Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 103

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Behinderter hinein- und wieder herauskann. Dasselbe gilt für die Kinopaläste und so weiter. Das lässt sich fortsetzen.

Die Schwierigkeit, am „normalen“ – unter Anführungszeichen – Leben teilzunehmen, ergibt sich auch aus Unsensibilitäten, die die nicht behinderten Menschen immer wie­der an den Tag legen, wenn es darum geht, einem behinderten Menschen zu begeg­nen. Sie ergibt sich aber auch aus finanziellen Engpässen. Ich denke da zum Beispiel daran, dass die Pensionisten selbstverständlich Anspruch auf Erhöhung ihrer Pensio­nen erheben. Dasselbe selbstverständliche Recht fehlt hinsichtlich der Pflegevorsorge für Behinderte.

Ich bitte jetzt Sie von der Opposition, dass Sie nicht sagen: Na ihr könnt es ja durch­setzen! – Sie wissen ja ganz genau: Als Sie noch in der Regierung waren (Abg. Öllin­ger: Wir waren nicht in der Regierung!) und das Pflegegeld eingeführt wurde, hat es nachher keine Erhöhungen mehr gegeben, weil es ungeheuer schwierig ist, diese großen finanziellen Forderungen durchzusetzen. Deshalb sage ich ja: Wir müssen alle zusammenarbeiten, damit wir etwas erreichen, damit wir diesen steinigen Weg gehen und ihn zu einem Erfolg führen. Steter Tropfen höhlt den Stein! – Diese Aufforderung richtet sich auch an die Opposition.

Ich glaube, dass wir mit den Arbeiten zum Antidiskriminierungsgesetz die besten Vor­aussetzungen dafür schaffen, auch in Österreich einen europäischen Standard einzu­führen und den behinderten Menschen das Gefühl zu geben, dass sie nicht mehr die sozial Befürsorgten sind, sondern gleichberechtigte Menschen mit Rechtsansprüchen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.19

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. – Bitte.

 


14.19

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es stimmt: Steter Tropfen höhlt den Stein. Seit 1997 kämpfe ich für ein Behinderten-Gleichstellungsgesetz, und irgendwo, irgend­wann sind auch schön langsam Ihre Ohren ein Stück weit aufgegangen, und Sie haben eingesehen, dass es dieses Behinderten-Gleichstellungsgesetz geben muss.

Es ist genau sechs Jahre her – es war im Juli 1997 –, dass die Grünen – und das war ich, das kann niemand abstreiten! – gemeinsam mit der österreichischen Behinderten­bewegung zumindest einmal die Verfassungsbestimmung durchgesetzt haben. Damals im Juli sind alle, inklusive mir selbst, da gestanden, und jeder von uns hat gesagt: Jetzt müssen wir diese Verfassungsbestimmung mit Inhalten füllen! Jetzt müssen wir diese Verfassungsbestimmung zum Leben erwecken! – Die Einzige, die sie am Leben erhalten hat, war ich, indem ich Ihnen gegenüber mit der Forderung nach einem Behin­derten-Gleichstellungsgesetz ständig Druck gemacht habe. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die einzigen Initiativen, die es in den letzten sechs Jahren in diese Richtung gegeben hat, sind die der Grünen, nämlich die zwei Initiativanträge für ein Behinderten-Gleich­stellungsgesetz, die Anträge für die Anerkennung der Gebärdensprache (Abg. Dr. Par­tik-Pablé: Machen Sie doch nicht Parteipolitik daraus!), die Anträge für die Erhöhung des Pflegegeldes et cetera (Abg. Dr. Partik-Pablé: Machen Sie doch nicht Parteipolitik daraus! Wir wollen doch gemeinsam arbeiten!) – ich könnte Ihnen das, wenn Sie wollen, noch kiloweise präsentieren –, mit dem Ergebnis, dass Sie alle das abgelehnt haben. Deshalb sind wir erst dort, wo wir jetzt sind. Das muss einmal klargestellt werden.

 


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