Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 236

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

hält vorrangig neue Vorschriften für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnis­sen aus Drittländern, vor allem betreffend die Zusammenarbeit der Pflanzenschutz­dienste mit den Zollbehörden.

Wichtig in dieser Richtlinie ist, dass bei der Beförderung von Pflanzen, Pflanzenerzeug­nissen und anderen Gegenständen die Gefahr einer Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen eingedämmt werden soll. Jetzt schon haben wir in Österreich mit vielen Schädlingen und Krankheitserregern zu kämpfen, angefangen vom Borken­käfer bis zum Feuerbrand. Sie richten jährlich Millionenschäden in der Forstwirtschaft, aber auch in der Landwirtschaft an. Gerade jetzt, wo wir in einigen Bundesländern ver­bissen gegen die Ausbreitung des Feuerbrands kämpfen – und das ist sehr wichtig –, wollen wir uns mit diesen Bestimmungen vor neuen Infektionen schützen, genauso wie das auch das Ausland tun will.

Für unsere einführenden Betriebe stellt diese neue Richtlinie eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen gegenüber den anderen Mitgliedsländern der EU dar. Unsere Betriebe, die ihre Güter in Holzverpackungen in Drittländer ausführen, profitie­ren in einem noch stärkeren Ausmaß von diesen neuen Regelungen. In der Vergan­genheit hat es beim Pflanzenexport immer wieder Probleme gegeben wegen neuer internationaler Verpflichtungen betreffend Holzverpackungen im internationalen Han­del. Diese Schwierigkeiten können durch die neue Verordnung ausgemerzt werden, in­dem klare Verfahrensregelungen für die Registrierung und Autorisierung von Betrieben sowie die zu verwendenden Kennzeichnungen festgelegt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Konkret werden dabei an Prüfstellen die importierten Pflanzen nach Schädlingen und Krankheiten untersucht. Die amtliche Kontrolle wird vom Bundesamt für Ernährungs­sicherheit und den Zollorganen durchgeführt. Die Kosten für die Vollziehung werden durch Gebühren abgedeckt, die von der jeweils zuständigen Behörde eingehoben wer­den. Das Budget wird dadurch also nicht belastet, und das ist angesichts der derzeiti­gen Konjunktursituation und natürlich auch für das Budget besonders wichtig.

Ich ersuche Sie daher, geschätzte Damen und Herren, diesem Agrarrechtsänderungs­gesetz zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

21.34

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Kum­merer. Redezeit: 5 Minuten. – Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.

 


21.35

Abgeordneter Dipl.-Ing. Werner Kummerer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Zu Beginn eine Bemerkung zu den Ausfüh­rungen des Kollegen Wittauer: Ich glaube dir schon, dass dir die Abfangjäger wehtun, vor allem wenn ich mich daran erinnere, dass ihr dafür gesorgt habt, dass die Abfang­jäger nicht gekauft werden, dass ihr dafür gesorgt habt, dass die Pensionskürzungs­reform nicht kommt. Herzlichen Dank für eure Bemühungen! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Die Sozialdemokraten werden der vorliegenden Gesetzes­vorlage ihre Zustimmung erteilen. Auch wir sind der Ansicht, dass bei diesem Agrar­rechtsänderungsgesetz noch etliches mehr möglich gewesen wäre, zum Beispiel Evaluierungen beim Futtermittelgesetz, das Kollege Maier heute schon angeschnitten hat. Auch beim Forstgesetz wären durchaus noch Neuerungen möglich gewesen. Man hätte die Erfahrungen der letzten Wochen und Monate durchaus einbinden können.

Zu Kollegem Pirklhuber: Ich glaube, es macht bei dieser Bundesregierung, bei diesen Mehrheitsverhältnissen keinen Sinn, zusätzliche und neue Berichte zu verlangen. Wir wissen aus den Ausschüssen, wie mit Berichten umgegangen wird: Enderledigung im


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite