Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 67

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

neuen Rechtsordnung. ... Alle das Eigentum und den staatsangehörigkeitsrechtlichen Status betreffenden Dekrete gelten fort und müssen angewendet werden, wenn die tschechische Gesetzgebung, Verwaltung oder Rechtsprechung auf sie verweisen. Be­deutsame Beispiele für diese ‚Nachbefolgung sind die nach 1991 erlassenen Resti­tutionsgesetze. Nach der Entscheidung des tschechischen Obersten Gerichtshofs vom 29. Juni 2000 müssen die Dekrete der Nachkriegszeit nicht nur nachbefolgt, sondern auch ‚nachvollzogen werden. Zivilverfahren müssen ausgesetzt und Enteignungsver­fahren nach altem Recht abgeschlossen werden.“ – Zitatende.

Das ist ein eigentlich unwidersprochen gebliebenes Gutachten eines anerkannten Völ­kerrechtsexperten, der dieses vor zwei Jahren erstellt hat. Damit deckt sich auch die politische Beobachtung, denn es hat zum Beispiel – seine schwierige Lage natürlich verstehend, möchte ich das sagen – Premier Spidla am 7. Mai gegenüber der „Frank­furter Allgemeinen Zeitung“ auf die Frage, was mit den Beneš-Dekreten nun sei, ge­sagt, sie seien gültig und werden gültig sein.

In ebendieselbe Kerbe schlug Außenminister Svoboda vorige Woche in einem Radio­interview, zitiert in der „Presse“ vom 2. Juli, wo er Folgendes sagte:

„Es geht um die Behandlung der Menschen während der Abschiebung. Niemand hat gesagt, dass die Abschiebung selbst unannehmbar wäre.“

In diese Richtung zielen auch jene Bestrebungen – wie Sie wissen, haben Klaus und Spidla eine Verfassungsnovelle in Auftrag gegeben –, die „fehlerhafte Gesetzesinter­pretationen“ im Zusammenhang mit Restitutionsfragen und den Beneš-Dekreten ver­hindern sollen. Das hieße dann, dass jede von den Beneš-Dekreten abweichende Rechtsmeinung verfassungswidrig wäre.

Ich stelle daher fest: So, wie es bis jetzt ist, sind die Beneš-Dekrete nicht totes Recht, sondern sie sind lebendes Unrecht!

Dem entgegen stehen allerdings andere Signale, die durchaus als äußerst erfreulich zu beurteilen sind. Ich stelle auch fest, dass das, was Spidla beim Europaforum vor einer Woche gesagt hat, ein erster Schritt in die richtige Richtung ist und dass alles zu unter­stützen ist, was in diese Richtung weiterführt. Ich stelle hier auch fest: Es gibt keine Gegnerschaften, keine Feindschaften zwischen Völkern, die nicht revidierbar sind.

Die Geschichte der Deutschen und der Tschechen war eine über 900 Jahre bei weitem und über weite Strecken überaus erfolgreiche (Beifall bei den Freiheitlichen), und so muss es auch wieder sein. Nur wird es zu dieser gemeinsamen Zukunft nur dann kom­men können, wenn in gegenseitigem Respekt und mit Rücksicht auf die jeweils ande­ren Prinzipien bei der Sicht der vergangenen Geschehnisse gehandelt wird und wenn ausgeräumt wird, was ausgeräumt werden muss.

Ich bringe, um auch zu bestärken, dass dieser Weg fortgesetzt werden muss, folgen­den Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Ellmauer, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Dr. Fassl­abend, Wattaul, Prinz, Walch, Ing. Kapeller und Kollegen betreffend die Sicherung der Menschenrechte durch die Tschechische Republik

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite