Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 119

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in den Gebirgstälern wie am Flachland! Auch das ist ein weiterer Beweis dafür, dass hier dringender Handlungsbedarf gegeben ist.

Zu den Auswirkungen auf Europa – weil immer wieder vom Alleingang Österreichs die Rede ist, von der Solitär-Situation, wie es auch immer wieder heißt –: Es ist für ganz Europa von eminenter Bedeutung, dass diesbezüglich etwas geschieht, denn der Straßenverkehr hat nämlich nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa unbestrit­ten negative Auswirkungen. Alpine Öko-Systeme reagieren besonders empfindlich auf Luftschadstoffe und Schadstoffablagerungen. Ein ökologisch intakter Alpenraum – und das wurde uns in den vergangenen Jahren ja drastisch vor Augen geführt – schützt vor Lawinenabgängen, Murenabgängen und vor Erosionen. Er ist ein Gebiet von gesamt­europäischer Bedeutung hinsichtlich Topographie, Klima, Gewässer, Vegetation, Tier­welt, Landschaft und Kultur, und jede Beeinträchtigung dieser Funktion kann katastro­phale Folgen für den gesamteuropäischen Raum nach sich ziehen.

Meine Damen und Herren! Auch die wirtschaftlichen Auswirkungen sind nicht zu über­sehen. Es ist ein echtes wirtschaftliches Problem, das sich hier entwickelt hat, da auf Grund der hohen Schadstoffbelastungen in bestimmten Regionen mittlerweile keine Betriebsansiedelungen mehr erfolgen können. Laut einer mir vorliegenden Bilanz übersteigen die vom Straßengüterverkehr verursachten externen Kosten, nämlich 7 Prozent des EU-Bruttoinlandsproduktes, den von ihm hervorgerufenen Nutzen, der nur mehr 6 Prozent des EU-BIP beträgt. Das belegt eine WHO-Studie aus dem Jahr 1999; also das ist nicht nur irgendeine Statistik, die möglicherweise geschönt ist.

Viel wichtiger als die wirtschaftlichen Auswirkungen, meine sehr geehrten Damen und Herren – der Herr Bundesminister hat es ja schon sehr oft erwähnt –, sind aber die gesundheitlichen Auswirkungen. Dieselbe WHO-Studie aus dem Jahr 1999 belegt die dramatischen Folgen für Österreich, die durch die Luftverschmutzung allein durch den Straßenverkehr jährlich verursacht werden: 2 400 vorzeitige Todesfälle, 2 700 zusätz­liche Fälle von chronischer Bronchitis bei Erwachsenen, 20 000 zusätzliche Fälle chro­nischer Bronchitis bei Kindern unter 15 Jahren, 15 000 zusätzliche Asthma-Attacken bei Kindern und über 1,3 Millionen zusätzliche Krankenstandstage! – Meine Damen und Herren, wieder nicht eine Österreich-Studie, die beweisen soll, wie dramatisch die Situation ist, sondern ein WHO-Bericht aus dem Jahr 1999.

Und nun zur rechtlichen Situation, sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses. – Österreich wurden anlässlich des Beitrittsvertrages 1995 insbesondere zwei Dinge primärrechtlich von der Kommission und der Europäischen Union zugesichert, und das ist auch wichtig für unsere weiteren Verhandlungen: erstens die dauerhafte Emissionsreduktion um 60 Prozent – seit 1991 bis zum Zeitpunkt des Auslaufens –, die ja bekanntlich nicht erreicht wurde, und zweitens, dass eben bis zum Auslaufen des Vertrages europäische Rahmenbedingungen in Kraft sein werden, die eine nachhaltige Verkehrspolitik für ganz Europa gewährleisten. Auch das ist noch nicht geschehen.

Das sind primärrechtliche Zusagen der EU an Österreich anlässlich des Beitrittsvertra­ges von 1995. Leider sind diese Zusagen bis heute nicht erfüllt. Selbst die Europäische Kommission, sehr geehrte Damen und Herren, kommt in ihrem Bericht, der mit Unter­stützung der Europäischen Umweltagentur verfasst wurde, zu dem Schluss, dass das im Protokoll 9 festgelegte Ziel, also die 60-prozentige Schadstoffreduktion, nicht er­reicht wurde. – Die EU-Kommission selbst kommt also zu diesem Ergebnis, und eine ergänzende Studie der Europäischen Umweltagentur kommt ebenfalls zu diesem Ergebnis.

Daher ist heute Österreich aus meiner Sicht formalrechtlich in der Situation, das Recht auf eine neue Regelung zu bekommen, aber in der faktischen Situation, für eine Über­gangsregelung kämpfen zu müssen.

 


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