1. drei Mitglieder vom Bundesminister für Gesundheit und Frauen zu bestellen sind,
2. drei Mitglieder vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft zu bestellen sind,
3. ein Mitglied vom Bundesminister für Finanzen zu bestellen ist,
4. ein Mitglied vom Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz zu bestellen ist und
5. drei Mitglieder von den nach der Betriebsverfassung vorgesehenen Vertretungskörpern der Dienstnehmer zu entsenden sind.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind gegenüber dem jeweils bestellenden Bundesminister zur umfassenden Auskunftserteilung verpflichtet.’“
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Ich danke für Ihre Zustimmung. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
21.57
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Wittauer vorgelesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Grillitsch, Dipl.-Ing. Scheuch und Kollegen ist hinreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Wir haben jetzt allerdings nur noch zwei Redner, und zwar Herrn Ing. Winkler mit 2 Minuten und Herrn Dipl.-Ing. Pirklhuber mit 4 Minuten Redezeit. Meine Frage ist, ob gewünscht wird, dass man etwas mehr Zeit bis zur Abstimmung hat. Ich frage vor allem die Opposition. – Das muss nicht sein, geht also in Ordnung. Somit ist der Antrag zugelassen und steht zur Abstimmung.
Ich bitte Herrn Abgeordneten Ing. Winkler zum Rednerpult. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
21.58
Abgeordneter Ing. Josef Winkler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! In zwei Minuten werde ich versuchen, mich beim Agrarrechtsänderungsgesetz auf das Forstgesetz zu beschränken. Ich darf zunächst festhalten, dass mit der Novellierung 2002 des Forstgesetzes 1975 ganz wesentliche Verwaltungsvereinfachungen stattgefunden haben, so unter anderem auch die Rodungsbewilligung beziehungsweise die übrigen Verwaltungsthemen oder auch Ausbildungsbereiche.
Ich darf in diesem Zusammenhang Folgendes festhalten: Da hier von Seiten des Kollegen Pirklhuber eingewandt wurde, dass der Rodungsbewilligung und Verwaltungsvereinfachung nicht zugestimmt werden kann, so verstehe ich das nicht ganz. Gerade da kann man den ländlichen Raum durchaus auch insofern stützen, als Weidefreistellungen, entsprechende Wildwiesen, entsprechende Flurbereinigungen und dergleichen mehr eben tatsächlich einfacher durchgeführt werden können. Der ländliche Raum besteht nicht darin, ihn durch Wald zuwachsen zu lassen, sondern auch in der Kulturlandschaft.
Ich glaube, dass es viel wichtiger ist, den Schutzwald zu bewirtschaften. Es ist auch wichtig – das soll in diesem Abänderungsantrag berücksichtigt werden –, dass Aus- und Weiterbildung dem hohen Standard von Österreich entsprechend sichergestellt wird, und dass auch Fachpersonal in dieser Hinsicht für die Zukunft sichergestellt ist.
Was die Wildschäden betrifft, darf ich kurz dazu sagen, dass wir die Schälschäden dort, wo Fachpersonal vorhanden ist, sehr wohl im Griff haben und sich diese auch