Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 98

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Ausübung des Wahlrechts. Das, was mich traurig stimmt, weil das vorhin auch von der SPÖ beklagt worden ist, ist, dass wir heute noch nicht die Regelung bezüglich der 18-Jährigen beschließen. Was mich traurig stimmt, ist, dass Sie verhindern, dass wir auch noch eine zweite Möglichkeit bekommen, wählen zu können, nämlich mittels Briefwahl. (Abg. Krainer: Dann reden Sie hier nicht herum, sondern legen Sie einen entsprechen­den Vorschlag vor!)

Ich sage es Ihnen ganz direkt: In Deutschland, zum Beispiel in Bayern, war zuletzt die Faktenlage so, dass bereits jeder Fünfte, also 20 Prozent per Briefwahl ihre Stimme abgegeben haben. (Abg. Krainer: Ja, dann bringen Sie doch den Antrag ein!) Sie und Ihr geschäftsführender Klubobmann Cap flüchten sich in diesem Punkt noch immer in Ausreden. Vor kurzem erst hat Cap wieder wörtlich gesagt:

Es ist noch kein manipulationsfreies Briefwahlmodell gefunden. – Zitatende. (Abg. Krainer: Legen Sie doch einen Vorschlag vor!) – Wie der Schelm denkt, so spricht er, kann ich dazu nur sagen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Grad­wohl: Ausgerechnet Sie sagen das! Sie sollten sich schämen!)

Faktum ist, dass Sie beim Wahlrecht wie in kaum einem anderen Bereich auf der Bremse stehen. Dafür sollten Sie sich schämen, Sie haben Recht! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Krainer: Vorsicht! – Abg. Dr. Jarolim: Das war bemer­kenswert uninformiert heute! – Rufe bei der ÖVP: Jarolim! Jarolim! – Abg. Dr. Rasin­ger: „Eurolim“!)

13.58

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort ge­meldet hat sich Herr Staatssekretär Mag. Schweitzer. – Bitte. (Anhaltende Rufe bei der ÖVP: Jarolim! „Eurolim“! Jarolim!)

Herr Staatssekretär, ergreifen Sie das Wort! – Bitte.

 


13.58

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Mag. Karl Schweitzer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Jarolim! Es steht mir nicht zu, Kolle­gem Krainer die Unterschiede zwischen den einzelnen Wahlordnungen und die Zu­ständigkeit für die einzelnen Wahlordnungen zu erklären. (Abg. Dr. Jarolim: Da haben Sie Recht!)

Deshalb bleibe ich bei den Fakten, und Faktum ist, dass diese Regelung ein klassi­sches Beispiel für Bürokratieabbau in unserem Lande ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Faktum ist, dass die bisher gültige Regelung zur Benachteiligung kleinerer Gemeinden geführt hat. Faktum ist – und das ist auch für Sie nachvollziehbar –, dass es bisher sehr große Schwankungsbreiten in der Bezahlung pro Kopf gegeben hat, und in der Regel sind diese Schwankungen immer zugunsten der großen Gemeinden ausgefal­len. (Abg. Krainer: Das stimmt doch nicht!)

Herr Kollege Krainer! Ein hoher Verwaltungsaufwand insbesondere bei der Vergütung der Kosten für die Führung der Wählerevidenz – und das war ja das Problem der kleinen Gemeinden – hat dazu geführt, dass rund 1 500 Gemeinden überhaupt darauf verzichtet haben, einen Vergütungsantrag zu stellen.

Mit dieser Regelung ist man also dem Wunsch zahlreicher Gemeinden nachgekom­men. Es wundert mich, dass Bürgermeister kleinerer Gemeinden von der SPÖ gegen diesen Antrag stimmen, obwohl ihre Gemeinden von dieser Neuregelung profitieren werden. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Typisch Parteipolitik! – Abg. Krainer: Weil es unge­recht ist!)

 


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