Mit 31. Dezember dieses Jahres läuft die geltende Ökopunkte-Regelung gemäß Protokoll 9 des Beitrittsvertrages zur Europäischen Union aus. Ziel dieser Regelung – ich wiederhole es hier, weil es so wichtig ist – war und ist eine dauerhafte und nachhaltige Schadstoffreduktion im Ausmaß von 60 Prozent des Ausgangswertes 1991. Dieses Ziel, sehr geehrte Damen und Herren, wurde bisher nicht erreicht. Auch die Österreich bereits 1994 mit der Erklärung Nummer 34 zum Beitrittsprotokoll zugesagte Wegekostenrichtlinie existiert de facto noch immer nicht. Meine Damen und Herren, hier sind nicht wir säumig, sondern säumig ist in erster Linie rechtlich gesehen die Europäische Union. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der SPÖ.)
Ich möchte aber auch auf den gesamteuropäischen Nutzen der Ökopunkte-Regelung zu sprechen kommen, da ich vereinzelt ja immer wieder Stimmen höre, dass diese Ökopunkte-Regelung möglicherweise gesamteuropäisch im Transitbereich eine Behinderung für die Lobbys darstellt. Auch hier gibt die Bilanz dieser Ökopunkte-Regelung Recht. Das geltende Ökopunkte-System mit seiner Zielsetzung der dauerhaften und umweltgerechten Reduzierung der durch den LKW-Verkehr verursachten Lärm- und Schadstoffemissionen hat insofern gesamteuropäisch einen positiven Effekt, als es dadurch erstens zu einer Flottenerneuerung der Frächter, Transportunternehmer und Spediteure gekommen ist, zweitens damit aber auch die Verlagerung auf die Schiene zusätzlich angeregt wurde und sie – drittens – natürlich auch der Forcierung des kombinierten Verkehrs in ganz Europa zugute kommt.
Da es bedauerlicherweise auf europäischer Ebene noch nicht gelungen ist, die für eine nachhaltige Verkehrspolitik notwendigen europäischen Rahmenbedingungen zu schaffen – ich habe es bereits ausgeführt –, ist es erforderlich, eine effektive Übergangsregelung weiterzuführen, um sicherzustellen, dass es zu keinem Rückschritt auf dem Weg zu einem tatsächlichen nachhaltigen Verkehrssystem kommt.
Meine Damen und Herren! Es wäre tatsächlich ein Rückschritt, wenn jetzt nichts mehr unternommen würde, also wenn diese Regelung ersatzlos mit Ende dieses Jahres auslaufen würde. Es wäre das Ziel der Reduktion der Schadstoffe damit nicht erreicht, sondern der gegenteilige Effekt, nämlich ein sprunghafter Anstieg der Schadstoffemissionen, wäre die logische Folge.
Was die Notwendigkeit einer Übergangsregelung angeht, meine sehr geehrten Damen und Herren, so hat Österreich im Zuge der Verhandlungen über eine solche Regelung im Anschluss an das geltende Ökopunkte-System stets betont, dass auch angesichts der bevorstehenden Erweiterung der Europäischen Union auch nach dem 1. Jänner 2004 spezifische langfristige Lösungen auf europäischer Ebene in Kraft sein müssen. Es wird auch der Ost-West-Transit auf uns zukommen, und es bedarf einer Österreich-Regelung dazu, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Die Verhandlungen zur Übergangsregelung befinden sich vor Beginn der dritten Lesung nur mehr im Vermittlungsverfahren. Ich komme dann noch gesondert auf das Abstimmungsverhalten am 3. Juli zu sprechen. Die Ergebnisse der zweiten Lesung waren absolut unbefriedigend. Das Europäische Parlament weist in seinen Erwägungen unter anderem zwar ausführlich in Bezug auf die Alpenkonvention darauf hin, dass Belastungen und Risken im Bereich des inneralpinen und alpenüberquerenden Verkehrs auf ein Maß zu senken sind, das für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume erträglich ist, allerdings tragen die vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Maßnahmen dieser Zielsetzung ja überhaupt nicht Rechnung.
Da wird die Doppelbödigkeit sichtbar, dass im Europäischen Parlament manche der Meinung sind, diese Ziele nicht verfolgen zu müssen, sondern, ganz im Gegenteil, einen freien Verkehr durch Österreich gewährleisten zu müssen. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie der Abg. Mag. Wurm.)