gungs AG
nennt. (Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.) Darin finden sich viele gemeinsame Beteiligungen, die mit dem
Strombereich eigentlich nichts zu tun haben.
All das sind Punkte, die absolut aufklärungswürdig sind und die aufzuklären wir dann auch den Rechnungshof bitten werden.
15.00
Präsident Dr. Andreas Khol (das
Glockenzeichen gebend): Sie kennen die Geschäftsordnung. Es ist 15 Uhr, daher muss ich
Sie unterbrechen, auch ohne rote Lampe.
(Beifall bei den Freiheitlichen für die das
Rednerpult verlassende Abg. Dr. Bleckmann.)
Frau
Kollegin Bleckmann, wollen Sie nach der Dringlichen weiterreden? (Rufe bei den Freiheitlichen: Ja!) –
Gut!
Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über
diesen Punkt der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung eines
Dringlichen Antrags gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.
Dringlicher Antrag
der
Abgeordneten Mag. Eduard Mainoni, Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen
betreffend europäische Regelung der Transitproblematik (183/A) (E)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 183/A (E).
Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.
Der
Antrag hat folgenden Wortlaut:
„Der zunehmende
Transitverkehr durch Österreich stellt insgesamt eine Herausforderung an die
Verkehrspolitik dar. Um den Problemen im Zusammenhang mit dem Transitverkehr
in ökologischer und gesundheitlicher Hinsicht Rechnung zu tragen, wurde bereits
vor Jahren ein Transitvertrag mit einer sogenannten Ökopunkteregelung ausgehandelt,
der aber bedauerlicherweise nur als befristete Regelung konstruiert war.
Mit
Jahresende 2003 läuft die derzeit geltende Ökopunkteregelung gemäß
Protokoll Nr. 9 des Beitrittsvertrages zur Europäischen Union aus. Ziel
dieser Regelung war eine dauerhafte und nachhaltige Schadstoffreduktion im
Ausmaß von 60% des Ausgangswertes von 1991. Dieses Ziel wurde bisher nicht
erreicht. Auch der Österreich bereits 1994 mit der Erklärung Nr. 34 zum
Beitrittsvertrag zugesagte Vorschlag für eine neue Wegekostenrichtlinie liegt
noch nicht vor.
Österreich
hat hingegen hinsichtlich der ebenfalls im Beitrittsvertrag verankerten Infrastrukturausbauten
insbesondere im Bereich der Bahn bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt.
Darüber hinaus ist es in zähen Verhandlungen gelungen, im Rahmen der Erstellung
einer Prioritätenreihung der TEN-Projekte durch die sogenannte Van
Miert-Gruppe, weit überdurchschnittlich viele österreichische, nämlich 5
von insgesamt europaweit nur 19 Infrastrukturvorhaben zu verankern: Neben
der Brennerroute können demnach auch die Donauachse sowie die Anbindung Wiens
nach Norden und von Graz Richtung Marburg mit bevorzugter Förderung rechnen.
Damit wird die Verlagerung des im Zuge der EU-Erweiterung zweifellos weiter
zunehmenden Transitverkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsträger ermöglicht.