Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 88

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gleich behandelt werden. Aus diesem Grunde kann meine Fraktion diesem Antrag leider nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.25

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Auer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.25

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Landauf, landab hört man immer: Bürokratieabbau ist ange­sagt! Modernisierung der Verwaltung, große Veränderungen seien notwendig, „schlan­ker Staat“ und alles Mögliche werden in diesem Zusammenhang genannt.

Wie schaut es dann tatsächlich im Kleinen aus, Herr Kollege Prähauser? Dort, wo spürbar, rasch und effizient Erleichterungen für die Gemeinden machbar wären: beim Wahlkostenersatz auf Bundesebene, jenem Punkt in einem Initiativantrag, den wir jetzt, hier und heute, behandeln! „Pauschalierung statt Papierflut“, verehrte Damen und Herren, hat Dr. Hink – er ist heute auch als Zuhörer hier – im offiziellen Organ des Ge­meindebundes geschrieben, das wurde massiv gefordert. Und wie Recht hat er damit: „ein babylonischer Papierkrieg für geringe Entschädigungen“!

Verehrte Damen und Herren! Um welche Summen geht es hier überhaupt? – Einige hundert Euro für kleinere und mittlere Gemeinden! Natürlich wäre es wünschenswert, dass da vielleicht mehr gegeben werden könnte. Aber dieser Betrag, der in Hinkunft pro Kopf – oder pro Wahlberechtigten, um das genau zu formulieren – zur Verfügung stehen wird, ist der Mittelwert aus mehreren Wahlen, errechnet vom Bundesministe­rium für Inneres.

Ich habe mir einen derartigen Antrag mitgenommen. (Der Redner hält eine Broschüre in die Höhe.) Bisher waren für eine Gemeinde mit knapp tausend Wahlberechtigten, wie dies in meiner Gemeinde gegeben ist, rund 24 Blätter notwendig – manche beid­seitig bedruckt und beschrieben –, um den Nachweis erbringen zu können, wie viele Stunden der Mitarbeiter X oder die Mitarbeiterin Y gearbeitet hat, welche Reinigungs­kosten, welche Stromkosten angefallen sind, und so weiter – also ein bürokratischer Hürdenlauf!

Da hat es seit langem den Wunsch gegeben – und ich glaube, er ist berechtigt –, hier eine Pauschalierung vorzunehmen, damit in Hinkunft automatisch die Kosten pro Wahlberechtigten, die im langjährigen Schnitt ermittelt und damit auch fixiert worden sind, abgegolten werden können. Denn interessant war eines: Nicht nur, dass man da einen relativ umfangreichen bürokratischen Nachweis zu erbringen hatte, habe ich als Gemeinde dann per Bescheid mitgeteilt erhalten, ob die beanspruchten Kosten zu Recht oder zu Unrecht eingebracht worden sind. Ich nenne als Beispiel nur die EU-Wahl von 1999: Da wurde mit Oktober 2002 per Bescheid mitgeteilt, dass wir etwas über 300 € erhalten. Nicht anders war es bei der Nationalratswahl 1999.

In der oberösterreichischen Landtagswahlordnung und in Niederösterreich sieht dies anders aus. Offizielles und amtliches Wählerauflageverzeichnis, das ergibt so viele Wahlberechtigte mal so und so viel Cent, und die Sache hat sich. Das wird auto­matisch abgewickelt.

Da verstehe ich dann unter keinen Umständen die SPÖ-Argumentation, dass die tat­sächlichen Kosten nicht berücksichtigt worden wären und die Städte ungleich höhere Kosten hätten. Bisher höre ich immer: Je größer, desto effizienter wird gearbeitet. Was ist da jetzt plötzlich los? Die großen Städte müssten doch noch effizienter arbeiten können! – Auch dieses Argument wurde im Ausschuss von meiner Kollegin Machne eindeutig widerlegt, verehrte Damen und Herren von der SPÖ!

 


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