Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 89

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Was – das sei auch gesagt – den Hinweis betrifft, dass sich Landeshauptleute oder Finanzreferenten die Wahlkostenersätze noch einige Zeit sozusagen auf ihren Konten im jeweiligen Bundesland behalten würden, sodass klarzustellen sei, dass diese Mittel unverzüglich weiterzugeben sind: Wir haben einerseits dem berechtigten Einwand des Gemeindebundes in der Publikation, aber auch dem Hinweis des Präsidenten Fischer im Ausschuss damit Rechnung getragen, dass ich hier einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Auer und Scheibner zum Antrag 81/A in der Fassung des Ausschussbe­richtes in 162 der Beilagen einbringe und diesen in seinen Kernpunkten erläutere:

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen, dass jeweils im zweiten Satz im Anschluss an das Wort „Pauschalentschädigungen“ das Wort „unverzüglich“ eingefügt wird.

Ich begründe zu Z 1: Durch die Einfügung des Wortes „unverzüglich“ bei der Weiterlei­tung der Pauschalentschädigungen an die Gemeinden soll sichergestellt werden, dass die Landeshauptmänner diese Pauschalentschädigung sofort nach Anweisung durch den Bundesminister auch tatsächlich an die Gemeinden auszahlen. Damit wird einer Anregung im Verfassungsausschuss am 1. Juli dieses Jahres nachgekommen, um eine möglichst rasche Auszahlung des pauschalierten Kostenersatzes an die Gemein­den sicherzustellen.

Zu Z 2 bis 4: In diesen Ziffern erfolgen Korrekturen zu verschiedenen Textierungs­mängeln.

Herr Präsident! Ich bitte, diesen Antrag zu vervielfältigen und zu verteilen, und ersuche, diesen Antrag mit in die Debatte einzubeziehen und ihm die Zustimmung zu geben.

Verehrte Damen und Herren! Ich habe mich gefragt, wie es denn wirklich möglich ist, dass in den großen Städten – oder sagen wir es doch offen: in Wien!, und wenn Wien nicht will, darf die SPÖ nicht – höhere Kosten gegeben sind. (Abg. Dr. Glawischnig: Der Städtebund ist aber nicht Wien!) In diesem Problembereich wird vielleicht meine Kollegin Machne etwas Licht ins Dunkel bringen, das wird durchaus interessant sein.

Ich bin auch gerne dazu bereit, Herr Kollege Prähauser, über den Hinweis zu diskutie­ren, dass es wichtig wäre, über die Dauer der Auflageverzeichnisse und all diese Dinge nachzudenken. Sie werfen uns vor, dass dies nun nicht berücksichtigt worden wäre. Faktum ist aber auch, dass zum SPÖ-Antrag 95/A, wozu Sie heute kritisch vermerkt haben, dass er nicht auf der Tagesordnung stünde – darin geht es um die Senkung des Wahlalters –, von Ihrer Seite im Ausschuss keine einzige Silbe vorgebracht wurde. Bleiben Sie doch bei der Wahrheit, und halten Sie uns nicht etwas vor!

Ich freue mich heute wirklich darüber, dass endlich einmal – in Wirklichkeit ist es ja eine Kleinigkeit – ein erster Schritt einer Entbürokratisierung gemacht werden kann. Ich danke dem Kollegen Klubobmann Scheibner dafür, dass er uns unterstützt hat und dass er mitgegangen ist, damit einmal unnötiger bürokratischer Aufwand beseitigt wird. Vor über zehn Jahren habe ich versucht, die Sache zu problematisieren; ich bin fast ein wenig traurig, weil es so lange gedauert hat. (In Richtung SPÖ:) Nur sei das auch ein Hinweis darauf, dass mit Ihrer Seite, verehrte Damen und Herren, unter sozialis­tischen Innenministern so lange Zeit nichts möglich war! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.32

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben in seinen Kernpunkten erläu­terte Antrag der Abgeordneten Auer, Scheibner ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

 


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