Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 65

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Aber die Verknüpfung mit der Ratifizierung ist der Grund dafür, warum es uns nicht möglich ist, diesem Antrag zuzustimmen. Nach dem Redebeitrag des Herrn Bundes­kanzlers und des Kollegen Donabauer wundere ich mich auch, dass Sie, Kollege Donabauer, diesem Antrag zustimmen können, eben wegen der darin erfolgenden Verknüpfung mit der Ratifizierung.

Wenn das ein Signal an die anderen ist, dann müssen wir auch sehen, dass das ein Signal an gewisse Staaten ist, die in diesem Moment Hoffnung, aber nicht Freude haben, weil sie selbst noch nicht dabei sind. Deshalb ist es gut, wenn unser Bekenntnis zu dieser Erweiterung auch ein Bekenntnis zu weiteren Erweiterungen bedeutet. All jene Staaten in Europa, welche die Bedingungen erfüllen – und das heißt nicht nur wirtschaftliche Bedingungen und Acquis, das heißt auch Kopenhagen-Regelungen und anderes –, sollen auch ihren Platz in der Europäischen Union haben, und sie sollen wissen, dass wir dafür eintreten.

Die Zeit, die das dauern wird, wird wahrscheinlich in manchen Fällen noch länger sein. Aus diesem Grund müssen wir auch Vorkehrungen dafür treffen, dass diese Staaten jetzt weder das Gefühl haben, ausgeschlossen zu sein, noch real von den europäi­schen Prozessen ausgeschlossen sind. Daher heißt es, Vorsorge zu treffen. Auf Grund meiner Funktion im Europarat möchte ich natürlich darauf hinweisen, dass diese Vor­sorge auch darin bestehen kann, den Europarat als gesamteuropäische Einrichtung zu nützen, um diesen Staaten, die jetzt nicht in der EU sind und auch in nächster Zeit nicht in die EU kommen werden, dennoch die Möglichkeit zu bieten, gleichberechtigt an den europäischen Prozessen teilzunehmen. Da wird es auch wichtig sein, dass die Mitgliedschaft in der Europäisch Union für die Menschen nicht ein Weniger an Rechten bedeutet.

Derzeit ist es so, dass ein Bürger jedes Mitgliedstaates des Europarates oder jedes Unterzeichnerstaates der Menschenrechtskonvention auch individuell Zugang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen seinen Staat hat. Dadurch, dass in EU-Staaten neben dem nationalen Recht auch das EU-Recht gilt, darf das aber nicht heißen, dass ein Bürger zwar gegen Angelegenheiten, die nationales Recht sind, zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen kann, aber nicht gegen jene, die neues europäisches Recht oder EU-Recht sind.

Deshalb ist es so wichtig, dass dieser Bereich nicht als einklagbarer Bereich auf dem Menschenrechtssektor für den Einzelnen in Europa dadurch verschwindet, dass sein Land in der EU ist oder der EU beitritt. Deshalb ist es so wichtig, dass die EU als Ganzes, wenn sie Rechtspersönlichkeit hat, der Menschenrechtskonvention beitritt und ein Teil von dieser Menschenrechtsgemeinschaft wird, denn dann kann sich der einzelne Bürger bei Menschenrechtsverletzungen sowohl auf staatlicher als auch auf europäischer Ebene an einen Gerichtshof wenden.

Ähnliches gilt auch noch für folgende Bereiche – auch das soll nicht vergessen wer­den –: Sozialcharta, Antifolterkonvention, lokale Selbstverwaltung, Kulturkonvention, Schutz der nationalen Minderheiten, Charta der Minderheitensprachen, Konvention über Menschenrechte und Biomedizin. All das sind Bereiche, wo ähnliche Vorgangs­weisen gewählt werden sollen.

Unser Ziel muss es sein, denen, die neu sind, auf diesem Platz zu helfen, denen, die noch hinein wollen, auf diesem Weg zu helfen und gemeinsam ein gleichberechtigtes Gesamteuropa zu errichten. (Beifall bei der SPÖ.)

12.01

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Kollege Schieder! Ich habe erst auf Grund Ihres Hin­weises wahrgenommen, dass die Europafahne nicht da ist, die wir seit Jahren hier im Plenum haben. Soweit ich jetzt mit Hilfe des Telefons feststellen konnte, wurde sie für


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