Diese
Maßnahmen tragen auch der Tatsache Rechnung, dass nicht nur auf der
Nord-Süd-Achse sondern auch auf der Ost-West-Achse ein steigendes
Verkehrsaufkommen bewältigt werden soll.
Das
geltende Ökopunktesystem mit seiner Zielsetzung der dauerhaften und umweltgerechten
Reduzierung der durch den LKW-Verkehr verursachten Lärm- und Schadstoffemissionen
hatte nämlich auch insofern einen gesamteuropäisch positiven Effekt, als neben
der sehr rasch erfolgten LKW-Flottenerneuerung auch die Verlagerung auf die
Schiene und die Forcierung des kombinierten Verkehrs in ganz Europa begünstigt
wurde.
Da es
aber auf europäischer Ebene noch nicht gelungen ist, die für eine nachhaltige
Verkehrspolitik notwendigen Rahmenbedingungen zur Lösung der durch den
LKW-Verkehr verursachten Umweltprobleme vor Auslaufen des Ökopunktesystems in
Kraft zu setzen, ist es erforderlich, eine effektive Übergangsregelung
herbeizuführen um sicherzustellen, dass es zu keinem Rückschritt am Weg zu
einem tatsächlichen, nachhaltigen Verkehrssystem kommt.
Dies
wäre allerdings der Fall, wenn die im Protokoll Nr. 9 EU-primärrechtlich
festgeschriebenen verkehrspolitischen Rahmenbedingungen für die Sicherstellung
oben genannter Zielsetzungen ersatzlos auslaufen würden.
Österreich
hat im Zuge der Verhandlungen über eine Übergangsregelung im Anschluss an das
geltende Ökopunktesystem stets betont, dass – insbesondere auch vor dem
Hintergrund der bevorstehenden Erweiterung der Europäischen Union – auch
nach dem 1. Jänner 2004 spezifische langfristige Lösungen auf
europäischer Ebene in Kraft sein müssen, die den ununterbrochenen Schutz der
gesamten österreichischen Bevölkerung und der Umwelt vor den Belastungen des
Straßengüterverkehrs gewährleisten und die die aufgrund der Anwendung des
Ökopunktesystems erreichten Verbesserungen für die Umwelt auch nach Auslaufen
des geltenden Ökopunktesystems Ende 2003 nachhaltig und dauerhaft
sicherstellen.
In
diesem Zusammenhang ist auch auf die Ergebnisse der zweiten Lesung zur Transitübergangsregelung
im Europäischen Parlament am 3. Juli 2003 hinzuweisen. Das Europäischen
Parlament weist in seinen Erwägungen u.a. zwar ausdrücklich in Bezug auf die
Alpenkonvention darauf hin, dass Belastungen und Risiken im Bereich des inneralpinen
und alpenquerenden Verkehrs auf ein Maß zu senken sind, das für Menschen,
Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume erträglich ist, allerdings tragen
die vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Maßnahmen dieser Zielsetzung
nicht Rechnung, da insbesondere die Befreiung des Transitverkehrs mit
Euro 3-LKW von der Ökopunktepflicht sowie eine nur mehr partielle Geltung
dieser Übergangsregelung für bestimmte Verkehrsachsen im Alpenraum die
nachhaltige und umweltfreundliche Verkehrsentwicklung in Frage stellen würden.
Ein gemeinsamer, fraktionsübergreifender Abänderungsantrag österreichischer
Abgeordneter zum Europäischen Parlament zu diesen beiden Punkten blieb jedoch
in der Minderheit. Er wurde nicht einmal von allen österreichischen
Delegationen unterstützt.
Aufgrund
des bevorstehenden Vermittlungsverfahrens erscheint es dringlich, nochmals mit
allem Nachdruck auf den österreichischen Standpunkt hinzuweisen.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesregierung gemäß § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 1 GOG-NR folgenden
Dringlichen Antrag:
Der
Nationalrat wolle beschließen: