Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 184

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Es hat im Zusammenhang mit dem Diebstahl der Saliera auch einige Fragen gegeben, vor allem natürlich: Wie konnte es überhaupt zum Diebstahl kommen? Es gibt da nach Meinung des Rechnungshofs eine ganze Reihe noch völlig ungeklärter Fragen, der Sachverhalt ist nicht zur Gänze erhoben.

In diesem Zusammenhang ist aber auch eine nicht uninteressante Rechtsfrage aufge­taucht, nämlich wer für den Fall, dass die Versicherung überhaupt die Versicherungs­summe bezahlen sollte, berechtigt ist, die Versicherungssumme zu kassieren. Es han­delt sich – und das darf ja nicht vergessen werden – bei den Kunstwerken im Kunsthis­torischen Museum um Vermögensbestandteile des Bundes, die dem Kunsthistorischen Museum als ausgegliedertem Rechtsträger nur übertragen wurden. Und es wird natür­lich von Seiten des Bundes – in diesem Fall vertreten durch Frau Bundesministerin Gehrer – Anspruch darauf erhoben, dass die Versicherungssumme an den Bund zur Auszahlung gelangt. Auf der anderen Seite erhebt aber – das kann man den Medien entnehmen – der Generaldirektor des Kunsthistorischen Museums Dr. Seipel den An­spruch, dass das Kunsthistorische Museum die Versicherungssumme bekommen müsste, und zwar mit der Argumentation, dass das Kunsthistorische Museum ja auch die Versicherungsprämien bezahlt habe. (Abg. Dr. Jarolim: Gehrer sicher nicht!)

Ich will hier der Lösung dieser Rechtsfrage nicht vorgreifen, aber diese Rechtsfrage scheint mir ganz symptomatisch zu sein und in einem Zusammenhang mit so vielen offenen Fragen bei Ausgliederungen zu stehen. Der Rechnungshof hat sich in den vergangenen Jahren vielfach mit Ausgliederungen befasst und musste immer wieder feststellen, dass es hiebei zu Unzulänglichkeiten gekommen ist. Ich erblicke in der Tat­sache, dass es jetzt in Ansehung der Versicherungssumme zu dieser Meinungsdiffe­renz gekommen ist, auch so einen Mangel im Zusammenhang mit der Ausgliederung. Man sollte bei weiteren Ausgliederungen – es ist ja daran gedacht, weitere Museen auszugliedern – auch dieser Frage mehr Augenmerk schenken, damit es dann nicht womöglich dazu kommt, dass zwischen dem Bund und einem ausgegliederten Rechts­träger, der zu 100 Prozent im Bundeseigentum steht, womöglich noch Rechtsstreitig­keiten entstehen. Ich meine, das hat sich der Steuerzahler nicht verdient. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Bereits im Zuge von Ausgliederungen sollte Bedacht auf diese offenen Rechtsfragen gelegt werden, und sie sollten auch einer Lösung zugeführt werden. Aber diese Rechtsfrage – ich darf das nochmals betonen – hätte sich überhaupt nicht gestellt, wenn die Gelder nicht für die Versicherungsprämien für die Saliera verwendet worden wären, sondern für den Ausbau von Sicherheitseinrichtungen, wodurch dieser Dieb­stahl vermutlich verhindert hätte werden können. (Allgemeiner Beifall. – Abg. Dr. Jaro­lim: In dem Fall hätte es gereicht, wenn man das Fenster geschlossen hätte!)

19.06

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schönpass. – Bitte.

 


19.07

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Sehr geehrter Herren Präsidenten! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Privatisieren und Ausgliedern auf Teufel komm raus, koste es, was es wolle – so kann man die Devise der Regierung auf den Punkt bringen. Beispiele dafür gibt es viele. Wenn nun auch der Rechnungshof mas­sive Kritik an dieser Form der Politik übt, sollte dies den Vertreterinnen und Vertretern der Regierungsparteien doch zu denken geben. Als Beispiel weise ich auf die nicht gerade ruhmreiche Ausgliederung der Insolvenz-Entgeltsicherung hin. Diese Institution hat die Aufgabe, die Ansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Falle eines Konkurses ihres Arbeitsgebers abzusichern, und diese Institution hatte einen


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