Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 112

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exekutive Stelle die Verantwortung trägt, sondern letztlich die gesetzlichen Vorgaben entsprechende Unklarheiten oder falsche Zielrichtungen erzeugen.

Es gibt also mindestens drei Sphären, für die der Rechnungshof immer wieder Hin­weise gibt, die man noch besser nützen könnte. Unterm Strich aber muss ich sagen: Jede der dort getätigten Investitionen hat nach wie vor einen – um es im mikroökono­mischen Jargon auszudrücken – wesentlich höheren Grenznutzen, als die Grenzkos­ten dort ausmachen.

Ich weiß, Sie bleiben trotzdem bescheiden, denn diese meine Aussage würde, ökono­misch begründet, wiederum dazu führen, dass man dort allenfalls noch mehr Beamte einsetzen müsste, weil ja ... (Zwischenruf der Abg. Lentsch.) – Bitte, Frau Kollegin? (Abg. Lentsch: So leise heute?) – Zu leise heute? Ich habe gedacht, auf Grund dieses Lobs und der Konsenswürdigkeit dieses ersten Teils meiner Ausführungen bin ich ein­mal ganz vorsichtig, weil das, was ich in den letzten Tagen gesagt habe, wie ich ver­merkt habe, ein bisschen heftiger war.

Aber zurück zu dieser Sache: Der Rechnungshof bleibt bescheiden, stellt diese Forde­rungen gar nicht. Allerdings sage ich nach wie vor, das, was er tut, würde auch recht­fertigen, dass man dort sogar mehr investiert. Der Rechnungshof geht aber mit gutem Beispiel voran und sagt: Wir kommen mit dem Gegebenen aus.

Auf die Schwierigkeiten, die allenfalls bei jenen Tätigkeiten lauern, die dem Rech­nungshof zugeschrieben und zugewiesen werden, werde ich nur kurz eingehen können. Da sind manche geradezu, wie ich sagen würde, wesensfremde Tätigkeiten gelagert. Es ist im Übrigen auch unser Job, hier andere Zielvorgaben zu machen.

Ich möchte, weil wir von der Institution als solcher gesprochen haben, das Thema Dienstrecht aufgreifen und muss den Kollegen und Fraktionsführer der ÖVP im Aus­schuss schon darauf hinweisen und umso heftiger und herzlicher dazu einladen, dass wir uns dieses Themas in Vier-Parteien-Gesprächen rasch annehmen sollten. Die letz­ten Anläufe dazu stammen aus der vergangenen Gesetzgebungsperiode, die aus mehr oder weniger nachvollziehbaren Gründen abgekürzt wurde. Nun sollten wir diese Sache eigentlich schon längst wieder gemeinsam angehen.

Ich kann dazu nur sagen: Wir Grüne – ich weiß es auch von der SPÖ – können mit dem gesamten Entwurf, der letztlich aus dem Hause Fiedler gekommen ist, jedenfalls sehr gut leben. Er ist klar durchstrukturiert, da brauchen wir selber eigentlich gar nicht mehr sehr viel Arbeit zu leisten. Das, was fehlt, sind nur die fraktionellen Beratungen, und diesbezüglich möchte ich schon gerne wissen, warum diese nicht vorangehen.

Wir könnten uns im Frühherbst an einen Tisch setzen und schauen, ob wir das nicht rasch in ein entsprechendes Gesetz gießen können. Ich halte das für wichtig genug. Der Herr Präsident hat bei Gelegenheit, wenn ich ihn richtig verstanden habe – ich nehme an, er wird sich noch dazu äußern –, ganz vorsichtig, wie es eben seine Art ist, bereits seine Befürchtung ausgedrückt: Na ja, von so viel Lob alleine kann man auch nicht leben, denn in jenen Bereichen, in denen man wirklich etwas von den Fraktionen bräuchte, bekennen sich zwar alle dazu, man fragt sich also – „man“, also der Rech­nungshof –, warum da nichts weitergeht. – Das ist auch eine Einladung, gemeinsam etwas weiterzubringen.

Der Tätigkeitsbericht selber ist naturgemäß sehr umfangreich. Ich habe mir vorgenom­men, keines der Einzelkapitel herauszugreifen, weil dafür ohnehin die Ausschussbera­tungen das bessere Instrument sind, der Ausschuss das bessere Forum ist. Was man jedoch im Tätigkeitsbericht schon erkennen kann, ist Folgendes: Wenn Sie den allge­meinen Teil des Berichts verfolgen, dann werden Sie sehen, welche Tätigkeiten der


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