Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 116

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Diese Maßnahmen tragen auch der Tatsache Rechnung, dass nicht nur auf der Nord-Süd-Achse sondern auch auf der Ost-West-Achse ein steigendes Verkehrsaufkommen bewältigt werden soll.

Das geltende Ökopunktesystem mit seiner Zielsetzung der dauerhaften und umweltge­rechten Reduzierung der durch den LKW-Verkehr verursachten Lärm- und Schadstoff­emissionen hatte nämlich auch insofern einen gesamteuropäisch positiven Effekt, als neben der sehr rasch erfolgten LKW-Flottenerneuerung auch die Verlagerung auf die Schiene und die Forcierung des kombinierten Verkehrs in ganz Europa begünstigt wurde.

Da es aber auf europäischer Ebene noch nicht gelungen ist, die für eine nachhaltige Verkehrspolitik notwendigen Rahmenbedingungen zur Lösung der durch den LKW-Verkehr verursachten Umweltprobleme vor Auslaufen des Ökopunktesystems in Kraft zu setzen, ist es erforderlich, eine effektive Übergangsregelung herbeizuführen um sicherzustellen, dass es zu keinem Rückschritt am Weg zu einem tatsächlichen, nach­haltigen Verkehrssystem kommt.

Dies wäre allerdings der Fall, wenn die im Protokoll Nr. 9 EU-primärrechtlich festge­schriebenen verkehrspolitischen Rahmenbedingungen für die Sicherstellung oben ge­nannter Zielsetzungen ersatzlos auslaufen würden.

Österreich hat im Zuge der Verhandlungen über eine Übergangsregelung im Anschluss an das geltende Ökopunktesystem stets betont, dass – insbesondere auch vor dem Hintergrund der bevorstehenden Erweiterung der Europäischen Union – auch nach dem 1. Jänner 2004 spezifische langfristige Lösungen auf europäischer Ebene in Kraft sein müssen, die den ununterbrochenen Schutz der gesamten österreichischen Bevöl­kerung und der Umwelt vor den Belastungen des Straßengüterverkehrs gewährleisten und die die aufgrund der Anwendung des Ökopunktesystems erreichten Verbesserun­gen für die Umwelt auch nach Auslaufen des geltenden Ökopunktesystems Ende 2003 nachhaltig und dauerhaft sicherstellen.

In diesem Zusammenhang ist auch auf die Ergebnisse der zweiten Lesung zur Tran­sitübergangsregelung im Europäischen Parlament am 3. Juli 2003 hinzuweisen. Das Europäischen Parlament weist in seinen Erwägungen u.a. zwar ausdrücklich in Bezug auf die Alpenkonvention darauf hin, dass Belastungen und Risiken im Bereich des inneralpinen und alpenquerenden Verkehrs auf ein Maß zu senken sind, das für Men­schen, Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume erträglich ist, allerdings tragen die vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Maßnahmen dieser Zielsetzung nicht Rechnung, da insbesondere die Befreiung des Transitverkehrs mit Euro 3-LKW von der Ökopunktepflicht sowie eine nur mehr partielle Geltung dieser Übergangsrege­lung für bestimmte Verkehrsachsen im Alpenraum die nachhaltige und umweltfreund­liche Verkehrsentwicklung in Frage stellen würden. Ein gemeinsamer, fraktionsüber­greifender Abänderungsantrag österreichischer Abgeordneter zum Europäischen Par­lament zu diesen beiden Punkten blieb jedoch in der Minderheit. Er wurde nicht einmal von allen österreichischen Delegationen unterstützt.

Aufgrund des bevorstehenden Vermittlungsverfahrens erscheint es dringlich, nochmals mit allem Nachdruck auf den österreichischen Standpunkt hinzuweisen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesregierung gemäß § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 1 GOG-NR folgenden

Dringlichen Antrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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