollegen Wittauer: Ich glaube dir schon, dass dir die Abfangjäger wehtun, vor allem wenn ich mich daran erinnere, dass ihr dafür gesorgt habt, dass die Abfangjäger nicht gekauft werden, dass ihr dafür gesorgt habt, dass die Pensionskürzungsreform nicht kommt. Herzlichen Dank für eure Bemühungen! (Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Die Sozialdemokraten werden der vorliegenden Gesetzesvorlage ihre Zustimmung erteilen. Auch wir sind der Ansicht, dass bei diesem Agrarrechtsänderungsgesetz noch etliches mehr möglich gewesen wäre, zum Beispiel Evaluierungen beim Futtermittelgesetz, das Kollege Maier heute schon angeschnitten hat. Auch beim Forstgesetz wären durchaus noch Neuerungen möglich gewesen. Man hätte die Erfahrungen der letzten Wochen und Monate durchaus einbinden können.
Zu Kollegem Pirklhuber: Ich glaube, es macht bei dieser Bundesregierung, bei diesen Mehrheitsverhältnissen keinen Sinn, zusätzliche und neue Berichte zu verlangen. Wir wissen aus den Ausschüssen, wie mit Berichten umgegangen wird: Enderledigung im