Nun zum Detail, weil wir ja die Vorschläge im
Hinblick auf das Konsensuale konstruktiv miteinander diskutieren sollten.
Unser Entschließungsantrag, der ja
an Sie verteilt wurde, umfasst: sektorale Fahrverbote, Tempolimits, eine
Streichung der Begünstigung für LKW, eine raschest mögliche Ökologisierung der
LKW-Maut, eine beschleunigte Realisierung bundesweiter dichter Netze von
Kontrollstellen. – Das ist sehr wichtig, Herr Kollege Wattaul, danke für
das bejahende Nicken.
Dieser Antrag umfasst genauso die Verankerung, dass
Sozialbetrug bei den Großfrächtern geahndet wird. Er umfasst auch Mittel der
TEN-Finanzierung und EU-weite Förderungsinstrumente für ökologische
Verkehrsträger. Er beinhaltet weiters eine Klimaumweltprüfung für den
Generalverkehrsplan als wesentlichen Punkt und richtet sich dahin gehend, dass
die Sicherstellung der Kompatibilität in der Alpenkonvention bei
Straßenprojekten gewährleistet ist. Bundesfinanzierung über Umwege soll beim Finanzausgleich
für transitfördernde Straßenbauprojekte gestrichen werden. – Das ist eine
ganze Liste von Detailmaßnahmen, die wirksam sind. Es sind nicht so wie bei
Ihnen nur zwei Zeilen, von wegen, dass wir auf EU-Ebene für eine effiziente
Wegekostenrichtlinie eintreten sollen. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch:
Das ist ja auch nicht schlecht!)
Schlecht ist es nicht, aber das Problem ist, Herr
Kollege Scheuch – Sie haben es ja auch selbst, glaube ich, erkannt –:
Die EU-Wegekostenrichtlinie liegt in einem ersten Entwurf vor, sie beinhaltet
nicht Umweltkosten und Gesundheitskosten. Diese kann man nicht geltend machen – das ist ein großes Problem. Man kann sozusagen nur im selben Bereich
quersubventionieren, aber man kann nicht in andere Bereiche quersubventionieren.
Wenn man den VCÖ mit seiner Kritik heranzieht,
zeigt sich noch ein Problem: Die Bemautung des gesamten Straßennetzes ist
nicht möglich. Somit werden wahrscheinlich nach wie vor die Ausweichambitionen
der LKW-Fahrer nach der EU-Rahmenrichtlinie Platz greifen. Noch dazu müssen Sie
bedenken: Die EU-Richtlinie ist eine Rahmenrichtlinie. Nationale Umsetzungen
sind erforderlich – und unsere Erfahrungen mit nationalen Umsetzungen
sind beileibe nicht die
besten.
Herr Bundesminister! Wenn es also wirklich darum
geht, entideologisierte Verkehrspolitik zu machen im Sinne dessen, was Sie
gesagt haben, nämlich dass Sie sich an der Schweiz orientieren wollen, dann
muss man diesen Dringlichen Antrag in unsere Richtung umformulieren,
aufwerten, anreichern und verkehrspolitisch zuspitzen.
Das wäre dann eine Verkehrspolitik, auf die Sie,
glaube ich, stolz sein könnten, wenn Sie auf Anregungen der Grünen
zurückgreifen; genauso wie der Herr Staatssekretär, der schon öfter den VÖC als
wegweisende verkehrspolitische Forschungsinstitution hervorgehoben hat. (Abg.
Wattaul: Was hat er gesagt? Das war ein Fehler, wenn er das gesagt hat!)
Herr Präsident! Ist damit der Entschließungsantrag
auf Grund meiner Erläuterungen von Ihnen als eingebracht zur Kenntnis genommen?
Präsident Dr. Andreas Khol: Das kann ich
Ihnen leider nicht bestätigen. Sie müssen entweder bei mir beantragen, dass er
wegen seines Umfangs verteilt wird – das ist nicht geschehen, aber das
wäre ich gerne bereit zu tun. Und wenn es geschehen ist, dann müssen Sie ihn in
den Grundzügen erläutern.
Sie können ihn jetzt also entweder verlesen, oder
es kann jemand kommen und sagen: Bitte verteilen!, oder ich verteile ihn von
Amts wegen, und dann erläutern Sie ihn noch einmal in den Kernpunkten, wenn die
anderen Abgeordneten das mitverfolgen können.