Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 115

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gungs AG nennt. (Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.) Darin finden sich viele gemeinsame Beteiligungen, die mit dem Strombereich eigentlich nichts zu tun haben.

All das sind Punkte, die absolut aufklärungswürdig sind und die aufzuklären wir dann auch den Rechnungshof bitten werden.

15.00

 


Präsident Dr. Andreas Khol (das Glockenzeichen gebend): Sie kennen die Ge­schäftsordnung. Es ist 15 Uhr, daher muss ich Sie unterbrechen, auch ohne rote Lampe.

(Beifall bei den Freiheitlichen für die das Rednerpult verlassende Abg. Dr. Bleck­mann.)

Frau Kollegin Bleckmann, wollen Sie nach der Dringlichen weiterreden? (Rufe bei den Freiheitlichen: Ja!) – Gut!

Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über diesen Punkt der Tagesordnung, da­mit die verlangte Behandlung eines Dringlichen Antrags gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.

Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Mag. Eduard Mainoni, Hermann Gahr, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend europäische Regelung der Transitproblematik (183/A) (E)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung des Selb­ständigen Antrages 183/A (E).

Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

„Der zunehmende Transitverkehr durch Österreich stellt insgesamt eine Herausforde­rung an die Verkehrspolitik dar. Um den Problemen im Zusammenhang mit dem Tran­sitverkehr in ökologischer und gesundheitlicher Hinsicht Rechnung zu tragen, wurde bereits vor Jahren ein Transitvertrag mit einer sogenannten Ökopunkteregelung ausge­handelt, der aber bedauerlicherweise nur als befristete Regelung konstruiert war.

Mit Jahresende 2003 läuft die derzeit geltende Ökopunkteregelung gemäß Protokoll Nr. 9 des Beitrittsvertrages zur Europäischen Union aus. Ziel dieser Regelung war eine dauerhafte und nachhaltige Schadstoffreduktion im Ausmaß von 60% des Ausgangs­wertes von 1991. Dieses Ziel wurde bisher nicht erreicht. Auch der Österreich bereits 1994 mit der Erklärung Nr. 34 zum Beitrittsvertrag zugesagte Vorschlag für eine neue Wegekostenrichtlinie liegt noch nicht vor.

Österreich hat hingegen hinsichtlich der ebenfalls im Beitrittsvertrag verankerten Infra­strukturausbauten insbesondere im Bereich der Bahn bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. Darüber hinaus ist es in zähen Verhandlungen gelungen, im Rahmen der Erstellung einer Prioritätenreihung der TEN-Projekte durch die sogenannte Van Miert-Gruppe, weit überdurchschnittlich viele österreichische, nämlich 5 von insgesamt euro­paweit nur 19 Infrastrukturvorhaben zu verankern: Neben der Brennerroute können demnach auch die Donauachse sowie die Anbindung Wiens nach Norden und von Graz Richtung Marburg mit bevorzugter Förderung rechnen. Damit wird die Verlage­rung des im Zuge der EU-Erweiterung zweifellos weiter zunehmenden Transitverkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsträger ermöglicht.

 


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