exekutive Stelle die Verantwortung trägt, sondern letztlich die gesetzlichen Vorgaben entsprechende Unklarheiten oder falsche Zielrichtungen erzeugen.
Es gibt also mindestens drei Sphären, für die der Rechnungshof immer wieder Hinweise gibt, die man noch besser nützen könnte. Unterm Strich aber muss ich sagen: Jede der dort getätigten Investitionen hat nach wie vor einen – um es im mikroökonomischen Jargon auszudrücken – wesentlich höheren Grenznutzen, als die Grenzkosten dort ausmachen.
Ich weiß, Sie bleiben trotzdem bescheiden,
denn diese meine Aussage würde, ökonomisch begründet, wiederum dazu führen,
dass man dort allenfalls noch mehr Beamte einsetzen müsste, weil ja ... (Zwischenruf
der Abg. Lentsch.) – Bitte,
Frau Kollegin? (Abg. Lentsch: So leise heute?) – Zu leise heute? Ich habe gedacht, auf
Grund dieses Lobs und der Konsenswürdigkeit dieses ersten Teils meiner
Ausführungen bin ich einmal ganz vorsichtig, weil das, was ich in den letzten
Tagen gesagt habe, wie ich vermerkt habe, ein bisschen heftiger war.
Aber
zurück zu dieser Sache: Der Rechnungshof bleibt bescheiden, stellt diese Forderungen
gar nicht. Allerdings sage ich nach wie vor, das, was er tut, würde auch rechtfertigen,
dass man dort sogar mehr investiert. Der Rechnungshof geht aber mit gutem
Beispiel voran und sagt: Wir kommen mit dem Gegebenen aus.
Auf die
Schwierigkeiten, die allenfalls bei jenen Tätigkeiten lauern, die dem Rechnungshof
zugeschrieben und zugewiesen werden, werde ich nur kurz eingehen können. Da
sind manche geradezu, wie ich sagen würde, wesensfremde Tätigkeiten gelagert.
Es ist im Übrigen auch unser Job, hier andere Zielvorgaben zu machen.
Ich
möchte, weil wir von der Institution als solcher gesprochen haben, das Thema
Dienstrecht aufgreifen und muss den Kollegen und Fraktionsführer der ÖVP im Ausschuss
schon darauf hinweisen und umso heftiger und herzlicher dazu einladen, dass wir
uns dieses Themas in Vier-Parteien-Gesprächen rasch annehmen sollten. Die letzten
Anläufe dazu stammen aus der vergangenen Gesetzgebungsperiode, die aus mehr
oder weniger nachvollziehbaren Gründen abgekürzt wurde. Nun sollten wir diese Sache
eigentlich schon längst wieder gemeinsam angehen.
Ich kann
dazu nur sagen: Wir Grüne – ich weiß es auch von der SPÖ – können mit
dem gesamten Entwurf, der letztlich aus dem Hause Fiedler gekommen ist,
jedenfalls sehr gut leben. Er ist klar durchstrukturiert, da brauchen wir
selber eigentlich gar nicht mehr sehr viel Arbeit zu leisten. Das, was fehlt,
sind nur die fraktionellen Beratungen, und diesbezüglich möchte ich schon gerne
wissen, warum diese nicht vorangehen.
Wir
könnten uns im Frühherbst an einen Tisch setzen und schauen, ob wir das nicht
rasch in ein entsprechendes Gesetz gießen können. Ich halte das für wichtig
genug. Der Herr Präsident hat bei Gelegenheit, wenn ich ihn richtig verstanden
habe – ich nehme an, er wird sich noch dazu äußern –, ganz
vorsichtig, wie es eben seine Art ist, bereits seine Befürchtung ausgedrückt:
Na ja, von so viel Lob alleine kann man auch nicht leben, denn in jenen
Bereichen, in denen man wirklich etwas von den Fraktionen bräuchte, bekennen
sich zwar alle dazu, man fragt sich also – „man“, also der Rechnungshof –,
warum da nichts weitergeht. – Das ist auch eine Einladung, gemeinsam etwas
weiterzubringen.
Der Tätigkeitsbericht selber ist naturgemäß sehr umfangreich. Ich habe mir vorgenommen, keines der Einzelkapitel herauszugreifen, weil dafür ohnehin die Ausschussberatungen das bessere Instrument sind, der Ausschuss das bessere Forum ist. Was man jedoch im Tätigkeitsbericht schon erkennen kann, ist Folgendes: Wenn Sie den allgemeinen Teil des Berichts verfolgen, dann werden Sie sehen, welche Tätigkeiten der