Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 79

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und sozialer Stabilität in Österreich und in den Erweiterungsstaaten, die rund um Österreich liegen. Wichtig ist das, wie ich meine, gerade für den europäischen Integra­tionsprozess, denn sonst wird Europa immer als ein etwas fern liegendes Gebilde angesehen, obwohl wir mitten in diesem Europa leben.

Es geht auch darum, dass die negativen Entwicklungen, die wir allenthalben da oder dort erleben – wie zum Beispiel Lohndumping, das angedroht wird –, nicht als Gefahr nach außen signalisiert werden, sondern als Herausforderung, genau gegen diese negative Entwicklung gemeinsam aufzutreten.

Ich glaube, dass es mit eine Herausforderung der Erweiterung darstellen muss, das Lohn- und Sozialniveau auch an das österreichische oder EU-Durchschnittsniveau anzugleichen, und wir uns nicht damit begnügen sollten, dass man hier immer wieder auf die fernere Zukunft vertröstet, sondern dass man das konkret als Arbeitsauftrag im Sinne des vor uns stehenden Erweiterungsprozesses sehen sollte. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir erleben es ja auch in unserem Lande, wenn man zum Bespiel an die haarsträubenden Praktiken im so genannten Frächter­skandal denkt, wo LKW-Fahrer aus östlichen Nachbarländern auf schändlichste Weise ausgenützt und auf schändlichste Art und Weise um ihren gerechten Arbeitsanteil ge­bracht wurden. Oder denken wir etwa daran, dass erst in der Vorwoche wieder in der Presse über organisierte Schwarz- und Scheinarbeitsnetzwerke berichtet wurde, wo zum Beispiel ein einzelner Mann, der in Kärnten beheimatet sein soll, innerhalb von zehn Jahren 1 238 Scheinfirmen gegründet und vorbei an jeder steuer-und sozialrecht­lichen Behörde Österreichs gewerkt hat und sozusagen ein Träger für illegale Beschäf­tigung in unserem Lande war.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich lade Sie ein, unserem gestern einge­brachten eigenständigen Antrag betreffend Schwarzarbeits- und Schwarzunterneh­mensbekämpfung beizutreten, weil das mit eine Maßnahme sein muss – vor allem zum Schutz der vielen, ja hunderttausenden österreichischen Unternehmungen, aber auch der Arbeitnehmer, die es in unserem Lande gibt –, dass nicht mit illegalen Praktiken die Wirtschaftsentwicklung behindert wird und dem Staat und damit der Gemeinschaft sowohl Steuern als auch Sozialabgaben entzogen werden. Da wird es davon abhän­gen, inwieweit diese Koalitionsregierung bereit ist, in ein für Österreich so wichtiges Gesetzeswerk mit einzutreten, das die ordentlich agierenden Unternehmungen in den Vordergrund rückt – und nicht der Schwarzarbeit und dem Schwarzunternehmertum das Wort redet. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Schluss kommend: Wichtig scheint mir auch zu sein, auf zwei Ereignisse aufmerksam zu machen. Heute wurde ja bereits mehrfach diese siebenjährige Übergangsfrist angesprochen. Wir sollten diese nicht sozusagen als Beruhigungspille verwenden, um Menschen, die Angst vor der Entwick­lung haben, zu beruhigen, sondern wir sollten die Herausforderungen sehen, die in dieser siebenjährigen Übergangsfrist liegen. Es geht ja nicht um sieben Jahre in einem Stück: Nach zwei Jahren werden wir zu beweisen haben, ob diese Übergangsfristen notwendig sind; nach einem weiteren Prozess von drei Jahren neuerlich. Da gilt es – und das fordere ich auch von der Bundesregierung, aber auch von den einzelnen Landesregierungen ein –, grenzüberschreitende Aktivitäten zu setzen. Denkbar ist zum Beispiel, dass Arbeitsmarktverwaltungen auch über Grenzgebiete hinweg mit den bei­trittswilligen Staaten zusammenarbeiten, dass etwa auch Arbeitsstiftungen beziehungs­weise Schulungsmaßnahmen eingerichtet werden. Das ist meiner Meinung nach eine Herausforderung, die sich uns stellt.

 


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