Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 242

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angeschafft wird. Im Gegensatz zu den Sozialdemokraten gehen wir eine Linie (demonstrativer Beifall des Abg. Dipl.-Ing. Kummerer), während die Sozialdemokraten seit dem Drakenankauf ihre Meinung wechselweise ändern, schlussendlich an Un­glaubwürdigkeit leiden und dieses Thema sogar bei einer Agrarrechtsreform verwen­den, um sich wichtig zu machen.

Das muss ja so sein. Aber wahrscheinlich ist Herr Abgeordneter Kummerer deshalb hergeschickt worden, um über Agrar ... Ich weiß nicht: Haben Sie einen Schreber­garten? Was haben Sie eigentlich? (Abg. Dipl.-Ing. Kummerer: Nein! ...!) – Das passt gut, denn das ist, glaube ich, Ihr einziger Zugang zur Landwirtschaft.

Deshalb werden ich jetzt probieren, doch auf das Agrarrechtsänderungsgesetz 2003 einzugehen, damit wir wirklich wieder über dieses Thema sprechen. Die Bestimmun­gen betreffend Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen aus Drittländern sind die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Ich glaube, diese sollten wir auch umsetzen. (Bei­fall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Es gibt eine Gleichstellung für Holzverpackungen und Güter beim Export, also ange­glichen an die anderen Mitgliedstaaten. Das betrifft insbesondere Paletten, Kisten und Staumaterial aus Holz. Das ist natürlich auch wichtig, weil wir die Wettbewerbsverzer­rung nicht wollen für unsere ... (Abg. Dipl.-Ing. Kummerer: Grillitsch: Zwischenap­plaus!) – Bitte, applaudieren ist ja ganz gut.

Damit werden für alle die gleichen Voraussetzungen geschaffen. Die Vereinheitlichung für die derzeit in mehreren Bundesgesetzen geregelten Bestimmungen für die landwirt­schaftlichen Betriebsmittel wird ebenfalls umgesetzt. Ziel war es immer, Wettbewerbs­verzerrungen zu vermeiden. Mit dieser Vereinheitlichung ist dieses Ziel umgesetzt. Es wurde damit auch eine Verwaltungsvereinfachung erreicht. Ich meine, Verwaltungsver­einfachung war immer unser Ziel und sollte immer unser Ziel sein.

Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit wird sämtliche Vollzugsaufgaben im Futtermittelbereich übernehmen. Damit wird schlussendlich eine bessere Qualität der Lebensmittel für den Konsumenten erreicht. Eine Rechtsanpas­sung im Qualitätsklassengesetz hinsichtlich der Ein- und Ausfuhr im Futtermittelbereich wird in Zukunft mehr Sicherheit gewährleisten. Eine effiziente Kontrolle ist gut für unsere Konsumenten und natürlich auch für unsere Landwirte.

Wir Freiheitliche stimmen daher diesem Agrarrechtsänderungsgesetz zu. Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, fordere ich auf, diesem auch zuzustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Da dieses Thema für uns besonders wichtig ist, wünschen wir uns ... (Zwischenruf der Abg. Pfeffer.) – Freilich, es passt gut, wenn Sie zustimmen.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag  

der Abgeordneten Grillitsch, Dipl.-Ing. Scheuch und Kollegen zur Regierungsvor­lage 117 der Beilagen betreffend Agrarrechtsänderungsgesetz 2003 in der Fassung des Ausschussberichtes (157 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Im Artikel 2 wird folgende Ziffer 5 eingefügt:

„5 § 10 Abs. 3 lautet:

,(3) Es ist ein Aufsichtsrat einzurichten, der aus elf Mitgliedern besteht, von denen

 


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