Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 142

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Nun zum Detail, weil wir ja die Vorschläge im Hinblick auf das Konsensuale konstruktiv miteinander diskutieren sollten.

Unser Entschließungsantrag, der ja an Sie verteilt wurde, umfasst: sektorale Fahrver­bote, Tempolimits, eine Streichung der Begünstigung für LKW, eine raschest mögliche Ökologisierung der LKW-Maut, eine beschleunigte Realisierung bundesweiter dichter Netze von Kontrollstellen. – Das ist sehr wichtig, Herr Kollege Wattaul, danke für das bejahende Nicken.

Dieser Antrag umfasst genauso die Verankerung, dass Sozialbetrug bei den Groß­frächtern geahndet wird. Er umfasst auch Mittel der TEN-Finanzierung und EU-weite Förderungsinstrumente für ökologische Verkehrsträger. Er beinhaltet weiters eine Klimaumweltprüfung für den Generalverkehrsplan als wesentlichen Punkt und richtet sich dahin gehend, dass die Sicherstellung der Kompatibilität in der Alpenkonvention bei Straßenprojekten gewährleistet ist. Bundesfinanzierung über Umwege soll beim Finanzausgleich für transitfördernde Straßenbauprojekte gestrichen werden. – Das ist eine ganze Liste von Detailmaßnahmen, die wirksam sind. Es sind nicht so wie bei Ihnen nur zwei Zeilen, von wegen, dass wir auf EU-Ebene für eine effiziente Wegekos­tenrichtlinie eintreten sollen. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist ja auch nicht schlecht!)

Schlecht ist es nicht, aber das Problem ist, Herr Kollege Scheuch – Sie haben es ja auch selbst, glaube ich, erkannt –: Die EU-Wegekostenrichtlinie liegt in einem ersten Entwurf vor, sie beinhaltet nicht Umweltkosten und Gesundheitskosten. Diese kann man nicht geltend machen – das ist ein großes Problem. Man kann sozusagen nur im selben Bereich quersubventionieren, aber man kann nicht in andere Bereiche quersub­ventionieren.

Wenn man den VCÖ mit seiner Kritik heranzieht, zeigt sich noch ein Problem: Die Be­mautung des gesamten Straßennetzes ist nicht möglich. Somit werden wahrscheinlich nach wie vor die Ausweichambitionen der LKW-Fahrer nach der EU-Rahmenrichtlinie Platz greifen. Noch dazu müssen Sie bedenken: Die EU-Richtlinie ist eine Rahmen­richtlinie. Nationale Umsetzungen sind erforderlich – und unsere Erfahrungen mit natio­nalen Umsetzungen sind beileibe nicht die besten.

Herr Bundesminister! Wenn es also wirklich darum geht, entideologisierte Verkehrspoli­tik zu machen im Sinne dessen, was Sie gesagt haben, nämlich dass Sie sich an der Schweiz orientieren wollen, dann muss man diesen Dringlichen Antrag in unsere Rich­tung umformulieren, aufwerten, anreichern und verkehrspolitisch zuspitzen.

Das wäre dann eine Verkehrspolitik, auf die Sie, glaube ich, stolz sein könnten, wenn Sie auf Anregungen der Grünen zurückgreifen; genauso wie der Herr Staatssekretär, der schon öfter den VÖC als wegweisende verkehrspolitische Forschungsinstitution hervorgehoben hat. (Abg. Wattaul: Was hat er gesagt? Das war ein Fehler, wenn er das gesagt hat!)

Herr Präsident! Ist damit der Entschließungsantrag auf Grund meiner Erläuterungen von Ihnen als eingebracht zur Kenntnis genommen?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Das kann ich Ihnen leider nicht bestätigen. Sie müssen entweder bei mir beantragen, dass er wegen seines Umfangs verteilt wird – das ist nicht geschehen, aber das wäre ich gerne bereit zu tun. Und wenn es geschehen ist, dann müssen Sie ihn in den Grundzügen erläutern.

 


Sie können ihn jetzt also entweder verlesen, oder es kann jemand kommen und sagen: Bitte verteilen!, oder ich verteile ihn von Amts wegen, und dann erläutern Sie ihn noch einmal in den Kernpunkten, wenn die anderen Abgeordneten das mitverfolgen können.

 


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