Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 87

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Als erster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Prähauser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


13.20

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Der zu behandelnde Gegenstand, die Änderung der Wahlordnung, wäre ein ge­eignetes Instrument, einen Vier-Parteien-Beschluss herbeizuführen. Die Grundvoraus­setzung dafür wäre natürlich eine entsprechende gemeinsame Diskussion gewesen.

Wir Sozialdemokraten können diesen Antrag leider nicht unterstützen, und zwar aus folgenden Gründen. Wir glauben, dass nicht alle, die in den Wahlvorgang eingebunden sind, entsprechend gleich honoriert werden; im Klartext: dass die kleinen Gemeinden gegenüber den größeren Städten eindeutig bevorzugt werden. Ich möchte aber auf keinen Fall den kleinen Gemeinden ihre Tüchtigkeit im Durchführen von Wahlen ab­sprechen. Ich meine nur, dass es einen Unterschied macht, ob man in einer Gemeinde mit hundert Einwohnern die Auflagefristen, die Wahldurchführung, die Evidenzbehand­lung abwickelt, was teilweise auch in der gängigen Geschäftszeit möglich ist, wogegen man in Städten automatisch eine Magistratsabteilung zur Verfügung stellen muss, in welcher der Aufwand entsprechend höher und anders ist.

Aus diesem Grund glaube ich, dass man da nicht sorgsam genug in der Ausgewogen­heit war. Es hätte mehrere Möglichkeiten gegeben, gemeinsam etwas auszudiskutie­ren; ich meine Verkürzungen von Auflagefristen, Wählerevidenzen, deren Häufigkeit der Einsichtnahme in der letzten Zeit radikal zurückgegangen ist, oder die Entlohnung von Mitarbeitern für Arbeitsstunden an Wochenenden, die vielleicht so nicht notwendig sind, also in erster Linie Einsparungen. Auf Basis der anstehenden Kosten hätte man dann entsprechend eine neue Bewertung durchführen sollen.

Wenn man weiß, dass es durch die Einführung des ZMR noch wesentlich einfacher geworden ist, diese Dinge zu „handlen“, wundert es mich umso mehr, dass hier nicht entsprechend vorgegangen wurde. Wir haben in der Vergangenheit im Land Nieder­österreich ein Beispiel zur Kenntnis nehmen dürfen. Da wurden schon einige Verein­fachungen durchgeführt, und das hat zu aller Zufriedenheit geklappt. Das sollte man sich vielleicht in Zukunft für weitere Überlegungen als Grundlage nehmen.

Man kann in diesem Gesetzentwurf zwar eine wirkliche Entbürokratisierung feststel­len – es ist nun vorbei mit den 15 bis 20 Formularen, die der Bürgermeister oder die Administration als Beweis für geleistete Stunden abzuwickeln hatte; das fällt jetzt weg, weil Pauschalbeträge abgegolten werden, von 30 Cent bis 75 Cent für Präsident­schaftswahlen mit Stichwahl –, das ist schon eine gewisse Erleichterung, hat aber noch keine Einsparungen mit sich gebracht.

Wenn man aus dem Gesetz auch herausliest, dass der Bund zwei Jahre Zeit hat, das Geld an das Land zu überweisen, dann bin ich doch dankbar dafür, dass der Einwand des Präsidenten Fischer im Ausschuss bei der ÖVP und bei den Freiheitlichen dazu geführt hat, dass man nun auch dem Landeshauptmann die Zeit sehr knapp gestaltet, das Geld weiterzugeben. Das könnten wir aus unserer Sicht so wie im Ausschuss auch hier unterstützen, wenngleich mir da ein zweiter Punkt, den ich noch anmerken möchte, besonders wehtut, weil es darüber aus meiner Sicht eine Vier-Parteien-Einigung gab, und zwar die Klarstellung der Stichtage für die Erstwähler. Warum dieser Tagesordnungspunkt heute nicht aufscheint, ist mir ein Rätsel. Möglicherweise glaubt man, für die nächsten Wahlen auf die Stimmen der jungen Leute verzichten zu können, aber ich bin dann gerne bereit, die Antwort zur Kenntnis zu nehmen. Das wäre auch ein guter Grund gewesen, hier wieder über etwas gemeinsam abzustimmen.

Ich glaube, dass eine Erleichterung gegeben ist, die Einsparungsmöglichkeiten jedoch nicht ausgereizt wurden. Aber für mich ist besonders entscheidend, dass hier nicht alle


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite