an diesem Tag. (Beifall bei der
SPÖ. – Abg. Scheibner: Alles, was bedingungslos ist, ist nicht wirklich
gescheit!)
13.18
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 110 der Beilagen.
Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem
vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. –
Dies ist in dritter Lesung ebenfalls einstimmig angenommen. (Beifall
bei ÖVP und SPÖ sowie den Grünen.)
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Lunacek, Dr. Bauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verbesserung der österreichisch-tschechischen Beziehungen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies die Minderheit und damit abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Lunacek, Dr. Bauer, Kollegen und Kolleginnen betreffend Ratifizierung von zwei Abkommen zwischen Österreich und Tschechien.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies die Minderheit und damit abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zu Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Rosenkranz, Ellmauer, Kolleginnen und Kollegen betreffen Sicherung der Menschenrechte durch die Tschechische Republik.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für
den Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist
dies die Mehrheit und damit angenommen. (E 14.)
2. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den
Antrag 81/A der Abgeordneten Jakob Auer, Herbert Scheibner, Kolleginnen
und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die
Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971,
die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973, das
Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksbegehrengesetz 1973, das Volksabstimmungsgesetz 1972
und das Volksbefragungsgesetz 1989 geändert werden (162 der Beilagen)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.