Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 86

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an diesem Tag. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Alles, was bedingungslos ist, ist nicht wirklich gescheit!)

13.18

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Ein­gang in 110 der Beilagen.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen An­zahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zu­stimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Dies ist in dritter Lesung ebenfalls einstimmig ange­nommen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie den Grünen.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Lunacek, Dr. Bauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verbesse­rung der österreichisch-tschechischen Beziehungen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Es ist dies die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Lunacek, Dr. Bauer, Kollegen und Kolleginnen betreffend Ratifizierung von zwei Abkommen zwischen Österreich und Tschechien.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Es ist dies die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zu Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Rosenkranz, Ellmauer, Kolleginnen und Kollegen betreffen Sicherung der Men­schenrechte durch die Tschechische Republik.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen. (E 14.)

2. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 81/A der Abgeordneten Jakob Auer, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidenten­wahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksbegehrengesetz 1973, das Volksabstim­mungsgesetz 1972 und das Volksbefragungsgesetz 1989 geändert werden (162 der Beilagen)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tages­ordnung.

 


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