Da frage ich mich zum Beispiel beim Kollegen Kaipel schon, wie er seine Gegenstimme in seiner Gemeinde rechtfertigen wird, wo doch durch diese Regelung die kleinen Gemeinden endlich den großen gleichgestellt werden, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Der vorliegende Entwurf enthält Pauschalierungsregelungen für sämtliche Wahlereignisse sowie auch für die Vergütung der bei der Führung der Wählerevidenz und der Europa-Wählerevidenz einschließlich der Datenübermittlung an den Bundesminister für Inneres oder das Land entstandenen Kosten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Darum geht es! Für den Bund ist diese Regelung aufkommensneutral, aber für die Gemeinden, die sich bis jetzt über die Kosten nicht allzu viele Gedanken gemacht haben, wird es etwas problematischer. – Das ist aber Sache der großen Gemeinden, die Sie vertreten haben. (Abg. Krainer: Klagenfurt! Graz!) – Auch Klagenfurt, aber das ist nicht das Problem der Bundesregierung oder des Parlaments, das in diesem Fall für Bürokratieabbau votiert, sondern das Problem Klagenfurts. Der Verwaltungsaufwand wird jedenfalls in erheblichem Ausmaß reduziert, und darum geht es.
Somit ist der vorliegende Initiativantrag
ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und führt zu einer verbesserten
Gerechtigkeit beim Kostenersatz. Das sollte im Interesse aller Beteiligten
sein. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
14.02
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 162 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Jakob Auer, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 162 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Jakob Auer, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
Jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. (Abg. Prinz – in Richtung des Abg. Reheis –: Gerhard! Bürgermeister!) – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein Zeichen. – Es ist dies ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
3. Punkt
Bericht des
Verfassungsausschusses über den Entschließungsantrag 48/A (E) der
Abgeordneten Mag. Herbert Haupt, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Theresia
Haidlmayr, Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Einsetzung einer Arbeitsgruppe beim Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes
zur Erarbeitung eines Behinderten-Gleichstellungsgesetzes unter Einbindung von
selbst betroffenen Experten (164 der Beilagen)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.