Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 113

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Rechnungshof insgesamt außer – „außer“ ist gut – den speziellen Prüfungen im Voll­zug bestimmter Gesetze macht, und das ist eine ganze Menge.

Da ist eine ganze Reihe wichtiger Materien angeführt, über die es sich alle aus aktuel­lem Anlass zu sprechen lohnen würde. Das kann ich mir jetzt nicht ganz verkneifen: Ich erwähne etwa das Unvereinbarkeitsgesetz. Die Präsidiale hat sich soeben darüber unterhalten, wie es denn ist, wenn die Damen und Herren Minister Honorare bekom­men, die möglicherweise in Konflikt mit § 2 und § 3 des Unvereinbarkeitsgesetzes stehen.

Der Rechnungshof ist auch in die Vollziehung des Parteiengesetzes involviert. Wir haben gerade jetzt wieder erfahren, welch segensreiche Institution die Industriellenver­einigung für manche Interessenträger und Parteien ist. Es ist schon die Frage, ob das Parteiengesetz nicht in dem Punkt novellierungsbedürftig ist, dass bestimmte Interes­senvertretungen nicht diesen Bonus genießen dürfen, dass Spenden, die über eine Interessenvertretung an Parteien oder ähnliche politische Organisationen, Vorfeld­organisationen, geleistet werden, völlig anonymisiert werden. Ich mache darauf auf­merksam, dass die analoge Regelung im deutschen Gesetz genau das ab einer be­stimmten Spendenhöhe untersagt.

Es sind also lauter lohnenswerte Themen, die mir da einfallen. Aber dazu bin ich nur angeregt worden, weil ich das umfangreiche Tätigkeitsfeld des Rechnungshofes im wahrsten Sinne des Wortes vor Augen geführt bekommen habe.

Ich möchte noch kurz beim Kapitel „Hauptprobleme der öffentlichen Finanzkontrolle“ bleiben, weil der Rechnungshof darin schon mehr dazu sagt als in seinem Tätigkeits­bericht ein Kapitel weiter oben. Da geht er nämlich in die Materie ein und entdeckt Mängel.

Ich nehme gleich den ersten Bereich heraus, der hier erwähnt wird: „Finanzielle Aus­wirkungen rechtsetzender Maßnahmen“. – Da gibt es ganz unterschiedliche Bereit­schaften der Ministerien, diesen Bestimmungen – das sind ja Bestimmungen, die aus dem Bundeshaushaltsrecht resultieren – Folge zu leisten. Es wäre natürlich wün­schenswert, dass man, da es in den Ministerien ja die Beamten dafür gibt, insbeson­dere bei den Regierungsvorlagen derartige Abschätzungen vornimmt, dass man ein bisschen danach trachtet, das Niveau anzuheben und sich allenfalls an den besten Ministerien zu orientieren.

Sehen Sie, Herr Staatssekretär, da wir das Vergnügen haben, dass Sie die Regierung gerade bei diesem Punkt vertreten: Das Finanzministerium sollte mit bestem Beispiel vorangehen! Und die entsprechende Statistik ist ja auch nicht so schlecht für das Finanzministerium.

Ich darf nur wieder einen kurzen aktuellen Verweis machen: Ich habe Sie schon einmal hier im Haus darauf aufmerksam gemacht, dass – und es wundert mich eigentlich, dass es da so wenig Resonanz gibt – im Zuge des bundesfinanzgesetzlichen Ermäch­tigungsgesetzes, das in das Budgetbegleitgesetz hineingepackt wurde, bezüglich der Beschaffung der Kampfflugzeuge dieser Vorgabe in keiner Weise entsprochen wurde. Es ist zwar dort hineingeschrieben worden, wie hoch der Betrag ist – und das ist natür­lich richtig und wichtig, denn ohne diesen ginge es gar nicht –, besagte Vorgabe des Bundeshaushaltsrechts, nämlich die finanziellen Auswirkungen dieser Maßnahmen zu beschreiben, wurde jedoch in keiner Weise erfüllt.

Das hätte aber dazu geführt, dass, wenn schon nicht die Bewertungskommission zur Beschaffung von Kampfflugzeugen am Schluss die Betriebskosten – ein wichtiger Bestandteil, weil langfristig größter Kostenfaktor – in die Bewertung mit einfließen hat


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