den Abgeordneten des Rechnungshofausschusses und dem Rechnungshof. Vielen herzlichen Dank! (Allgemeiner Beifall.)
Herr Abgeordneter Reheis! Sie haben darauf Bezug genommen, dass ein Bericht des Rechnungshofes nicht das Licht der Öffentlichkeit erblicken soll, weil die darin vom Rechnungshof aufgezeigten Verfehlungen so schwer seien, dass man sich geradezu scheuen müsse, diesen Bericht zu veröffentlichen. So war die von Ihnen zitierte Pressemitteilung.
Ich möchte, um alle Missverständnisse zu vermeiden, eindeutig klarstellen: Der Rechnungshof als Organ des Nationalrats ist verpflichtet, alle seine Berichte dem Nationalrat vorzulegen – mit gewissen Ausnahmen, die aber den Kammerbereich betreffen und im gegenständlichen Fall nicht von Bedeutung sind. Und natürlich wird auch der Bericht, der sich auf die Nachbestellungen von Aufsichtsräten und Vorstandsvorsitzenden in der ÖIAG beziehungsweise in anderen öffentlichen Unternehmungen bezieht, dem Nationalrat vorgelegt werden, und zwar, wie ich hinzufügen darf, in nächster Zukunft. Die Abgeordneten können sich dann selbst ein Bild davon machen. Es soll nicht auch nur der kleinste Schimmer eines Verdachts aufkommen, der Rechnungshof würde Berichte erstellen und diese dann – aus welchen Gründen auch immer – geheim halten und nicht dem Nationalrat zuleiten. Er ist dazu gesetzlich verpflichtet und kommt dieser Verpflichtung auch stets nach. – So viel dazu. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)
Lassen Sie mich nun ganz kurz auf ein anderes Problem eingehen, das auch von einem meiner Vorredner angeschnitten wurde, und zwar den Diebstahl der Saliera. Der Rechnungshof hat zwar nicht das Kunsthistorische Museum überprüft, aber im Tätigkeitsbericht über das Verwaltungsjahr 2001, der ja Gegenstand der Verhandlungen im Ausschuss und auch der heutigen Sitzung ist, ist auch ein Berichtsteil über die Österreichische Galerie im Belvedere enthalten. In diesem Zusammenhang hat sich der Rechnungshof auch der Frage der Versicherung von im Bundeseigentum stehenden Kunstwerken gewidmet und ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass er für diese Kunstwerke auch bei ausgegliederten Rechtsträgern, und das sind nun gewisse Museen wie beispielsweise das Kunsthistorische Museum und auch die Österreichische Galerie im Belvedere, keine Versicherungspflicht sieht, sondern dass die üblichen Usancen für Bundesvermögen zur Anwendung zu kommen haben, nämlich dass das Gesetz der großen Zahl an sich ausreichend ist, um insgesamt einen Versicherungsschutz zu bieten, und dass eine Versicherung für einzelne Objekte oder auch für das gesamte Museum nicht erforderlich ist.
Wir haben allerdings feststellen müssen – und das ist auch im Zusammenhang mit dem Kunsthistorischen Museum der Fall gewesen –, dass dennoch von ausgegliederten Rechtsträgern, nämlich von Museen, Versicherungen für die Kunstwerke abgeschlossen werden. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass dies nicht erforderlich ist, sondern dass es wesentlich günstiger wäre, die Versicherungsprämien, die dafür aufgewendet werden, für den Einbau modernster technischer Anlagen zu verwenden, und haben dies auch im Bericht festgehalten. (Demonstrativer Beifall des Abg. Dr. Jarolim.)
Wir sind nach wie vor der Meinung, dass dies die zweckmäßigere Vorgangsweise ist, vor allem auch deshalb, weil selbst dann, wenn eine Versicherung einspringt und die Versicherungssumme im Falle eines Diebstahls ausbezahlt, das Kunstwerk nicht mehr beschafft werden kann. Das heißt, die Versicherungssumme, die an die Stelle des Kunstwerks tritt, ist kein wirklicher Ersatz. Daher sind wir der Meinung, man sollte die Gelder, die für Versicherungsprämien aufgewendet werden, besser für den Einsatz und für den Ausbau der Sicherheitsanlagen in den Museen verwenden.