Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 145

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beschleunigte Realisierung eines bundesweiten dichten Netzes ausreichend dimensio­nierter und mit dem nötigen Personal versehener LKW-Kontrollstellen in Zusammen­arbeit mit den Ländern

Verankerung von Sozialbetrug, wie er beispielsweise von Großfrächtern mit Schwarz­beschäftigung und mit der gezielten Umgehung von Abgaben- und Beitragspflichten betrieben wird, als strafrechtliches Delikt mit empfindlichen Strafdrohungen

Mittel der TEN-Finanzierung und weiterer EU-Förderinstrumentarien nur für die ökolo­gischeren Verkehrsträger Bahn und Wasserstraße

Klima- und Umweltprüfung für den Generalverkehrsplan, tatsächliche Bevorrangung von Schienenprojekten insbesondere in Richtung der Beitrittsstaaten bei gleichzeitigem Zurückstellen von Transitstraßenprojekten wie Nordautobahn A5, Mühlviertelautobahn S10 oder Fürstenfelder Schnellstraße S7

Sicherstellen der Kompatibilität mit der Alpenkonvention bei Straßenprojekten im Alpenraum, speziell im Hinblick auf fragwürdige Transitstraßenprojekte wie S18, Letze­tunnel, Fernpassausbau oder „Alemagna-light“-"Touristenstraßen"-Pläne in Osttirol

keine Bundesfinanzierung über Umwege, etwa über den Finanzausgleich, für transit­fördernde Straßenbauprojekte im Landesstraßennetz

Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert, in allen transitrelevanten Verhandlun­gen auf europäischer Ebene folgende zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt unentbehrliche Schritte zu setzen:

Einsetzung einer/eines Sonderbeauftragten für die nachhaltige Lösung der Transit­frage.

Bei den Verhandlungen über die künftige Wegekosten-Richtlinie Sicherstellen von

Einrechenbarkeit der Umwelt- und Gesundheitskosten des LKW-Verkehrs,

Zulässigkeit der Verwendung von LKW-Mauteinnahmen für Behebung und Vermeidung von Umwelt- und Gesundheitsschäden und nicht nur für die Infrastruktur,

Zulässigkeit der Bemautung des gesamten Straßennetzes wie in der Schweiz, jeden­falls aber der Ausweichstrecken,

Mindestmauthöhen, die den Konkurrenznachteil der Bahn beseitigen,

den Mehrbelastungen entsprechenden Mautaufschlägen in sensiblen Zonen wie den Alpen.

Im Rahmen einer allfälligen Ökopunkte-Übergangsregelung muss die Zahl der Öko­punkte pro Transitfahrt am realen Schadstoffausstoß im Fahrbetrieb statt wie bisher an Laborprüfwerten bemessen werden. Bei den weiteren Verhandlungen ist mit Nach­druck auf flächendeckende Geltung, Erfassung möglichst aller LKW, adäquate Kürzung der jährlichen Ökopunktezahl und insgesamt mengenmäßig begrenzende Wirkung zu beharren. Schließlich ist das Inkrafttreten einer wirksamen und belastungssenkenden Wegekostenrichtlinie noch nicht absehbar.

Zahl und Umfang der Ausnahmen von einer künftigen Ökopunkte-Übergangsregelung sind zu minimieren.

Die Frage des ökopunktefreien Transits mittels CEMT-Genehmigungen ist zügig und transitreduzierend zu lösen.

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