Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 99

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Da frage ich mich zum Beispiel beim Kollegen Kaipel schon, wie er seine Gegen­stimme in seiner Gemeinde rechtfertigen wird, wo doch durch diese Regelung die kleinen Gemeinden endlich den großen gleichgestellt werden, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Der vorliegende Entwurf enthält Pauschalierungsregelungen für sämtliche Wahlereig­nisse sowie auch für die Vergütung der bei der Führung der Wählerevidenz und der Europa-Wählerevidenz einschließlich der Datenübermittlung an den Bundesminister für Inneres oder das Land entstandenen Kosten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Darum geht es! Für den Bund ist diese Rege­lung aufkommensneutral, aber für die Gemeinden, die sich bis jetzt über die Kosten nicht allzu viele Gedanken gemacht haben, wird es etwas problematischer. – Das ist aber Sache der großen Gemeinden, die Sie vertreten haben. (Abg. Krainer: Klagen­furt! Graz!) – Auch Klagenfurt, aber das ist nicht das Problem der Bundesregierung oder des Parlaments, das in diesem Fall für Bürokratieabbau votiert, sondern das Pro­blem Klagenfurts. Der Verwaltungsaufwand wird jedenfalls in erheblichem Ausmaß reduziert, und darum geht es.

Somit ist der vorliegende Initiativantrag ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und führt zu einer verbesserten Gerechtigkeit beim Kostenersatz. Das sollte im Interesse aller Beteiligten sein. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.02

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 162 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Jakob Auer, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 162 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantra­ges der Abgeordneten Jakob Auer, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, ersuche ich um ein diesbezüg­liches Zeichen. (Abg. Prinz – in Richtung des Abg. Reheis –: Gerhard! Bürgermeis­ter!) – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetz­entwurf zustimmen, um ein Zeichen. – Es ist dies ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

3. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Entschließungsantrag 48/A (E) der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Theresia Haidlmayr, Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsetzung einer Arbeitsgruppe beim Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes zur Er­arbeitung eines Behinderten-Gleichstellungsgesetzes unter Einbindung von selbst betroffenen Experten (164 der Beilagen)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tages­ordnung.

 


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