beschleunigte
Realisierung eines bundesweiten dichten Netzes ausreichend dimensionierter und
mit dem nötigen Personal versehener LKW-Kontrollstellen in Zusammenarbeit mit
den Ländern
Verankerung
von Sozialbetrug, wie er beispielsweise von Großfrächtern mit Schwarzbeschäftigung
und mit der gezielten Umgehung von Abgaben- und Beitragspflichten betrieben
wird, als strafrechtliches Delikt mit empfindlichen Strafdrohungen
Mittel
der TEN-Finanzierung und weiterer EU-Förderinstrumentarien nur für die ökologischeren
Verkehrsträger Bahn und Wasserstraße
Klima-
und Umweltprüfung für den Generalverkehrsplan, tatsächliche Bevorrangung von
Schienenprojekten insbesondere in Richtung der Beitrittsstaaten bei
gleichzeitigem Zurückstellen von Transitstraßenprojekten wie Nordautobahn A5,
Mühlviertelautobahn S10 oder Fürstenfelder Schnellstraße S7
Sicherstellen
der Kompatibilität mit der Alpenkonvention bei Straßenprojekten im Alpenraum,
speziell im Hinblick auf fragwürdige Transitstraßenprojekte wie S18, Letzetunnel,
Fernpassausbau oder „Alemagna-light“-"Touristenstraßen"-Pläne in
Osttirol
keine
Bundesfinanzierung über Umwege, etwa über den Finanzausgleich, für transitfördernde
Straßenbauprojekte im Landesstraßennetz
Die
Bundesregierung wird weiters aufgefordert, in allen transitrelevanten Verhandlungen
auf europäischer Ebene folgende zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt
unentbehrliche Schritte zu setzen:
Einsetzung
einer/eines Sonderbeauftragten für die nachhaltige Lösung der Transitfrage.
Bei
den Verhandlungen über die künftige Wegekosten-Richtlinie Sicherstellen von
Einrechenbarkeit
der Umwelt- und Gesundheitskosten des LKW-Verkehrs,
Zulässigkeit
der Verwendung von LKW-Mauteinnahmen für Behebung und Vermeidung von Umwelt-
und Gesundheitsschäden und nicht nur für die Infrastruktur,
Zulässigkeit
der Bemautung des gesamten Straßennetzes wie in der Schweiz, jedenfalls aber
der Ausweichstrecken,
Mindestmauthöhen,
die den Konkurrenznachteil der Bahn beseitigen,
den
Mehrbelastungen entsprechenden Mautaufschlägen in sensiblen Zonen wie den
Alpen.
Im
Rahmen einer allfälligen Ökopunkte-Übergangsregelung muss die Zahl der Ökopunkte
pro Transitfahrt am realen Schadstoffausstoß im Fahrbetrieb statt wie bisher an
Laborprüfwerten bemessen werden. Bei den weiteren Verhandlungen ist mit Nachdruck
auf flächendeckende Geltung, Erfassung möglichst aller LKW, adäquate Kürzung
der jährlichen Ökopunktezahl und insgesamt mengenmäßig begrenzende Wirkung zu
beharren. Schließlich ist das Inkrafttreten einer wirksamen und belastungssenkenden
Wegekostenrichtlinie noch nicht absehbar.
Zahl
und Umfang der Ausnahmen von einer künftigen Ökopunkte-Übergangsregelung sind
zu minimieren.
Die
Frage des ökopunktefreien Transits mittels CEMT-Genehmigungen ist zügig und
transitreduzierend zu lösen.
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