13.47
Abgeordneter Mag. Hans Langreiter (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich will jetzt nicht unbedingt in eine Wahlrechtsdebatte einsteigen, weil der Antrag, der heute auf der Tagesordnung steht, so einfach und simpel ist. Über die Herabsetzung des Wahlalters werden wir uns in diesem Hohen Haus noch Gedanken machen können. Klubobmann Scheibner hat es bereits gesagt: Die heutige Tagesordnung ist überfrachtet. Und über Vereinfachungen in der Wahlordnung werden wir uns auch noch Gedanken machen können. (Abg. Dr. Jarolim: Ich weiß nicht, was da alles überfrachtet ist!)
Letztendlich ist der Antrag doch einfach: Ob eine zehnseitige Begründung notwendig ist, ja oder nein, ich verstehe nicht, was daran kompliziert sein soll. Entscheidend ist, dass wir den Wahlkostenersatz pauschalieren, weil sonst der Verwaltungsaufwand enorm ist. Und Salzburg und Oberösterreich, um das ergänzend anzubringen, haben in ihren Landtagswahlordnungen mittlerweile auch schon die Herabsetzung des Wahlalters beschlossen.
Bisher war ein Schreiben an die Landesregierung zu verfassen, wonach gemäß so und so der Wahlordnung beantragt wird, die entstandenen Kosten zu ersetzen für die Überbringung des Wahlakts an die Bezirkshauptmannschaft, Kilometergeld, Personalkosten für Überstunden laut Lohnzettel, Verköstigung, Programm- und Verarbeitungskosten für eine Stunde EDV-Einsatz inklusive Pauschale für Papier. Die Lohnzettel der im Antrag angeführten Dienstnehmer werden vorgelegt. Die für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl aufgewandten Überstunden sind mit Gelbstift gekennzeichnet. Für die angeführten Überstunden wird der Dienstgeberanteil von 20,4 Prozent und der Wohnbauförderungsbeitrag von 0,5 Prozent hinzugerechnet, als Beilage der Kostenersatz und die einzelnen Lohnzettel. Der Akt ist ungefähr drei Zentimeter dick. Das, multipliziert mit der Anzahl der Gemeinden des Landes Salzburg – es sind derzeit 119 Gemeinden –, wird die Aktenlage wieder um einiges höher.
Das alles, damit dann ein Bescheid kommt, der zum Ausdruck bringt, dass die Druckkosten zur Gänze ersetzt werden und die übrigen Kosten mit etwa einem Drittel bedient werden. In der Begründung ist verankert, dass jene Kosten, die auch entstanden wären, wenn keine Wahl stattgefunden hätte, nicht ersetzt werden, wie zum Beispiel die Verköstigung, weil zu essen brauchen wir alle etwas. Das ist also das Endprodukt dieses Verwaltungsakts, und da steht der Verwaltungsaufwand wirklich in keinem Verhältnis mehr zum Ergebnis.
Insbesondere den Kleingemeinden wird mit der Neuregelung auch die Tür geöffnet, also denjenigen Gemeinden, die bisher keinen Kostenersatz geltend gemacht haben. Sie werden endlich auch etwas bekommen.
Meine Damen und Herren! Auch die Ausschussfeststellung, dass die Gelder unverzüglich angewiesen werden sollten, wie das im Juristen-Neudeutsch auch heißt, nämlich ohne schuldhaftes Zögern, wie ich das einmal gelernt habe, sollte im Interesse dieser Gemeinden sein.
Ich meine, man braucht nicht immer den Beleidigten als Städtebund, als sonstige Körperschaft zu spielen und vom Verhandlungstisch wegzugehen. Ich habe das auch bei der Kommission für Siedlungswasserwirtschaft gemerkt, wo sich der Städtebund aus mehreren Gründen auch nicht mehr an den Tisch setzt. Wie auch immer, der Städtebund verlässt den Verhandlungstisch und kehrt nicht zu konstruktiven Gesprächen zurück.
Meine Damen und Herren! So kompliziert ist die Materie wirklich nicht, dass Sie hier nicht mitgehen können. Das könnten wir also ruhig auch gemeinsam beschließen,